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   OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22   

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OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22 (https://dejure.org/2023,2600)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2023 - 19 Verg 1/22 (https://dejure.org/2023,2600)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2023 - 19 Verg 1/22 (https://dejure.org/2023,2600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei Vergabesachen; Ermittlung der Verfahrensgebühr in Vergabesachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenhöhe bestimmt sich nach Gebührentabelle der VK Bund!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 19 Verg 5/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Reduzierung der Verfahrensgebühr nach Rücknahme des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
    Diese können isoliert Gegenstand einer selbständigen sofortigen Beschwerde sein (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, NZBau 2012, 186, Rn. 9, zu § 128 Abs. 2 GWB in der vor dem 18.04.2016 geltenden Fassung; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, BeckRS 2019, 129, Rn. 10 m.w.N.).

    Der Senat kann die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen, weil sich die Beschwerde allein gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (s. etwa OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2022 - 13 Verg 3/22, BeckRS 2022, 15868; KG, Beschluss vom 11.05.2022 - Verg 5/21, BeckRS 2022, 14647; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, a.a.O., Rn. 11).

    Die angegriffene Gebührenfestsetzung, die im Beschwerdeverfahren nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, a.a.O., Rn. 12; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.), begegnet keinen Bedenken.

    Bestätigt sich in Einzelfällen die Erfahrung eines dem Auftragswert entsprechenden Aufwandes nicht, ist dem allerdings durch eine Ermäßigung bzw. Erhöhung der Gebühr zu entsprechen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2005 - Verg 30/05, BeckRS 2006, 746; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, a.a.O., Rn. 16).

    Auch liegt die Bestimmung des Auftragswertes mit ca. 26 Millionen EUR p.a. - was für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren einem Wert von etwa 104 Millionen EUR entspricht - innerhalb des der Vergabekammer zustehenden, im Beschwerdeverfahren nur auf grobe Verletzungen des Äquivalenzprinzips hin zu überprüfenden Bewertungsspielraums (allg. hierzu vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004 - VII Verg 55/02, a.a.O., Rn. 5; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, a.a.O., Rn. 15).

    Das Beschwerdeverfahren ist nach dem § 66 Abs. 8 und § 68 Abs. 3 GKG zu Grunde liegenden Rechtsgedanken gebühren- und kostenfrei (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, a.a.O., Rn. 22 ff.; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, a.a.O., Rn. 25).

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
    Diese können isoliert Gegenstand einer selbständigen sofortigen Beschwerde sein (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, NZBau 2012, 186, Rn. 9, zu § 128 Abs. 2 GWB in der vor dem 18.04.2016 geltenden Fassung; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, BeckRS 2019, 129, Rn. 10 m.w.N.).

    Die angegriffene Gebührenfestsetzung, die im Beschwerdeverfahren nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, a.a.O., Rn. 12; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.), begegnet keinen Bedenken.

    Denn nach dem Äquivalenzprinzip muss zwischen der Gebühr für die Tätigkeit der Vergabekammer und dem Wert dieser Tätigkeit für die Beteiligten ein angemessenes Verhältnis bestehen (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, a.a.O., Rn. 14; Senat, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08, BeckRS 2008, 15472).

    Dabei ist nicht auf den im Einzelfall entstandenen personellen und sachlichen Aufwand abzustellen, sondern soll die Gesamtheit der in einem bestimmten Zeitabschnitt für die Art der Behördenleistung erhobenen Gebühren den in diesem Zeitabschnitt anfallenden personellen und sachlichen Verwaltungsaufwendungen entsprechen (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, a.a.O., Rn. 14).

    Das Beschwerdeverfahren ist nach dem § 66 Abs. 8 und § 68 Abs. 3 GKG zu Grunde liegenden Rechtsgedanken gebühren- und kostenfrei (BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZB 5/10, a.a.O., Rn. 22 ff.; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, a.a.O., Rn. 25).

  • KG, 11.05.2022 - Verg 5/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Verfahrensgebühr in einem Beschlusses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
    Der Senat kann die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen, weil sich die Beschwerde allein gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (s. etwa OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2022 - 13 Verg 3/22, BeckRS 2022, 15868; KG, Beschluss vom 11.05.2022 - Verg 5/21, BeckRS 2022, 14647; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, a.a.O., Rn. 11).

    Dass die Vergabekammer für die Bestimmung der Gebührenhöhe von der Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes ausgegangen ist, ist nach dem Vorstehenden nicht zu beanstanden und aus Gründen der Transparenz sowie im Interesse einer Gleichbehandlung der Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens sachgerecht (vgl. KG, Beschluss vom 11.05.2022 - Verg 5/21, BeckRS 2022, 14647, Rn. 4).

  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
    Diese betreffen teilweise eine andere Fallgestaltung, nämlich die Festsetzung des Gegenstandswertes für die Rechtsanwaltsvergütung (so OLG Jena, Beschluss vom 13.09.2001 - 6 Verg 1/01, BeckRS 2001, 30471765; OLG München, Beschluss vom 14.09.2005 - Verg 15/05, BeckRS 2005, 10917; Beschluss vom 12.08.2008 - Verg 6/08, BeckRS 2008, 19232; OLG Rostock, Beschluss vom 28.01.2005 - 17 Verg 9/04, BeckRS 2005, 12218; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2006 - Verg 63/05, BeckRS 2006, 2913).
  • OLG Rostock, 28.01.2005 - 17 Verg 9/04

    Kostenwert der Vergabebeschwerde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
    Diese betreffen teilweise eine andere Fallgestaltung, nämlich die Festsetzung des Gegenstandswertes für die Rechtsanwaltsvergütung (so OLG Jena, Beschluss vom 13.09.2001 - 6 Verg 1/01, BeckRS 2001, 30471765; OLG München, Beschluss vom 14.09.2005 - Verg 15/05, BeckRS 2005, 10917; Beschluss vom 12.08.2008 - Verg 6/08, BeckRS 2008, 19232; OLG Rostock, Beschluss vom 28.01.2005 - 17 Verg 9/04, BeckRS 2005, 12218; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2006 - Verg 63/05, BeckRS 2006, 2913).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2010 - Verg W 12/10
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
    In dem Schreiben sind die voraussichtlichen Einnahmen der Beigeladenen aus Zuschüssen des Landkreises sowie aus Fahrgeldeinnahmen, erwarteten Ausgleichsmitteln nach dem SGB IX und investiven Förderungen, die bei der Bestimmung des Auftragswertes ebenfalls zu berücksichtigen sind (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 15.12.2010 - Verg W 12/10, BeckRS 2010, 142816), für beide Linienbündel ausgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
    Die gegenteilige Auffassung der Beschwerde verkennt, dass der in der Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes verwendete Begriff des Auftragswertes - wie es etwa in den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (Beschluss vom 29.08.2014 - 11 Verg 3/14, BeckRS 2015, 8028; Beschluss vom 21.10.2021 - 11 Verg 5/21, BeckRS 2021, 34114) heißt - in gleicher Weise zu bestimmen ist, wie der Begriff der Bruttoauftragssumme in § 50 Abs. 2 GKG, nicht aber wie der gemäß § 50 Abs. 2 GKG auf der Grundlage der Bruttoauftragssumme zu errechnende Streitwert.
  • OLG München, 12.08.2008 - Verg 6/08

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Streitwertbestimmung im Verfahren vor

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
    Diese betreffen teilweise eine andere Fallgestaltung, nämlich die Festsetzung des Gegenstandswertes für die Rechtsanwaltsvergütung (so OLG Jena, Beschluss vom 13.09.2001 - 6 Verg 1/01, BeckRS 2001, 30471765; OLG München, Beschluss vom 14.09.2005 - Verg 15/05, BeckRS 2005, 10917; Beschluss vom 12.08.2008 - Verg 6/08, BeckRS 2008, 19232; OLG Rostock, Beschluss vom 28.01.2005 - 17 Verg 9/04, BeckRS 2005, 12218; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2006 - Verg 63/05, BeckRS 2006, 2913).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
    Auch liegt die Bestimmung des Auftragswertes mit ca. 26 Millionen EUR p.a. - was für die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren einem Wert von etwa 104 Millionen EUR entspricht - innerhalb des der Vergabekammer zustehenden, im Beschwerdeverfahren nur auf grobe Verletzungen des Äquivalenzprinzips hin zu überprüfenden Bewertungsspielraums (allg. hierzu vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2004 - VII Verg 55/02, a.a.O., Rn. 5; Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 19 Verg 5/18, a.a.O., Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2021 - 11 Verg 5/21

    Kostenwiderspruch gegen Auftragswertbestimmung durch Vergabekammer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22
    Die gegenteilige Auffassung der Beschwerde verkennt, dass der in der Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes verwendete Begriff des Auftragswertes - wie es etwa in den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (Beschluss vom 29.08.2014 - 11 Verg 3/14, BeckRS 2015, 8028; Beschluss vom 21.10.2021 - 11 Verg 5/21, BeckRS 2021, 34114) heißt - in gleicher Weise zu bestimmen ist, wie der Begriff der Bruttoauftragssumme in § 50 Abs. 2 GKG, nicht aber wie der gemäß § 50 Abs. 2 GKG auf der Grundlage der Bruttoauftragssumme zu errechnende Streitwert.
  • OLG München, 14.09.2005 - Verg 15/05

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer nach Maßgabe der

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - Verg 63/05

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer

  • OLG Brandenburg, 07.05.2008 - Verg W 2/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Überprüfbarkeit der Ermessensausübung der

  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05

    "Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im

  • OLG Celle, 29.06.2022 - 13 Verg 3/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung durch eine Vergabekammer;

  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - Verg 30/05

    Bemessung der Höhe der VK-Gebühr

  • BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23

    Verfahren vor der Vergabekammer, Entscheidungen der Vergabekammer,

    Dies ist prozessual zulässig, da die Gebührenfestsetzung isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011, X ZB 5/10, juris Rn. 9 und 24; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23. Januar 2023, 19 Verg 1/22, juris Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 3).

    Dabei sind die Auftragswerte, an die die Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes anknüpft, in entsprechender Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu § 50 Abs. 2 GKG zu bestimmen (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23. Januar 2023, 19 Verg 1/22, juris Rn. 21; Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Auflage 2022, § 182 GWB Rn. 21; Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5. Aufl. 2024, § 182 GWB Rn. 11).

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