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   OLG Brandenburg, 22.12.2011 - Verg W 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29525
OLG Brandenburg, 22.12.2011 - Verg W 14/11 (https://dejure.org/2011,29525)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2011 - Verg W 14/11 (https://dejure.org/2011,29525)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - Verg W 14/11 (https://dejure.org/2011,29525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Erteilung eines öffentlichen Auftrages durch einen Auftraggeber unmittelbar an ein Unternehmen ohne Beteiligung anderer Unternehmen am Vergabeverfahren (sog. defacto-Vergabe)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 111; GWB § 120 Abs. 2
    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ex-tunc Unwirksamkeit bei defacto-Vergabe: 6 Monate Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    De-facto-Vergabe: Sechs Monate nach Vertragsschluss keine Nachprüfung mehr! (IBR 2014, 1135)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2011 - Verg W 14/11
    Das hat zur Folge, dass der Vertrag der vergaberechtlichen Nachprüfung nicht mehr unterliegt und deshalb auch nicht die Kündigung des Vertrages verlangt werden kann (vgl. BGH, Beschluss v. 19.12.2000, Az.: X ZB 14/00, BGHZ 146, 202; OLG Celle, Beschluss v. 13.06.2011, Az.: 13 Verg 5/00; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 18.06.2008, Az.: Verg 23/08, und v. 23.02.2011, Az.: Verg 17/11, jeweils zitiert nach juris.de).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2011 - Verg 17/11

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2011 - Verg W 14/11
    Das hat zur Folge, dass der Vertrag der vergaberechtlichen Nachprüfung nicht mehr unterliegt und deshalb auch nicht die Kündigung des Vertrages verlangt werden kann (vgl. BGH, Beschluss v. 19.12.2000, Az.: X ZB 14/00, BGHZ 146, 202; OLG Celle, Beschluss v. 13.06.2011, Az.: 13 Verg 5/00; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 18.06.2008, Az.: Verg 23/08, und v. 23.02.2011, Az.: Verg 17/11, jeweils zitiert nach juris.de).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2011 - Verg W 14/11
    Das hat zur Folge, dass der Vertrag der vergaberechtlichen Nachprüfung nicht mehr unterliegt und deshalb auch nicht die Kündigung des Vertrages verlangt werden kann (vgl. BGH, Beschluss v. 19.12.2000, Az.: X ZB 14/00, BGHZ 146, 202; OLG Celle, Beschluss v. 13.06.2011, Az.: 13 Verg 5/00; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 18.06.2008, Az.: Verg 23/08, und v. 23.02.2011, Az.: Verg 17/11, jeweils zitiert nach juris.de).
  • OLG Schleswig, 07.10.2011 - 1 Verg 1/11

    Pflicht zur Ausschreibung von Postdienstleistungen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2011 - Verg W 14/11
    2) Der Senat weicht mit dieser Beurteilung nicht von der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 07.10.2011 (Beschluss, Az.: 1 Verg 1/11, zitiert nach juris.de) ab.
  • OLG München, 10.03.2011 - Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von nuklearmedizinischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2011 - Verg W 14/11
    Bei diesen - jeweils selbständigen - Fristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen, welche die Geltendmachung materiell-rechtlicher Verstöße nach Fristablauf im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hindern (vgl. OLG München; Beschluss v. 10.03.2011, Az.: Verg 1/11, zitiert nach juris.de).
  • VK Sachsen, 09.12.2014 - 1/SVK/032-14

    Energieversorger will Telefonanlage beschaffen: SektVO ist anzuwenden!

    Nach § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (so OLG Schleswig, Beschl. v. 04.11.2014 - Verg W 1/14, OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - Verg W 14/11).

    Das hat zur Folge, dass der Vertrag der vergaberechtlichen Nachprüfung nicht mehr unterliegt und deshalb auch nicht die Kündigung des Vertrages verlangt werden kann sofern diese Fristen überschritten sind (OLG Schleswig, Beschl. v. 04.11.2014 - Verg W 1/14, OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.12.2011 - Verg W 14/11; m. Verw. a. BGH, Beschluss v. 19.12.2000, X ZB 14/00, BGHZ 146, 202; OLG Celle, Beschluss v. 13.06.2011, 13 Verg 5/00).

  • OLG Jena, 13.10.2015 - 2 Verg 6/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen

    Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht gemäß § 111 Abs. 1 GWB nur in dem Umfang, in dem der Inhalt entscheidungserheblich ist, hier also nur hinsichtlich der Frage, ob die hiesige Beschwerde zulässig ist (OLG des Landes Sachsen-Anhalt 2 Verg 3/11, OLG Brandenburg Verg W 14/11,KG Berlin Vergabesenat, Verg 4/12, Vergabekammer Mecklenbug-Vorpommern 2 VK 10/14).
  • VK Bund, 19.02.2021 - VK 1-120/20

    De-facto Vergabe

    Dieser vom Gesetzgeber verfolgte Zweck wird nur dann erreicht, wenn diese Fristen jeweils absolut (also als formelle Ausschlussfristen) gelten (so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 4. November 2014, 1 Verg 1/14 m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2011, Verg W 14/11; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011, Verg 1/11; vgl. auch EuGH, Urteil vom 26. November 2015, Rs. C- 166/14).
  • VK Brandenburg, 15.09.2015 - VK 16/15

    Verfrühten Zuschlag nicht rechtzeitig beanstandet: Vertrag wirksam!

    Die Rechtsfolge einer unter Verstoß gegen die Wartepflicht des § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB vorgenommenen Zuschlagserteilung ist vielmehr, dass der mit Zuschlagserteilung geschlossene Vertrag (zunächst) schwebend unwirksam ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - Verg W 14/11 - dort zur Sechsmonatsfrist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB, m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - Verg 1/11).
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