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   OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 3 U 72/10   

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https://dejure.org/2011,19761
OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 3 U 72/10 (https://dejure.org/2011,19761)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.03.2011 - 3 U 72/10 (https://dejure.org/2011,19761)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. März 2011 - 3 U 72/10 (https://dejure.org/2011,19761)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers aus einer die Rückzahlung eines seinem Sohn gewährten Darlehens sichernden Grundschuld

  • notar-drkotz.de

    Kündigung der Grundschuld durch Androhung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1192; BGB § 1147; ZPO § 767
    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers aus einer die Rückzahlung eines seinem Sohn gewährten Darlehens sichernden Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 3 U 72/10
    Aus diesen Gründen ist das von der Klägerin in zulässiger Weise mit der Berufungsbegründung angebrachte Ablehnungsgesuch (vgl. dazu BGH NJW-RR 2007, 411) gegen den entscheidenden Einzelrichter beim Landgericht, das sich im Wesentlichen darauf stützt, der Einzelrichter habe den Antrag der Klägerin nach § 768 ZPO übergangen, nicht begründet.
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 3 U 72/10
    31 Dieser Rückgewähranspruch geht bei einer Übertragung des Eigentums an dem Grundstück nicht ohne Weiteres, sondern nur durch eine (auch durch schlüssiges Verhalten mögliche) Mitübertragung auf den Grundstückserwerber oder durch einen mit Zustimmung des Sicherungsnehmers erfolgten Eintritt des Grundstückserwerbers in den Sicherungsvertrag über (vgl. BGH NJW 1990, 576; BGH NJW 2003, 2673; Münchener Kommentar/Eickmann, a.a.O., § 1191 Rn. 103; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1191 Rn. 16 und Rn. 25).
  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 3 U 72/10
    Eine solche schuldrechtliche Sicherungsabrede konnte formlos und konkludent getroffen werden (vgl. BGH NJW 2004, 158; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 1191 Rn. 15).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 134/82

    Zum Widerstreit zwischen verlängertemEigentumsvorbehalt und Globalzession bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 3 U 72/10
    Dabei sind Grundstückskaufverträge, in denen der Grundstückserwerber zugleich auch die gesicherte Schuld übernimmt, mangels ausdrücklicher anderweitiger Bestimmung grundsätzlich dahin auszulegen, dass darin zugleich eine stillschweigende Abtretung des Rückgewähranspruches gegen den Grundschuldgläubiger aus dem Sicherungsvertrag für den Fall der Tilgung der gesicherten Forderung liegt, weil der Erwerber nicht zweimal, aus der übernommenen Schuld und der Grundschuld, in Anspruch genommen werden soll (vgl. BGH NJW 1983, 2502, 2503; BGH LM § 1169 BGB Nr. 1).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 3 U 72/10
    31 Dieser Rückgewähranspruch geht bei einer Übertragung des Eigentums an dem Grundstück nicht ohne Weiteres, sondern nur durch eine (auch durch schlüssiges Verhalten mögliche) Mitübertragung auf den Grundstückserwerber oder durch einen mit Zustimmung des Sicherungsnehmers erfolgten Eintritt des Grundstückserwerbers in den Sicherungsvertrag über (vgl. BGH NJW 1990, 576; BGH NJW 2003, 2673; Münchener Kommentar/Eickmann, a.a.O., § 1191 Rn. 103; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 1191 Rn. 16 und Rn. 25).
  • OLG München, 25.10.2023 - 19 U 1861/23

    Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Hingegen ist die vom Kläger genannte Entscheidung des OLG Brandenburg (Urteil v. 23.03.2011, Az. 3 U 72/10, juris Rz. 28; s. hierzu Volmer in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.08.2023, § 1141 BGB Rz. 15) in diesem Zusammenhang nicht einschlägig, da sie sich einerseits mit der Kündigung der Grundschuld nach § 1193 Abs. 1 S. 1 BGB und nicht der des Darlehensvertrages befasst, andererseits dort mit der Zustellung der Grundschuldbestellungsurkunde durch den Gerichtsvollzieher ein - hier nicht vorhandenes - Schreiben der Darlehensgeberin verbunden war, mit dem diese die Zwangsversteigerung in das Grundstück ankündigte.
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2019 - 12 U 189/17

    Gewährträgerschaft einer Gemeinde für die Mitgliedschaft eines privaten

    Zwar kann eine Kündigung auch formlos und damit - wie jede Willenserklärung - auch konkludent erfolgen (vgl. MüKoBGB /Lieder, 7. Aufl., § 1193 Rn. 5; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. März 2011 - 3 U 72/10, juris Rn. 28; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14. April 2016 - 7 U 85/15, juris Rn. 38; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 29. Mai 2012 - 4 U 549/11, juris Rn. 25).
  • LG Münster, 20.11.2014 - 14 O 119/14

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Vollstreckung in das dingliche

    Allerdings ist hier die Grundschuld schlüssig durch die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldurkunde nach dem 13.05.2014, die - so wie es die Klägerin selbst ausdrückt - erkennbar der Vorbereitung und Einleitung der Zwangsvollstreckung diente, gekündigt worden (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 23.03.2011 - 3 U 72/10, BeckRS 2011, 07495 unter II.2.a.aa; Wolfsteiner in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, § 1141 Rn. 20).
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