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   OLG Brandenburg, 23.03.2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 49/20 (35/20)   

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https://dejure.org/2020,7043
OLG Brandenburg, 23.03.2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 49/20 (35/20) (https://dejure.org/2020,7043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.03.2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 49/20 (35/20) (https://dejure.org/2020,7043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. März 2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 49/20 (35/20) (https://dejure.org/2020,7043)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20
    Im Falle des Nichterscheinens wegen einer Erkrankung oder ähnlicher Umstände liegt ein Entschuldigungsgrund vor, wenn die damit verbundenen Einschränkungen oder Beschwerden nach deren Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar machen, wobei Verhandlungsunfähigkeit nicht gegeben sein muss (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 30. August 2016 - (2 B) 53 Ss-OWi 491/16; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20
    Ist der vorgebrachte Entschuldigungsgrund offensichtlich ungeeignet, das Fernbleiben des Betroffenen zu entschuldigen, kann das Urteil auf diesem Mangel nicht beruhen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012 - III-3 RBs 170/12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2011 - 3 RBs 212/11

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Bußgeldberfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20
    Hierzu gehört im Krankheitsfall die jedenfalls nach allgemeinem Sprachgebrauch zu benennende Art der Erkrankung, die aktuell bestehende Symptomatik und die Darlegung der daraus zur Terminszeit resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11- BeckRS 2011, 24796; KG StraFo 2007, 244).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.2005 - 1 Ss 40/05

    Fehlerhafte Verwerfung des Einspruchs des zur Bußgeldhauptverhandlung nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20
    Vielmehr hat der Tatrichter in solchen Fällen von Amts wegen den Umständen nachzugehen, die Zweifel an der Entschuldigung begründen können, und den Sachverhalt aufzuklären (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. April 2005 - 1 Ss 40/05 m.w.N.).
  • OLG Jena, 16.03.2006 - 1 Ss 257/05

    Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20
    Zwar durfte das Amtsgericht den Einspruch nicht mit der oben genannten Begründung verwerfen, denn einem Betroffenen kann zur Glaubhaftmachung einer Erkrankung nicht auferlegt werden, ein amtsärztliches Attest beizubringen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Januar 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 84/17 - Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. März 2006 - 1 Ss 257/05 m. w. N. -).
  • KG, 06.02.2007 - 2 Ws 99/07

    Wiedereinsetzungsantrag nach Berufungsverwerfung wegen Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20
    Hierzu gehört im Krankheitsfall die jedenfalls nach allgemeinem Sprachgebrauch zu benennende Art der Erkrankung, die aktuell bestehende Symptomatik und die Darlegung der daraus zur Terminszeit resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2011 - III-3 RBs 212/11- BeckRS 2011, 24796; KG StraFo 2007, 244).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1986 - 5 Ss OWi 181/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20
    b) Auf die erhobene allgemeine Sachrüge kann ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG nur auf das Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen bzw. das Vorliegen von Verfahrenshindernissen hin überprüft werden, weil mit dem Prozessurteil eine Sachentscheidung nicht getroffen wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 71, 366, 367).
  • OLG Rostock, 20.08.2021 - 21 Ss OWi 102/21

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an eine

    Ist der vorgebrachte Entschuldigungsgrund offensichtlich ungeeignet, das Fernbleiben des Betroffenen zu entschuldigen, kann das Urteil auf diesem Mangel nicht beruhen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 49/20 (35/20) - m.w.N. - juris -).
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