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   OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 6 W 7/20   

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https://dejure.org/2020,2239
OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 6 W 7/20 (https://dejure.org/2020,2239)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2020 - 6 W 7/20 (https://dejure.org/2020,2239)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 6 W 7/20 (https://dejure.org/2020,2239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung von Übersetzungskosten; Übersetzung von Urteilen eines ausländischen obersten Gerichtshofs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 6 W 7/20
    Grundsätzlich gilt für die Festsetzung von nach § 91 Abs. 1 ZPO als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machende Übersetzungskosten, dass diese für alle insoweit wesentlichen Schriftstücke, vorzulegenden Urkunden, gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen zu erstatten sind, wobei es der Partei obliegt, die Kosten für Übersetzungen niedrig zu halten (siehe nur OLG Hamburg, Beschluss vom 27.01.2016 - 8 W 60/15, NJOZ 2016, 1874 f.; BVerfG, NJW 1990, 3072).
  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 6 W 7/20
    Zwar ist die Auffassung des Beklagten zutreffend, dass für die Schlüssigkeit einer Klage grundsätzlich nur Tatsachenvortrag erforderlich ist, der in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich ist, das geltend gemachte Recht zu begründen (siehe nur BGH, Urteil vom 4. Juli 2000 - VI ZR 236/99, juris Rn. 8 mwN).
  • BVerfG, 30.01.1990 - 2 BvR 1085/89

    Zivilprozeß - Kosten für Dolmetscher - Erstattungsfähigkeit - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 6 W 7/20
    Grundsätzlich gilt für die Festsetzung von nach § 91 Abs. 1 ZPO als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machende Übersetzungskosten, dass diese für alle insoweit wesentlichen Schriftstücke, vorzulegenden Urkunden, gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen zu erstatten sind, wobei es der Partei obliegt, die Kosten für Übersetzungen niedrig zu halten (siehe nur OLG Hamburg, Beschluss vom 27.01.2016 - 8 W 60/15, NJOZ 2016, 1874 f.; BVerfG, NJW 1990, 3072).
  • OLG München, 17.03.2005 - 29 W 2039/04

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Erstellung von Parteigutachten zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 6 W 7/20
    Daher kann einer Partei, die etwa ein Gutachten zu ausländischem Recht erholt oder die - wie vorliegend - Urteile des für die Anwendung der angezogenen ausländischen Rechtsnormen zuständigen obersten Gerichtshofs hat übersetzen lassen, nicht entgegengehalten werden, sie hätte dafür keine Kosten aufwenden dürfen; diese sind vielmehr im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO im Grundsatz erstattungsfähig (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.03.2005 - 29 W 2039/04, juris Rn. 16; OLG Frankfurt, GRUR 1993, 161; Zöller/Geimer, aaO, Rn. 7).
  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 6 W 7/20
    Von Einfluss auf das Ermittlungsermessen sind aber auch Vortrag und sonstige Beiträge der Parteien, die eben deshalb zu umfassenden Rechtsausführungen zum ausländischen Recht sogar aufgefordert werden können (BGH, Urteil vom 30.04.1992 - IX ZR 233/90, NJW 1992, 2026, 2029; Musielak/Voit/Huber, aaO, Rn. 5).
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