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   OLG Brandenburg, 23.04.2020 - 13 UF 101/19   

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OLG Brandenburg, 23.04.2020 - 13 UF 101/19 (https://dejure.org/2020,11216)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2020 - 13 UF 101/19 (https://dejure.org/2020,11216)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2020 - 13 UF 101/19 (https://dejure.org/2020,11216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Gemeinsame elterliche Sorge: fehlende tragfähige soziale Beziehung bei Strafanzeige mit erheblichem Verfolgungseifer; fehlende Verständigungsmöglichkeiten bei besonders schutzbedürftigem Kind; Informationsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2020 - 13 UF 101/19
    Die Strafanzeige eines Elternteils mit einem ganz erheblichen Verfolgungseifer gegenüber dem anderen Elternteil kann für eine fehlende tragfähige soziale Beziehung, nämlich für eine weitgehende Zerrüttung der persönlichen Beziehung zwischen den Eltern sprechen, so dass eine soziale Basis für eine künftige Kooperation zwischen ihnen regelmäßig nicht bestehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 158/05 -, Rn. 17, juris).

    Bei unzureichender Kommunikation fehlen die Voraussetzungen für eine gemeinsame elterliche Sorge unabhängig davon, welcher Elternteil die Verantwortung für die fehlende Verständigungsmöglichkeit trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 158/05 -, Rn. 15, juris).

    Vorliegend spricht bereits die gegen die Antragsgegnerin gerichtete Strafanzeige des Antragstellers mit einem ganz erheblichen Verfolgungseifer für eine fehlende tragfähige soziale Beziehung, nämlich für eine weitgehende Zerrüttung der persönlichen Beziehung zwischen den Eltern, so dass eine soziale Basis für eine künftige Kooperation zwischen ihnen regelmäßig nicht bestehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 158/05 -, Rn. 17, juris).

    Ob die fehlende Verständigungsmöglichkeit der Eltern in der Persönlichkeit des Antragstellers begründet ist, wie Antragsgegnerin, Verfahrensbeistand und Jugendamt gemeint haben, oder in einer seit Jahren verfestigten Verweigerungshaltung der Antragsgegnerin, so die Ansicht des Antragstellers, bedarf keiner Aufklärung, da die Voraussetzungen für eine gemeinsame elterliche Sorge unabhängig davon fehlen, welcher Elternteil die Verantwortung für die fehlende Verständigungsmöglichkeit trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 158/05 -, Rn. 15, juris).

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2020 - 13 UF 101/19
    Ein fortgesetzter destruktiver Elternstreit führt für ein Kind zwangsläufig zu erheblichen Belastungen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15 -, BGHZ 211, 22-37, Rn. 27 m.w.N.).

    Dann ist zu prüfen, ob hierdurch eine erhebliche Belastung des Kindes zu befürchten ist (vgl. BGH FamRZ 2016, 1439 m.w.N.).

    Ein fortgesetzter destruktiver Elternstreit führt für ein Kind zwangsläufig zu erheblichen Belastungen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15 -, BGHZ 211, 22-37, Rn. 27 m.w.N.).

  • BGH, 15.03.2017 - XII ZB 245/16

    Familiensache: Vollstreckung der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2020 - 13 UF 101/19
    Der Informationsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils ist vielmehr in § 1686 BGB geregelt; insoweit steht die Auskunftsverpflichtung des Sorgerechtsinhabers selbständig neben einer Regelung des Umgangs (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - XII ZB 245/16 -, Rn. 13, juris).

    Sein Informationsanspruch ist - auch in Ansehung der Gesundheitsbelange seines Sohnes - in § 1686 BGB geregelt (MüKoBGB/Hennemann, 8. Aufl. 2020, BGB § 1686 Rn. 9); insoweit steht die Auskunftsverpflichtung der Antragsgegnerin selbständig neben einer Regelung des Umgangs (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - XII ZB 245/16 -, Rn. 13, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2022 - 12 A 1402/18

    Rechtswidrige Inobhutnahme durch Jugendamt

    vom 9. Januar 2020 - 13 UF 101/19 - - ist der Klägerin auch die das elterliche Sorgerecht für K. K1.
  • OLG Braunschweig, 21.07.2022 - 1 UF 115/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zur elterlichen Sorge; Antrag auf Übertragung

    Vielmehr ist der Informationsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils gesondert in § 1686 BGB geregelt (wie OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2020, 13 UF 101/19).

    Zum anderen ist der Informationsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils gesondert in § 1686 BGB geregelt und daher erforderlichenfalls vom Vater anderweitig zu verfolgen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.04.2020 - 13 UF 101/19, juris Rn. 20).

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