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   OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02   

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https://dejure.org/2003,9850
OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02 (https://dejure.org/2003,9850)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2003 - 4 U 17/02 (https://dejure.org/2003,9850)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 4 U 17/02 (https://dejure.org/2003,9850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldung der Zwangsvollstreckung; Voraussetzungen einer Vermögensübernahme; Bestimmung des verbleibenden Vermögens; Vollstreckungsfähige Forderungen; Mindestwert des Restvermögens; Weggabe eines wertvollen Vermögensgegenstandes ohne Gegenleistung; Benachteiligungsabsicht ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 12; ; EGBGB Art. ... 233 § 13 I; ; EGBGB Art. 233 § 14; ; AnfG § 2 a.F.; ; AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; AnfG § 7 Abs. 1; ; AnfG § 12 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; AnfG § 20 Abs. 2 Satz 2 n.F.; ; BGB § 419 a.F.; ; BGB § 419 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen für eine Vermögensübernahme im Sinne des § 419 Abs. 1 BGB a. F. sowie der Anfechtung einer Grundstücksübertragung gem. § 3 Abs. 1 AnfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 26.10.1999 - 8 U 65/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02
    Mit Urteil vom 16.3.2002, Az. 8 U 65/99, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht die Berufung zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 6.12.2001 hat der Bundesgerichtshof das Urteil des 8. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.3.2000, Az.: 8 U 65/99, aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den 4. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.

  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97

    Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil festgestellt hat, war dieser Vertrag kein Deckungs- aber auch kein reines Verpflichtungsgeschäft (vgl. auch BGH WM 1998, 248, 249 f.).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02
    c) Eine Vermögensübernahme im Sinne des § 419 BGB a.F. scheidet indes bei - im Streitfall betroffenem - größeren Vermögen aus, wenn ein Vermögensrest von 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens bei dem Veräußernden verbleibt (vgl. BGH NJW 1991, 1739, 1740; Palandt/Heinrichs, BGB-Kommentar, 57. Aufl., § 419 Rn. 6).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02
    Ein solcher Beweis ist nicht unmöglich (BGHZ 101, 49, 55; BGH NJW 85, 264, 265; VersR 68, 1059, 1061).
  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 215/92

    Außergerichtliche Vermögensübertragung auf Treuhänder nach Liquidationsvergleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02
    Es genügt vielmehr die Übertragung von Gegenständen, die im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers ausmachen (BGHZ 122, 297, 300 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 168/66

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Verwaltung und Bebauung von Grundstücken - Anspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02
    Ein solcher Beweis ist nicht unmöglich (BGHZ 101, 49, 55; BGH NJW 85, 264, 265; VersR 68, 1059, 1061).
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 77/91

    Haftungsmasse bei Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02
    Nach dem Sinn und Zweck des § 419 BGB a.F., dem Gläubiger das Schuldnervermögen als Vollstreckungsobjekt zu erhalten, sind sämtliche Vermögenswerte, in die vollstreckt werden kann, zu berücksichtigen (BGH NJW 1993, 921, 922).
  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86

    Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02
    Ein solcher Beweis ist nicht unmöglich (BGHZ 101, 49, 55; BGH NJW 85, 264, 265; VersR 68, 1059, 1061).
  • BGH, 06.12.1984 - X ZR 103/83

    Vermögensübernahme bei einer Mehrheit von Verträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt zur Bestimmung des verbleibenden Vermögens selbst ein nur Zug um Zug gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages bestehender Herausgabeanspruch in Betracht, wenn dieser Anspruch mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand eingelöst werden kann und einen überschießenden Wert besitzt (BGH NJW 1985, 1331 f).
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