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   OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20   

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https://dejure.org/2022,26587
OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20 (https://dejure.org/2022,26587)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2022 - 13 UF 22/20 (https://dejure.org/2022,26587)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2022 - 13 UF 22/20 (https://dejure.org/2022,26587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in einem Stufenverfahren für Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt; Einwand der Verwirkung (vorliegend erfolglos); Versuchter Prozessbetrug durch falsche Angaben in einem Trennungsunterhaltsverfahren

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in einem Stufenverfahren für Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt Einwand der Verwirkung (vorliegend erfolglos) Versuchter Prozessbetrug durch falsche Angaben in einem Trennungsunterhaltsverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in einem Stufenverfahren für Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt; Einwand der Verwirkung (vorliegend erfolglos); Versuchter Prozessbetrug durch falsche Angaben in einem Trennungsunterhaltsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 12/16

    Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20
    Die Beschwer erhöht sich damit um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten, wenn die Belegvorlageverpflichtung, gegen die sich der Rechtsmittelführer zur Wehr setzt, keinen vollstreckbaren Inhalt hat (BGH FamRZ 2016, 1448 Rn. 16 mwN).

    Zur Abwehr der Vollstreckung der unbestimmten Belegvorlagepflicht würden 6/10 einer Anwaltsgebühr entstehen (§ 18 Nr. 13 RVG i.V.m. VV-RVG Nr. 3309, 3310) zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (BGH FamRZ 2019, 1442; BGH FamRZ 2016, 1448; BGH BeckRS 2016, 8741; BGH NJOZ 2018, 1500).

    Letzteres gilt auch für die Verpflichtung, "diese Auskunft durch entsprechende Nachweise zu belegen." Belege, die ein Auskunftspflichtiger vorlegen soll, müssen in dem Titel bezeichnet und jedenfalls in den Entscheidungsgründen konkretisiert werden (BGH NJW-RR 2019, 961; FamRZ 2016, 1448; FamRZ 1993, 1423), so dass sie im Falle einer Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher aus den Unterlagen des Auskunftspflichtigen ausgesondert und dem Berechtigten übergeben werden können (vgl. Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 1 Rn. 1176).

  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 564/18

    Verpflichtung eines Beteiligten zur Belegvorlage durch Beschaffung von Unterlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20
    Da konkrete Anhaltspunkte für die isolierte Bewertung des Interesses der Antragsgegnerin an der Belegvorlage nicht greifbar sind, wird hierfür auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG in Höhe von 5.000 EUR zurückgegriffen (vgl. BGH BeckRS 2020, 3930 Rn. 11-13, beck-online; BGH FamRZ 2019, 1078 Rn. 7).

    dd) Soweit der Antragsteller geltend macht, zur Erfüllung der sich aus Ziff. I. 1.6 des angefochtenen Beschlusses ergebenden Auskunfts- und Belegvorlageverpflichtung sei zunächst die gerichtliche Inanspruchnahme Dritter erforderlich, denn er selbst verfüge weder über die für die Auskunft erforderlichen Informationen noch über die entsprechenden vorzulegenden Verträge und Abrechnungen, ist für die Wertbemessung darauf abzustellen, welche Rechtsverfolgungskosten ihm in diesem Zusammenhang entstünden (vgl. BGH NJW 2019, 1752, NJW 2011, 3790).

    Er muss indessen zunächst alles Zumutbare unternommen haben, um die geschuldete Handlung vorzunehmen; erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung feststeht, darf eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden (vgl. BGH NJW 2019, 1752 Rn. 12; NJW 2011, 3790).

  • OLG Bamberg, 11.03.1986 - 7 UF 118/85

    Auskunftspflicht des Ehegatten über die Einkünfte seiner Ehefrau; Reichweite der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20
    Die Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur Auskunft ist auf die eigenen Einkünfte beschränkt (so ausdrücklich BGH, NJW 1983, 1554; OLG Bamberg NJW-RR 1986, 869; BeckOK/BGB/Winter, a. a. O., § 1580 Rn. 10; a. a. im Hinblick auf neue Ehegatten MüKoBGB/Maurer, a. a. O., § 1580 BGB Rn. 55).

    Der Unterhaltsschuldner ist nicht verpflichtet, über unterhaltsrechtliche Obliegenheitsverletzungen Auskunft zu erteilen (BGH NJW-RR 1986, 869).

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 116/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20
    Zur Abwehr der Vollstreckung der unbestimmten Belegvorlagepflicht würden 6/10 einer Anwaltsgebühr entstehen (§ 18 Nr. 13 RVG i.V.m. VV-RVG Nr. 3309, 3310) zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (BGH FamRZ 2019, 1442; BGH FamRZ 2016, 1448; BGH BeckRS 2016, 8741; BGH NJOZ 2018, 1500).

    Letzteres gilt auch für die Verpflichtung, "diese Auskunft durch entsprechende Nachweise zu belegen." Belege, die ein Auskunftspflichtiger vorlegen soll, müssen in dem Titel bezeichnet und jedenfalls in den Entscheidungsgründen konkretisiert werden (BGH NJW-RR 2019, 961; FamRZ 2016, 1448; FamRZ 1993, 1423), so dass sie im Falle einer Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher aus den Unterlagen des Auskunftspflichtigen ausgesondert und dem Berechtigten übergeben werden können (vgl. Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 1 Rn. 1176).

  • BGH, 05.02.2020 - XII ZB 450/19

    Zahlung eines Zugewinnausgleichs nach rechtskräftiger Scheidung; Ermittlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20
    Abgesehen von dem - hier nicht vorliegenden - Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist hierbei auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH BeckRS 2020, 3930 Rn. 7; BGH FamRZ 2014, 644 Rn. 6 mwN; BGHZ FamRZ 1995, 349).

    Da konkrete Anhaltspunkte für die isolierte Bewertung des Interesses der Antragsgegnerin an der Belegvorlage nicht greifbar sind, wird hierfür auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG in Höhe von 5.000 EUR zurückgegriffen (vgl. BGH BeckRS 2020, 3930 Rn. 11-13, beck-online; BGH FamRZ 2019, 1078 Rn. 7).

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11

    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20
    dd) Soweit der Antragsteller geltend macht, zur Erfüllung der sich aus Ziff. I. 1.6 des angefochtenen Beschlusses ergebenden Auskunfts- und Belegvorlageverpflichtung sei zunächst die gerichtliche Inanspruchnahme Dritter erforderlich, denn er selbst verfüge weder über die für die Auskunft erforderlichen Informationen noch über die entsprechenden vorzulegenden Verträge und Abrechnungen, ist für die Wertbemessung darauf abzustellen, welche Rechtsverfolgungskosten ihm in diesem Zusammenhang entstünden (vgl. BGH NJW 2019, 1752, NJW 2011, 3790).

    Er muss indessen zunächst alles Zumutbare unternommen haben, um die geschuldete Handlung vorzunehmen; erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung feststeht, darf eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden (vgl. BGH NJW 2019, 1752 Rn. 12; NJW 2011, 3790).

  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 88/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20
    Letzteres gilt auch für die Verpflichtung, "diese Auskunft durch entsprechende Nachweise zu belegen." Belege, die ein Auskunftspflichtiger vorlegen soll, müssen in dem Titel bezeichnet und jedenfalls in den Entscheidungsgründen konkretisiert werden (BGH NJW-RR 2019, 961; FamRZ 2016, 1448; FamRZ 1993, 1423), so dass sie im Falle einer Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher aus den Unterlagen des Auskunftspflichtigen ausgesondert und dem Berechtigten übergeben werden können (vgl. Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Aufl., § 1 Rn. 1176).
  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81

    Umfang des Auskunftspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20
    Die Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zur Auskunft ist auf die eigenen Einkünfte beschränkt (so ausdrücklich BGH, NJW 1983, 1554; OLG Bamberg NJW-RR 1986, 869; BeckOK/BGB/Winter, a. a. O., § 1580 Rn. 10; a. a. im Hinblick auf neue Ehegatten MüKoBGB/Maurer, a. a. O., § 1580 BGB Rn. 55).
  • OLG München, 30.04.1997 - 12 UF 661/97

    Grenze für den Verlust des Auskunftsanspruchs über Vermögensverhältnisse bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20
    Dies schließt grundsätzlich nicht aus, dass die nach Auskunftserteilung und nachfolgender Klärung des Vorliegens einer groben Unbilligkeit die angesprochene umfassende Abwägung im Rahmen der Prüfung des Vorliegens einer groben Unbilligkeit letztlich doch zu einer Versagung von Unterhalt gegenüber dem Anspruchsteller führen kann (vgl. OLG München FamRZ 1998, 741).
  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 351/18

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20
    bb) Weiter zu berücksichtigen sind die für die Erfüllung der Auskunfts- und Belegvorlageverpflichtung erforderlichen Kopierkosten (vgl. BGH NJW 2019, 604).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 278/13

    Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen über seine Einkünfte: Bemessung des

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 503/15

    Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstands bei Verurteilung zur Einkommens-

  • BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16

    Streitwertbemessung: Wert der Beschwer bei Auskunftsanspruch

  • BGH, 25.01.2024 - III ZB 41/23

    Beurteilung des Werts der durch eine erstinstanzliche Verurteilung zur

    Soweit die Beklagte geltend gemacht hatte, dass bei einer Verurteilung zur Auskunft über die Verhältnisse eines Dritten die Kosten der Rechtsverfolgung als Beschwer zu berücksichtigen seien, hatte sie auf Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 aaO und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, NJW 2011, 3790; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2022 - 13 UF 22/20, BeckRS 2022, 25703) verwiesen, die die Kosten einer Auskunftsklage gegen den Dritten betraf.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
    Wird für die Unterhaltsberechnung - wie im Regelfall - nur das Einkommen benötigt und ist der Unterhaltsschuldner nicht verpflichtet, zur Bestreitung des Unterhalts seinen Vermögensstamm einzusetzen, besteht auch keine Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über das Vermögen selbst (OLG Stuttgart Beschluss vom 14.05.2018, 15 WF 36/18, Rn. 11, juris; OLG Frankfurt Beschluss vom 27.06.1991, 3 WF 60/91, Rn. 4, juris; OLG Hamm Urteil vom 24.11.1989, 5 UF 278/89, FamRZ 1990, 657, 658; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 22.08.2022, 13 UF 22/20, Rn. 80, juris; Winter in BeckOGK-BGB, Stand: 01.11.2022, § 1605, Rn. 124; Reinken in BeckOK BGB, 64. Edition: 01.11.2022, § 1605, Rn. 17).
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