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   OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 12 U 195/17 (12 U 215/19)   

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https://dejure.org/2020,4761
OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 12 U 195/17 (12 U 215/19) (https://dejure.org/2020,4761)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2020 - 12 U 195/17 (12 U 215/19) (https://dejure.org/2020,4761)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 12 U 195/17 (12 U 215/19) (https://dejure.org/2020,4761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • baurechtsiegen.de

    Leistungsverweigerungsrecht Architekten wegen Nichtstellung Bauhandwerkersicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB a.F. § 648a Abs. 6
    Anspruch auf Zahlung von Architektenhonorar aus einem vorzeitig beendeten Architektenvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwei Eigentumswohnungen sind kein Einfamilienhaus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung von Architektenhonorar aus einem vorzeitig beendeten Architektenvertrag; Verlangen einer Sicherheitsleistung; Ausnahmeregelung für die Privilegierung privater Bauherren; Nur teilweise Deckung des Eigenbedarfs des Bauherrn

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwei Eigentumswohnungen sind kein Einfamilienhaus! (IBR 2020, 239)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 715
  • NZBau 2020, 453
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Bonn, 02.12.1996 - 9 O 136/96

    Bauhandwerkersicherung: Inhalt und Tragweite

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 12 U 195/17
    Sowohl der Wortlaut als auch der Zweck des § 648 a Abs. 6 BGB a. F., nämlich die Privilegierung der Deckung des eigenen Wohnbedarfs, stehen der Anwendung der Vorschrift indes dann entgegen, wenn das Bauvorhaben die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen erfasst (so auch OLG Celle a. a. O., LG Bonn BauR 1997, S. 857; Peters/Jacoby, a. a. O.; Busche, a. a. O.; Sprau, a. a. O.).
  • BGH, 10.03.2016 - VII ZR 214/15

    Bauhandwerkersicherung: Pflicht eines Rechtsanwalts zur Stellung einer Sicherheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 12 U 195/17
    Diese Ausnahmeregelung dient nach dem Willen des Gesetzgebers der Privilegierung privater Bauherren, die ein Bauvorhaben zur Deckung des eigenen Wohnbedarfs ausführen lassen, da in diesen Fällen das Ausfallrisiko des vorleistungspflichtigen Unternehmers im Hinblick auf die unbegrenzte persönliche Haftung des Bestellers und dessen im Regelfall solide Finanzierung als verhältnismäßig gering eingestuft wird (vgl. BGH BauR 2016, S. 1022).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04

    Sicherungsverlangen für Planerleistungen auch vor Baubeginn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 12 U 195/17
    Nach dieser Vorschrift, die auch die Werkleistung des Architekten erfasst (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2005, S. 416; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Kommentar, 13. Aufl., Juli 2013, § 648 a, Rn. 3) besteht ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Unternehmer dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gesetzt hat.
  • OLG München, 15.01.2008 - 13 U 4378/07

    Bauhandwerkersicherung: Anwendbarkeit auf den Fall der Errichtung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 12 U 195/17
    Vergleichbar ist die Situation der Privilegierung in § 648 a Abs. 6 Nr. 2 BGB a. F. bei Bauarbeiten zur Herstellung oder Instandsetzung einer Eigentumswohnung (so OLG München BauR 2008, S. 1163; OLG Celle BauR 2004, S. 1007; Peters/Jacoby, a. a. O., Rn. 7; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 648 a, Rn. 10; Sprau in Palandt, 76. Aufl., § 648 a, Rn. 2; a. A. Schmidt in NJW 2013, S. 497).
  • OLG Celle, 06.08.2003 - 7 U 36/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem Bauträgervertrag;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 12 U 195/17
    Vergleichbar ist die Situation der Privilegierung in § 648 a Abs. 6 Nr. 2 BGB a. F. bei Bauarbeiten zur Herstellung oder Instandsetzung einer Eigentumswohnung (so OLG München BauR 2008, S. 1163; OLG Celle BauR 2004, S. 1007; Peters/Jacoby, a. a. O., Rn. 7; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 648 a, Rn. 10; Sprau in Palandt, 76. Aufl., § 648 a, Rn. 2; a. A. Schmidt in NJW 2013, S. 497).
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