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   OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19 (SA Z)   

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https://dejure.org/2019,27469
OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,27469)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2019 - 1 AR 18/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,27469)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2019 - 1 AR 18/19 (SA Z) (https://dejure.org/2019,27469)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 30.06.2011 - 1 AR 42/11

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit: Bindungswirkung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19
    Mit Beschluss vom 15. Oktober 2018 hat sich das Landgericht Frankfurt (Oder) ebenfalls für örtlich unzuständig erklärt und die Sache an das Amtsgericht Strausberg zurückverwiesen, da sich der amtsgerichtliche Verweisungsbeschluss nicht mit der früheren Rechtsprechung des Senats, insbesondere der Entscheidung vom 30. Juni 2011, Az.: 1 AR 42/11, auseinandergesetzt habe und die Verweisung daher offensichtlich willkürlich sei.

    Derartige Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 Abs. 1 Satz 1 EnwG nicht erfasst, da Streitgegenstand nicht der Anspruch auf Grundversorgung ist (Senat, JMBl. 2011, 25, 26; Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: 1 Ar 42/11, juris Rn. 10, jeweils m.w.N.).

    Eine Rechtsstreitigkeit im Sinne dieser Vorschrift liegt hier schon deshalb nicht vor, weil sich die streitgegenständlichen Zahlungsansprüche nicht auf eine Anspruchsgrundlage des Energiewirtschaftsgesetzes oder des auf diesem Gesetz beruhenden Regelwerks stützen lassen und sich mithin nicht aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergeben (vgl. Senat, JMBl. 2011, 25, 26; Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: 1 Ar 42/11, juris Rn. 11; Britz/Hellermann/Hermes-Hölscher, EnWG, 3. Auflage, § 102 Rn. 11).

    Einer Konzentration bedarf es mit Blick auf die gesetzgeberische Zielsetzung nur hinsichtlich über den Einzelfall hinausgehender, grundsätzlicher Fragen und nicht für die Entscheidung individueller Streitigkeiten über einzelvertragliche Ansprüche (vgl. Senat JMBl. 2011, 25, 26; Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: 1 Ar 42/11, juris Rn. 13 m.w.N.; Danner/Theobald/Werk, Energierecht, 100 EL., § 102 EnWG Rn. 6).

  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365; vgl. Senat, NJW 2006, 3444, 3445; eingehend ferner Tombrink, NJW 2003, 2364 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 2011, 1364, 1365; vgl. Senat, NJW 2006, 3444, 3445; eingehend ferner Tombrink, NJW 2003, 2364 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 1 AR 47/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Zahlungsanspruch eines Versorgungsunternehmens auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19
    Diese teilweise durchaus vertretene Auffassung kann zudem auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts nicht als schlechthin unvertretbar und willkürlich angesehen werden, und zwar auch nicht mit Blick auf den Umstand, dass der Senat seine dargestellte Rechtsauffassung im Justizministerialblatt 2011 mit der Folge veröffentlicht hat, dass die Rechtslage ab diesem Zeitpunkt für jedes Gericht im hiesigen Zuständigkeitsbereich ohne umfangreiche rechtliche Prüfung leicht erkennbar war (Senat, Beschluss vom 21. September 2011, Az.: 1 AR 47/11, juris Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03

    Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19
    Beide Entscheidungen genügen den Anforderungen, die an das Merkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind, weil es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Parteien bekanntgemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (statt vieler: Senat, NJW 2004, 780; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Auflage, § 36 Rn. 35).
  • OLG München, 15.05.2009 - AR (K) 7/09

    Zahlungsklagen aus Gaslieferungsverträgen bei behaupteter Unbilligkeit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19
    Das Einfließen allgemeiner Wertungsmaßstäbe, die in anderem Zusammenhang auch im Energiewirtschaftsrecht Berücksichtigung finden könnten, ohne dass eine konkrete energiewirtschaftsrechtliche Frage aufgeworfen wird, genügt insoweit nicht (OLG München, NJOZ 2009, 2532, 2533); das Merkmal der Vorgreiflichkeit ist streng zu handhaben (OLG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2007, Az.: 8 W 80/07, Rn. 6).
  • OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07

    Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Vertragsverletzungen einzelner Kunden des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19
    Das Einfließen allgemeiner Wertungsmaßstäbe, die in anderem Zusammenhang auch im Energiewirtschaftsrecht Berücksichtigung finden könnten, ohne dass eine konkrete energiewirtschaftsrechtliche Frage aufgeworfen wird, genügt insoweit nicht (OLG München, NJOZ 2009, 2532, 2533); das Merkmal der Vorgreiflichkeit ist streng zu handhaben (OLG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2007, Az.: 8 W 80/07, Rn. 6).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 1993, 1273).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 18/19
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt (BGH, NJW-RR 2002, 1498; BGH, NJW 1993, 1273).
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