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   OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 10 UF 63/10   

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OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 10 UF 63/10 (https://dejure.org/2010,21622)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2010 - 10 UF 63/10 (https://dejure.org/2010,21622)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 10 UF 63/10 (https://dejure.org/2010,21622)
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  • OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 125/10

    Reichweite der für das Scheidungsverbundverfahren bewilligten Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 10 UF 63/10
    Wie sich aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 16/11903, S. 62) ergibt, wollte der Gesetzgeber mit Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG lediglich erreichen, dass alle abgetrennten Folgesachen einschließlich derjenigen über den Versorgungsausgleich als voneinander unabhängige Verfahren fortgeführt werden, ohne ihre Eigenschaft als Folgesache zu verlieren (vgl. OLG Brandenburg, 3. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 12.5.2010 - 15 WF 125/10 -, BeckRS 2010, 12598; FamVerf/Schael, § 6, Rz. 30; Wick, FuR 2010, 301, 302; so auch das Protokoll der Bund-Länder-Besprechung über erste Praxiserfahrungen mit dem FamFG am 20.10.2009 im BMJ, II.3 b, abgedruckt bei Schael, FamFR 2010, 1, 4).
  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 10 UF 63/10
    Die Fortführung als selbstständige Familiensache bedeutet aber nicht, dass der abgetrennte Versorgungsausgleich seinen Charakter als Folgesache verliert, also in vollem Umfang wie eine isolierte Versorgungsausgleichssache zu behandeln wäre (a. A. OLG Naumburg, Beschluss vom 4.3.2010 - 8 WF 33/10 -, bei Juris; Keske, FPR 2010, 78, 85; Kemper, FPR 2010, 69, 73; N. Schneider, AGS 2009, 517, 518; Götsche, FamRB 2009, 317, 320 sowie FamRZ 2009, 2047, 2051 f.; siehe zum Meinungsstand auch Götsche, FamRB 2010, 218, 221 f.).
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