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   OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09   

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https://dejure.org/2010,14206
OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2010,14206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2010 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2010,14206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2010,14206)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 273/99

    Rechtsberatung durch Inhaber einer Inkassoerlaubnis; gängige Klausel mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • BGH, 03.06.1997 - XI ZR 133/96

    Klärung der Reichweite eines Vollstreckungstitels; Erweiterung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Liegt, wie im vorliegenden Fall, eine Eigensicherung vor, so ist eine solche Zweckerklärung ebenfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, grundsätzlich nicht überraschend (BGHZ 106, 19; WM 1997, 1280, 1282; 2000, 1328; NJW 2000, 2675).
  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Liegt, wie im vorliegenden Fall, eine Eigensicherung vor, so ist eine solche Zweckerklärung ebenfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, grundsätzlich nicht überraschend (BGHZ 106, 19; WM 1997, 1280, 1282; 2000, 1328; NJW 2000, 2675).
  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • OLG Rostock, 18.01.2001 - 1 U 64/99

    Zur Absicherung von Ansprüchen auf Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Der Sicherungsnehmer habe daher nicht davon ausgehend dürfen, dass auch ohne einen solchen Hinweis von der den Sicherungszweck bestimmenden Klausel Kenntnis genommen würde (OLG Rostock WM 2001, 1377, 1379; Fraune, EWiR 2001, 977; Knops, Die "weite" Sicherungszweckerklärung des Eigentümers in der AGB-Kontrolle, ZIP 2006, 1965, 1968; vgl. auch Palandt/Bassenge, 69. Aufl. 2010, § 1119 BGB Rdnr. 44).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00

    Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    c) Es kann danach dahinstehen, dass hinsichtlich der weiteren Darlehen aus dem Jahre 1998 die Stellung der Klägerin zu 2 als Darlehensnehmerin zweifelhaft ist, vielmehr vieles dafür spricht, dass sie insoweit lediglich Mithaftende ist und insoweit mit der in den Darlehensbedingungen enthaltenen Zweckerklärung die Sicherung von für sie fremden Verbindlichkeiten verbunden wäre (vgl. hierzu Staudinger/Wolfsteiner, 2009, Vorbem. zu §§ 1191 ff. BGB, Rdnr. 63; BGHZ 146, 37; BGH NJW 2005, 973; NJW 2009, 1494).
  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Liegt, wie im vorliegenden Fall, eine Eigensicherung vor, so ist eine solche Zweckerklärung ebenfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, grundsätzlich nicht überraschend (BGHZ 106, 19; WM 1997, 1280, 1282; 2000, 1328; NJW 2000, 2675).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    c) Es kann danach dahinstehen, dass hinsichtlich der weiteren Darlehen aus dem Jahre 1998 die Stellung der Klägerin zu 2 als Darlehensnehmerin zweifelhaft ist, vielmehr vieles dafür spricht, dass sie insoweit lediglich Mithaftende ist und insoweit mit der in den Darlehensbedingungen enthaltenen Zweckerklärung die Sicherung von für sie fremden Verbindlichkeiten verbunden wäre (vgl. hierzu Staudinger/Wolfsteiner, 2009, Vorbem. zu §§ 1191 ff. BGB, Rdnr. 63; BGHZ 146, 37; BGH NJW 2005, 973; NJW 2009, 1494).
  • BGH, 03.12.1987 - III ZR 261/86

    Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Wenn und soweit der Sicherungsnehmer aus der Grundschuld Zahlung und Befriedigung erhält, kann er aus dem Schuldversprechen nicht mehr vorgehen, selbst wenn ihm weitere Forderungen gegen den Schuldner zustehen (BGH NJW 1991, 281; WM 1988, 109).
  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 85/80

    Rechtmäßigkeit eines Teilungsplanes hinsichtlich des Zwangsversteigerungserlöses

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

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