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   OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 15 WF 148/19   

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OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 15 WF 148/19 (https://dejure.org/2020,21621)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2020 - 15 WF 148/19 (https://dejure.org/2020,21621)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 15 WF 148/19 (https://dejure.org/2020,21621)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 934
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 15 WF 148/19
    Eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung ist - zumindest wenn die Fehlerhaftigkeit der Zustellung für das Gericht erkennbar war - jedenfalls in dem Sinne unwirksam, dass sie die Zustellungsfunktion des § 188 ZPO nicht auslöst und dementsprechend keine Fristen in Lauf setzt (BGH, NJW 2017, 886 Rn. 33).

    Dabei ist es zunächst Sache der Partei, die durch die Zustellung begünstigt wird, alle geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anzustellen, um den Aufenthalt des Zustellungsempfängers zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen dem Gericht darzulegen (BGH, NJW 2017, 886 Rn. 37).

  • BGH, 04.07.2012 - XII ZR 94/10

    Öffentliche Zustellung im Erkenntnisverfahren: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 15 WF 148/19
    Eine unergiebig gebliebene Anfrage beim Einwohnermeldeamt ist grundsätzlich nicht ausreichend (BGH, NJW 2012, 3582 Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 12.04.2012 - 13 WF 56/12

    Unterhaltsverfahren: Anwaltszwang bei Rechtsbehelf gegen Unterhaltsfestsetzung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 15 WF 148/19
    Im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren ist aber die Vorschrift des § 257 Satz 1 FamFG, wonach Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden können, lex specialis (OLG Brandenburg - 4. Familiensenat -, Beschluss vom 12.4.2012 - 13 WF 56/12, BeckRS 2012, 10032; OLG Brandenburg - 5. Familiensenat -, Beschluss vom 06.03.2013 - 3 WF 7/17, FamRZ 2014, 332; Keidel/Giers, a.a.O., § 257 Rn. 1; a.A. Maier, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 6. Aufl., § 257 FamFG Rn. 3; Hütter/Kodal, FamRZ 2009, 917, 918).
  • OLG Celle, 26.04.2022 - 21 WF 26/22

    Anfechtung einer Vaterschaft; Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Unbekannt ist der Aufenthalt einer Person nämlich nur dann, wenn nicht nur das Gericht, sondern auch die Allgemeinheit den Aufenthalt des Zustellungsadressaten nicht kennt (vgl. BGHZ 149, 311-326 Rn. 13; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 934 Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 10.08.2022 - 9 WF 338/22

    Öffentliche Zustellung bei Aufenthalt in Russland

    Der Aufenthaltsort eines Beteiligten ist dann in diesem Sinne unbekannt, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2017 - VIII ZR 209/16 -, BeckRS 2017, 101486, Rdnr. 4, m.w.N.; NJW 2017, 886, 889, Rdnr. 37, m.w.N.; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 74/12 -, juris, Rdnr. 16; Urteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10 -, juris, Rdnr. 16, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 15 WF 148/19 -, juris, Rdnr. 14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - 9 W 42/19 -, juris, Rdnr. 2; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. April 2013 - 15 W 27/13 -, juris, Rdnr. 3; Musielak/Voit-Wittschier, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 185, Rdnr. 2; MünchKomm-Häublein/Müller, a.a.O., Rdnr. 7).
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