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   OLG Brandenburg, 23.02.2011 - 13 U 128/08   

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OLG Brandenburg, 23.02.2011 - 13 U 128/08 (https://dejure.org/2011,23101)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2011 - 13 U 128/08 (https://dejure.org/2011,23101)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 13 U 128/08 (https://dejure.org/2011,23101)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 287/07

    Anforderungen an die Darlegung der Anspruchsgründe bei Arzneimittelhaftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2011 - 13 U 128/08
    Die Eignung im Einzelfall beurteilt sich gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 AMG nach der Zusammensetzung und der Dosierung des angewendeten Arzneimittels, nach der Art und Dauer seiner bestimmungsgemäßen Anwendung, nach dem zeitlichen Schadensbild und dem gesundheitlichen Zustand des Geschädigten im Zeitpunkt der Anwendung sowie allen sonstigen Gegebenheiten, die im Einzelfall für oder gegen die Schadensverursachung sprechen (vgl. BGH Beschluss vom 1. Juli 2008 -Az.: VI ZR 287/07).

    Denn an die Darlegungslast des Patienten dürfen, um ein weitgehendes Leerlaufen der Vorschrift zu vermeiden, keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH Beschluss vom 1. Juli 2008 - Az.: VI ZR 287/07 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 26.01.2010 - VI ZR 72/09

    Voraussetzungen für das Eingreifen der in § 84 Abs. 2 S. 1, 2 Arzneimittelgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2011 - 13 U 128/08
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof in einer späteren Entscheidung vom 26. Januar 2010 (BGH AZ: VI ZR 72/09) ausgeführt: "Für die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises reicht die geltend gemachte Erhöhung des Herzinfarktrisikos nicht aus.".
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 287/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2011 - 13 U 128/08
    Vielmehr ist auf den Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2008 - IV ZR 287/07 - zur Entscheidung des KG vom 5. November 2007 - Az.: 10 U 262/06).
  • KG, 08.06.2009 - 10 U 262/06

    Arzneimittelhaftung: Darlegung der Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2011 - 13 U 128/08
    Vielmehr ist auf den Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2008 - IV ZR 287/07 - zur Entscheidung des KG vom 5. November 2007 - Az.: 10 U 262/06).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2021 - 4 U 19/19

    Ausschluss der Vermutung der Schadenseignung des Verhütungsmittels "Yasminelle"

    Ausreichend ist insoweit der Nachweis der Möglichkeit der Schadensverursachung, nicht erforderlich ist also ein Vollbeweis der Kausalität (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Februar 2011 - 13 U 128/08 -, juris Rn. 22 zu den insoweit identischen Voraussetzungen des § 84 Abs. 2 Satz 1 AMG).

    Dies genügt für die Annahme einer Geeignetheit im konkreten Fall, da insoweit auch einem bloßen Auslöser neben erheblichen anderen Umständen (BGH, Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 64/09 -, juris Rn. 12) oder auch einem letzten "i-Tüpfelchen", das sich ungünstig ausgewirkt haben kann (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Februar 2011 - 13 U 128/08 -, juris Rn. 24 a.E., 25), mögliche mitursächliche Bedeutung zukommt.

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