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   OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21   

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OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21 (https://dejure.org/2021,55506)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21 (https://dejure.org/2021,55506)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21 (https://dejure.org/2021,55506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW

    § 14 Abs. 2 SGB IV, § 73 StGB, § 73c StGB, § 349 Abs. 2 StPO
    SGB IV, StGB, StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vermögensabschöpfung bei Vorenthaltung von Arbeitsentgelt Strafcharakter einer Einziehungsverfügung Berechnung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge als aus Tat erlangter Vorteil Ersparte Aufwendungen bei der Berechnung nach § 73c StGB

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    § 14 Abs. 2 SGB IV
    Beitragsvorenthaltung - Einziehung bei Nettolohnabrede

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21
    Dies war im Rahmen der Schadensermittlung zur Schuldfeststellung nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 53, 71).

    Die Kammer hat hierbei unberücksichtigt gelassen, dass § 14 Abs. 2 SGB IV sanktionsähnlichen Charakter hat (vgl. BGHSt 53, 71; BSGE 109, 254 m.w.N.), weil die Annahme einer Nettolohnvereinbarung zu einem - fiktiven - Bruttoarbeitsentgelt führen kann, das den Wert der Arbeitsleistung und damit den Wert der ersparten Leistungen übersteigt.

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18

    Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2019 (1 StR 620/18 - zur Einziehung bei Hinterziehung von Tabaksteuer durch Einfuhr unversteuerter Zigaretten) ist durch die Tat erlangt nach § 73 Abs. 1 StGB jeder Vermögenswert, der dem Tatbeteiligten durch die rechtswidrige Tat zugeflossen ist, also alles, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in seine tatsächliche Verfügungsgewalt übergegangen und ihm so aus einer Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist.
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21
    Die rückwirkende Anwendung der (geänderten) Vorschriften verstößt dementsprechend auch nicht gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17; OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2018 - III-1 RVs 274/17; BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18).
  • OLG Köln, 23.01.2018 - 1 RVs 274/17

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die unterbliebene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21
    Die rückwirkende Anwendung der (geänderten) Vorschriften verstößt dementsprechend auch nicht gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17; OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2018 - III-1 RVs 274/17; BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18).
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21
    Ziel ist nicht die Zufügung eines Übels, sondern die Beseitigung eines Vorteils, dessen Verbleib den Täter zu weiteren Taten hätte verlocken können (vgl. BVerfG - Beschluss vom 5. März 2021 -2 BvL 8/19).
  • BGH, 23.12.2020 - 1 StR 310/20

    Betrug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21
    Dies können bei Taten des Betruges, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie der Steuerhinterziehung ersparte Aufwendungen für Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft Bau, SOKA-Bau und Lohnsteuer der Fall sein (vgl. BGH - Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 1 StR 310/20).
  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 42/18

    Kein Strafcharakter der auf Schadenswiedergutmachung gerichteten Einziehung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21
    Die rückwirkende Anwendung der (geänderten) Vorschriften verstößt dementsprechend auch nicht gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17; OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2018 - III-1 RVs 274/17; BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 42/18).
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21
    Die Kammer hat hierbei unberücksichtigt gelassen, dass § 14 Abs. 2 SGB IV sanktionsähnlichen Charakter hat (vgl. BGHSt 53, 71; BSGE 109, 254 m.w.N.), weil die Annahme einer Nettolohnvereinbarung zu einem - fiktiven - Bruttoarbeitsentgelt führen kann, das den Wert der Arbeitsleistung und damit den Wert der ersparten Leistungen übersteigt.
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