Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.08.2016 - 2 Ws 76/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Mittagspause, Berücksichtigung, Hauptverhandlungsdauer
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzug einer Mittagspause bei der Ermittlung der für die Zusatzgebühr maßgeblichen Dauer der Hauptverhandlung
- Burhoff online
Längenzuschlag, Mittagspause
- Anwaltsblatt
VV RVG Nr. 4122
Längenzuschlag bei Hauptverhandlung: Mittagspause ist nicht abzuziehen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Längenzuschlag des Pflichtverteidigers
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
VV RVG Nr. 4122
Längenzuschlag bei Hauptverhandlung: Mittagspause ist nicht abzuziehen
Papierfundstellen
- AnwBl 2017, 672
- AnwBl Online 2017, 346
- Rpfleger 2017, 241
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 06.08.2018 - 1 Ws 108/18
Pflichtverteidigervergütung: Geltendmachung eines Längenzuschlages und …
An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch in Kenntnis des Beschlusses des 2. Strafsenates vom 23. August 2016, 2 Ws 76/16 fest.". - OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19
Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die …
des landgerichtlichen Beschlusses erteilte Vorstellungsweisung der Klarstellung etwa in der Weise bedürfte, dass der Verurteilte sich durch persönliche Vorsprache zu melden habe (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2016; Az.: 2 Ws 76/16) und die unter Ziffer VI.6. - OLG München, 24.05.2018 - 6 St (K) 8/17
Pflichtverteidigergebühren: Berücksichtigung von Pausen bei der Feststellung der …
Der Erinnerungsführer verweist zur Begründung seiner Auffassung auf den Beschluss des Oberlandesgericht Brandenburg vom 23. August 2016 (Az.: 2 Ws 76/16) mit dem die Mittagspause als nicht abzugsfähig bei der Ermittlung der Längenzuschläge gekennzeichnet wurde. - OLG Rostock, 06.11.2017 - 20 Ws 282/17
Pflichtverteidigergebühr: Berücksichtigung einer Mittagspause bei der Festsetzung …
Dagegen lässt sich nicht einwenden, dass nach der Vorbemerkung zum Teil 4 Abs. 3 Satz 2 VVG-RVG der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch dann erhält, wenn der Termin aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet (so aber OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.08.2016, Az.: 2 Ws 76/16, Rz. 14) und auch sonst die Wartezeit zwischen dem terminierten und tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung bei der Berechnung der Länge berücksichtigt wird (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10.10.2013, Az.: 1 Ws 166/12, Rz. 14).