Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 22.02.2019 - 4 U 8/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Ordnungsmäßigkeit einer Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensvertrag und dessen Rückabwicklung nach Widerruf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 13.12.2016 - 1 O 286/15
- OLG Brandenburg, 22.02.2019 - 4 U 8/17
Papierfundstellen
- WM 2020, 260
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.03.2020 - XI ZR 516/18
Hinweisbeschluss bezüglich der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; …
Ohne die angegriffene Klausel wäre die Beklagte vielmehr berechtigt, den Nettodarlehensbetrag gemäß § 271 Abs. 1 BGB sofort an den Darlehensnehmer auszuzahlen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2019 - 4 U 8/17, juris Rn. 31 aE; OLG Hamm, ZIP 2020, 408, 410;… Becker/Dreyer aaO;… Mehringer aaO;… Nobbe aaO) und den für die Kapitalüberlassung geschuldeten Zins zu beanspruchen. - OLG Stuttgart, 17.09.2019 - 6 U 110/18
Bereitstellung; Darlehen; Leistung; Wertersatz
Die durch die Beklagte vertraglich eingeräumte Möglichkeit des Klägers, von der Beklagten jederzeit die Auszahlung der Darlehensmittel zu den vereinbarten Konditionen zu verlangen, stellt eine Leistung im Sinne von § 346 Abs. 1 S. 1 BGB dar (ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 14.02.2018 - 4 U 37/17 -, Rn. 91ff. juris, Urteil vom 22.02.2019 - 4 U 8/17, juris; Lühmann, BKR 2018, 254; a.A. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30.06.2017 - I-17 U 144/16 -, Rn. 62, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 21.10.2015 - I-31 U 56/15 -, Rn. 68f., juris).Diese besteht in der Zahlung der jeweiligen zeitabhängigen Bereitstellungsprovisionen, die in der Regel niedriger sind als die nach Valutierung fälligen Zinsen; denn anders als in dem von § 488 BGB Abs. 1 BGB vorausgesetzten Regelfall verzichtet ein Kreditinstitut bei der Bereitstellung eines Darlehens gegen Provision auf die nach § 271 Abs. 1 BGB sofort verlangbare Abnahme des Nettodarlehensbetrages zum vereinbarten Vertragszins (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.02.2019 - 4 U 8/17 -, Rn. 31f., juris).
- BGH, 07.07.2020 - XI ZR 542/18
Rechtsfolgen der Erklärung des Widerrufs der auf den Abschluss eines …
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts hat die Beklagte den Klägern nicht nur mit der Überlassung der Darlehensvaluta eine Leistung erbracht, sondern auch dadurch, dass sie die Verpflichtung übernommen hat, den Klägern den Darlehensbetrag nach Abschluss des Darlehensvertrages für einen vereinbarten Zeitraum, die sogenannte Ziehungsperiode, auf Abruf bereit zu halten (…vgl. Senatsbeschluss vom 24. März 2020 - XI ZR 516/18, juris Rn. 11 mwN; s. auch OLG Brandenburg, BKR 2018, 257 Rn. 95 und WM 2020, 260 Rn. 31). - OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 4 U 90/19
Widerrufs eines grundschuldbesicherten Darlehensvertrages
Zudem haben sie die anerkannte Forderung nicht unmittelbar darauf, sondern erst wiederum mehr als ein Jahr später erfüllt und damit nicht "sofort" (vgl. Senat, Urteil vom 22. Februar 2019 - 4 U 8/17 -, Rdnr. 55). - OLG Hamm, 18.05.2021 - 24 U 48/20
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Auch die weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit von im Berufungsrechtszug erstmalig geltend gemachten Ansprüchen gemäß § 533 Nr. 2 ZPO liegt vor, denn diese können hier auf Tatsachen gestützt werden, die der Senat ohnehin nach § 529 ZPO seiner Verhandlung und Entscheidung zu Grunde zu legen hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Februar 2019 - 4 U 8/17 - zitiert nach juris).