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   OLG Brandenburg, 22.12.1998 - 2 U 1/98   

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https://dejure.org/1998,25977
OLG Brandenburg, 22.12.1998 - 2 U 1/98 (https://dejure.org/1998,25977)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.1998 - 2 U 1/98 (https://dejure.org/1998,25977)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 2 U 1/98 (https://dejure.org/1998,25977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzes bei entgangenen Rentenbeiträgen; Übergang des Schadens auf den Sozialversicherungsträger; "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" (Entschädigungsfonds); Fiktiver Arbeitslohn als Berechnungsgrundlage

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialversicherungsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 14 O 324/97
  • OLG Brandenburg, 22.12.1998 - 2 U 1/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 29/91

    Beitragszahlung zur Rentenversicherung des Verletzten trotz unfallfester Position

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.1998 - 2 U 1/98
    Der Ausgleichsanspruch entsteht bereits mit dem Auftreten der Beitragslücke; prinzipiell reicht allein die Möglichkeit einer Rentenverkürzung für das Entstehen des Ersatzanspruches aus (vgl. nur: BGH NJW 1987, S. 3179; VersR 1992, S. 367; VersR 1995, S. 1076/1077; jeweils m.w.N.).

    Die Geltendmachung des Beitragsschadens setzte demnach voraus, daß der Geschädigte in der Sozialversicherung noch nicht eine Position erlangt hatte, die durch beitragslose Zeiten nicht oder nur unwesentlich gestört wurde (vgl. dazu: BGH NJW 1987, S. 3179; VersR 1992, S. 367/368).

    Damit wird klargestellt, daß die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr dem Schädiger zugute kommen und diesen entlasten (Kreikebohm, SGB VI, § 62 Rz. 1, 2; BGH VersR 1992, S. 367/368; VersR 1995, S. 1076/1077).

  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 42/86

    Anspruch auf Ersatz unfallbedingt nicht abgeführter Pflichtbeiträge zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.1998 - 2 U 1/98
    Der Ausgleichsanspruch entsteht bereits mit dem Auftreten der Beitragslücke; prinzipiell reicht allein die Möglichkeit einer Rentenverkürzung für das Entstehen des Ersatzanspruches aus (vgl. nur: BGH NJW 1987, S. 3179; VersR 1992, S. 367; VersR 1995, S. 1076/1077; jeweils m.w.N.).

    Die Geltendmachung des Beitragsschadens setzte demnach voraus, daß der Geschädigte in der Sozialversicherung noch nicht eine Position erlangt hatte, die durch beitragslose Zeiten nicht oder nur unwesentlich gestört wurde (vgl. dazu: BGH NJW 1987, S. 3179; VersR 1992, S. 367/368).

  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 124/94

    Zum Beitragserstattungsanspruch des Verletzten, der nach § 119 SGB X auf den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.1998 - 2 U 1/98
    Der Ausgleichsanspruch entsteht bereits mit dem Auftreten der Beitragslücke; prinzipiell reicht allein die Möglichkeit einer Rentenverkürzung für das Entstehen des Ersatzanspruches aus (vgl. nur: BGH NJW 1987, S. 3179; VersR 1992, S. 367; VersR 1995, S. 1076/1077; jeweils m.w.N.).

    Damit wird klargestellt, daß die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr dem Schädiger zugute kommen und diesen entlasten (Kreikebohm, SGB VI, § 62 Rz. 1, 2; BGH VersR 1992, S. 367/368; VersR 1995, S. 1076/1077).

  • BGH, 04.10.1977 - VI ZR 192/76

    Eintrittspflicht des Entschädigungsfonds für Schäden an Sicherungseinrichtungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.1998 - 2 U 1/98
    Dabei kann die Frage offen bleiben, ob die Einschränkung des § 12 Abs. 1 S. 3 PflVersG überhaupt analogiefähig ist (dagegen: Feyock/ Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, § 12 PflVersG Rz. 62; Bruck/Möller/Johannsen, Kraftfahrtversicherung, 8. Aufl., Anm. B 109; offengelassen: BGH VersR 1978, S. 43/44; für eine eng begrenzte Analogiefähigkeit: BGH, VersR 1985, S. 185/186).
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