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   OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 11 U 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32869
OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 11 U 90/10 (https://dejure.org/2012,32869)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2012 - 11 U 90/10 (https://dejure.org/2012,32869)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 11 U 90/10 (https://dejure.org/2012,32869)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Versicherungsmaklers wegen unzureichenden Versicherungsschutzes seines Kunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Versicherungsmaklers wegen unzureichenden Versicherungsschutzes seines Kunden

  • rechtsportal.de

    Haftung eines Versicherungsmaklers wegen unzureichenden Versicherungsschutzes seines Kunden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebshaftpflicht: Beratungspflichten des Maklers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM für unzulängliche Beratung, fehlerhafte Beratung, Beratungsfehler, Haftpflichtversicherungsvertrag, Hinweispflicht auf Deckungslücken, fehlender Versicherungsschutz, Betriebshaftpflichtversicherung, Hauptpflicht des VM, Hauptleistungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2013, 125 veröffentlicht ist, hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 21.05.2015 - 18 U 132/14

    Pflichtenstellung eines Versicherungsmaklers

    Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seiner vom Bundesgerichtshof bestätigten (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2014 - IV ZR 422/12 -, Rn. 27, juris) Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 11 U 90/10 - als Versicherungsobjekt die tatsächlichen Umstände des Geschäftsbetriebs des Kunden, der wegen einer Betriebshaftpflichtversicherung vom Versicherungsmakler beraten wurde, angenommen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Oktober 2012 - 11 U 90/10 -, Rn. 82, juris).
  • OLG Koblenz, 30.04.2015 - 10 U 35/15

    Haftung des Versicherungsnehmers bei Beantragung einer

    Der pflichtwidrig handelnde Vertragspartner kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, der ihm vertrauende Geschädigte habe seine Interessen selbst schützen und mit einer Pflichtverletzung rechnen müssen (OLG Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2012 - 11 U 90/10 -R+S 2013, 125 ff., [...] Rn. 86; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 1999 - 7 U 201/98 - VersR 2000, 54 f., [...] Rn. 8).
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