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OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 10 WF 49/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abänderung einer Umgangsregelung wegen Veränderung der für die ursprüngliche Regelung maßgeblichen Umstände; Abweichung vom Grundsatz der Kostentragung durch den Umgangsberechtigten
- OLG Brandenburg
- judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; BGB § 1684; ; BGB § 1696; ; BGB § 1696 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684 § 1696 Abs. 1
Erleichterung der Kostentragungspflicht des Umgangsberechtigten aus Billigkeitsgründen zum Wohl des Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nauen, 11.01.2007 - 23 F 93/06
- OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 10 WF 49/07
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 15.10.2009 - 9 UF 61/09
Umgang: Regelung des Umgangs durch das Gericht bei bestehender Gefahr einer …
Die vorstehend angeführten eine Mitwirkung des sorgeberechtigten Elternteils an dem Aufwand der Umgangsausübung tragenden Gesichtspunkte beanspruchen uneingeschränkte Geltung aber auch in den Fällen des Wegzuges des umgangsberechtigten Elternteils (vgl. für den Fall des Wegzuges des Umgangsberechtigten und einer "echten" Kostenbeteiligung des sorgeberechtigten Elternteils: Beschluss des 2. Familiensenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 22. Februar 2007, Az. 10 WF 49/07 - zitiert nach juris).