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   OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17   

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https://dejure.org/2019,13307
OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17 (https://dejure.org/2019,13307)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2019 - 6 U 95/17 (https://dejure.org/2019,13307)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2019 - 6 U 95/17 (https://dejure.org/2019,13307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Gebäude-Haftpflichtversicherung - Drittschutz der Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Versicherungsmakler wegen Beratungspflichtverletzung durch den Eigentümer eines Hausgrundstücks als Nicht-Versicherungsnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung aus Beratungsverschulden ohne Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Hartmann & Partner Wirtschaftsdienst für das Schornsteinfegerhandwerk -, Haftung des VM, Pflichten des VM, suitability test, gesetzliches Schuldverhältnis, Gebäudehaftpflichtversicherung, Bezirksschornsteinfeger, Insolvenzverfahren, Mitverschulden, unzureichender ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Beratungsfehler auch ohne Beratung! (IBR 2020, 50)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 06.05.2013 - 18 U 114/12

    Ansprüche des Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17
    Gleichwohl hat er in § 63 VVG ausdrücklich nur zugunsten des Versicherungsnehmers Haftungsansprüche begründet (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 06.05.2013 - I-18 U 114/12, Rn 31; zit. nach juris).

    (1) § 63 VVG ist die vorrangige Anspruchsgrundlage für die Haftung des Versicherungsvermittlers wegen der Verletzung von Pflichten in der Phase bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages (BGHZ 203, 174 Rn 9; OLG Hamm, Urt. v. 06.05.2013 - I-18 U 114/12 Rn 30; jew. zit. nach juris) und verpflichtet den Versicherungsvermittler zum Ersatz des Schadens, der dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung einer Beratungs- oder Dokumentationspflichtverletzung nach § 60 oder § 61 VVG entsteht.

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17
    Auch wenn die Provision des Versicherungsmaklers vom Versicherer getragen wurde, konnte der Versicherungsmakler wegen dieser umfassenden Pflichten für den Bereich der Versicherungsverhältnisse des von ihm betreuten Versicherungsnehmers als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter bezeichnet und insoweit mit sonstigen Beratern verglichen werden (ständige Rspr., vgl. BGHZ 209, 256, Rn 18; 94, 356, 359; Urteil vom 26.03.2014 - IV ZR 422/12 Rn 25 m.w.N.; jew. zit. nach juris).

    Er kann deshalb in der Regel nicht auf Leistung, sondern muss auf Feststellung des Versicherungsschutzes klagen, und zwar auch im Verhältnis zum Versicherungsmakler (BGH, Urteil vom 26.03.2014 - IV ZR 422/12 "Quasideckung").

  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 544/13

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Hinweispflichten bei Wechsel der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17
    (1) § 63 VVG ist die vorrangige Anspruchsgrundlage für die Haftung des Versicherungsvermittlers wegen der Verletzung von Pflichten in der Phase bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages (BGHZ 203, 174 Rn 9; OLG Hamm, Urt. v. 06.05.2013 - I-18 U 114/12 Rn 30; jew. zit. nach juris) und verpflichtet den Versicherungsvermittler zum Ersatz des Schadens, der dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung einer Beratungs- oder Dokumentationspflichtverletzung nach § 60 oder § 61 VVG entsteht.

    Er hat deshalb den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben und dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags zu dokumentieren (BGHZ 203, 174 Rn 12; zit. nach juris).

  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

    Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17
    Dieses Auftreten und das durch Herrn B... bei dem Gespräch erworbene Wissen ist der Schuldnerin auch zuzurechnen (§ 166 Abs. 1 BGB), ohne dass es darauf ankäme (worüber die Parteien streiten), ob und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage Herr B... für die Schuldnerin tätig geworden ist, denn die Schuldnerin hat durch Entgegennahme des Versicherungsantrags, dessen Weiterleitung an die G... AG und die Vereinnahmung der von dem Kläger gezahlten Prämie das Geschäft, sollte Herr B... vollmachtlos gehandelt haben, jedenfalls genehmigt (BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 260/90, NJW 1992, 899; Urteil vom 29.03.2000 - VIII ZR 81/99, NJW 2000, 2272; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17
    Dieses Auftreten und das durch Herrn B... bei dem Gespräch erworbene Wissen ist der Schuldnerin auch zuzurechnen (§ 166 Abs. 1 BGB), ohne dass es darauf ankäme (worüber die Parteien streiten), ob und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage Herr B... für die Schuldnerin tätig geworden ist, denn die Schuldnerin hat durch Entgegennahme des Versicherungsantrags, dessen Weiterleitung an die G... AG und die Vereinnahmung der von dem Kläger gezahlten Prämie das Geschäft, sollte Herr B... vollmachtlos gehandelt haben, jedenfalls genehmigt (BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 260/90, NJW 1992, 899; Urteil vom 29.03.2000 - VIII ZR 81/99, NJW 2000, 2272; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17
    Auch wenn die Provision des Versicherungsmaklers vom Versicherer getragen wurde, konnte der Versicherungsmakler wegen dieser umfassenden Pflichten für den Bereich der Versicherungsverhältnisse des von ihm betreuten Versicherungsnehmers als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter bezeichnet und insoweit mit sonstigen Beratern verglichen werden (ständige Rspr., vgl. BGHZ 209, 256, Rn 18; 94, 356, 359; Urteil vom 26.03.2014 - IV ZR 422/12 Rn 25 m.w.N.; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17
    (1) Der Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter beruht auf einer ergänzenden Vertragsauslegung und setzt voraus, dass ein Dritter dergestalt in vertragliche Sorgfalts- und Obhutspflichten einbezogen ist, dass er bei deren Verletzung vertraglichen Schadensersatz geltend machen kann (BGH, Urteil vom 14.06.12 - IX ZR 145/11; zit. nach juris).
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17
    Dabei handelt es sich um eine Anrechnung, keine Aufrechnung: der Vorteil wird vom Ersatzanspruch abgezogen, ohne dass es einer Gestaltungserklärung oder Einrede des Schädigers bedarf (BGH, Urteil vom 23.06.2015 - XI ZR 536/14, Rn 22f.; zit. nach juris).
  • BGH, 10.03.2016 - I ZR 147/14

    Haftung des Versicherungsmaklers: Inhalt und Reichweite von Aufklärungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17
    Auch wenn die Provision des Versicherungsmaklers vom Versicherer getragen wurde, konnte der Versicherungsmakler wegen dieser umfassenden Pflichten für den Bereich der Versicherungsverhältnisse des von ihm betreuten Versicherungsnehmers als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter bezeichnet und insoweit mit sonstigen Beratern verglichen werden (ständige Rspr., vgl. BGHZ 209, 256, Rn 18; 94, 356, 359; Urteil vom 26.03.2014 - IV ZR 422/12 Rn 25 m.w.N.; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88

    Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2019 - 6 U 95/17
    Das Absonderungsrecht nach § 110 VVG kann während des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 25.04.90 - VI ZR 146/88; Urteil vom 18.07.2013 - IX ZR 311/12 Rn 10; jew. zitiert nach juris).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater

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