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   OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21 (S)   

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OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21 (S) (https://dejure.org/2021,21666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2021 - 1 Ws 66/21 (S) (https://dejure.org/2021,21666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 1 Ws 66/21 (S) (https://dejure.org/2021,21666)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 07.12.2021 - 28/17

    DE SOUSA c. PORTUGAL

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
    Mit Urteil vom 24. Januar 2019, rechtskräftig seit dem 24. Juni 2019, erkannte das Amtsgericht Potsdam gegen den Verurteilten wegen Diebstahls in drei Fällen in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie wegen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion unter Einbeziehung zweier Verurteilungen durch das Amtsgericht Potsdam vom 28. Juni 2016 (71 Ls 127/15) und vom   6. Juni 2017 (72 Ls 28/17) auf eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren.

    Am 6. Juni 2017 (72 Ls 28/17), rechtskräftig seit dem 6. Dezember 2017, verurteilte das Amtsgericht Potsdam ihn wegen Diebstahls, besonders schweren Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung der Entscheidung vom 28. Juni 2016 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr, wobei deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

  • OLG Celle, 11.02.2008 - 1 Ws 50/08

    Erforderlicher Tatverdacht für eine Arrestanordnung nach § 111b

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
    Nach ständiger Spruchpraxis des Senats bedeutet dies, dass eine realistische Chance für ein straffreies Verhalten des Verurteilten außerhalb des Strafvollzuges gegeben sein muss, wobei Zweifel an der Verantwortbarkeit der Aussetzung zu Lasten des Verurteilten gehen (statt  vieler vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2015, 1 Ws 174/15; Senatsbeschluss vom 20. Februar 2012, 1 Ws 10/12; Senatsbeschluss vom 5. März 2008, 1 Ws 50/08; Senatsbeschluss vom 18. November 2008, 1 Ws 221/08; Senatsbeschluss vom 1. November 2011, 1 Ws 166/11).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1991 - 3 Ws 376/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
    Die Nachtragsentscheidung im Rahmen des § 56 f StGB ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (so schon OLG Düsseldorf StV 1992, 287 siehe auch OLG Hamm NStZ 1992, 350, NStZ 2004, 685, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
    Zwar hat der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff., zitiert nach juris) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 OLG HammStV 2004, 83 = VRS 106, 48, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
    Die Nachtragsentscheidung im Rahmen des § 56 f StGB ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (so schon OLG Düsseldorf StV 1992, 287 siehe auch OLG Hamm NStZ 1992, 350, NStZ 2004, 685, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2015 - 1 Ws 174/15

    Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
    Nach ständiger Spruchpraxis des Senats bedeutet dies, dass eine realistische Chance für ein straffreies Verhalten des Verurteilten außerhalb des Strafvollzuges gegeben sein muss, wobei Zweifel an der Verantwortbarkeit der Aussetzung zu Lasten des Verurteilten gehen (statt  vieler vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2015, 1 Ws 174/15; Senatsbeschluss vom 20. Februar 2012, 1 Ws 10/12; Senatsbeschluss vom 5. März 2008, 1 Ws 50/08; Senatsbeschluss vom 18. November 2008, 1 Ws 221/08; Senatsbeschluss vom 1. November 2011, 1 Ws 166/11).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
    Zwar hat der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff., zitiert nach juris) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 OLG HammStV 2004, 83 = VRS 106, 48, jeweils zitiert nach juris).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 01.06.2012 - 10/12
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
    Nach ständiger Spruchpraxis des Senats bedeutet dies, dass eine realistische Chance für ein straffreies Verhalten des Verurteilten außerhalb des Strafvollzuges gegeben sein muss, wobei Zweifel an der Verantwortbarkeit der Aussetzung zu Lasten des Verurteilten gehen (statt  vieler vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2015, 1 Ws 174/15; Senatsbeschluss vom 20. Februar 2012, 1 Ws 10/12; Senatsbeschluss vom 5. März 2008, 1 Ws 50/08; Senatsbeschluss vom 18. November 2008, 1 Ws 221/08; Senatsbeschluss vom 1. November 2011, 1 Ws 166/11).
  • OLG Nürnberg, 26.04.2011 - 1 Ws 125/11

    Zwischenverfahren in Strafsachen: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
    Am 1. September 2011 stellte das Amtsgericht Potsdam (71 Ds 126/11) das Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung nach Erbringung von Arbeitsleistungen nach § 47 JGG ein.
  • KAGH, 15.04.2016 - M 12/15

    Anwendung einer diözesanen Mitarbeitervertretungsordnung ; Anspruch einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
    Am 28. Juni 2016 (71 Ls 12/15), rechtskräftig seit dem 6. Juli 2016, verhängte das Amtsgericht Potsdam wegen einer am 14. Februar 2015 begangenen räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie Diebstahls oder Hehlerei einen Schuldspruch im Sinne von § 27 JGG.
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