Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Abdichtung des Dachs von Eigentumswohnungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 634 Nr. 4; BGB § 636; BGB § 280 Abs. 1
Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Abdichtung des Dachs von Eigentumswohnungen; Umfang des Schadensersatzes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auszug wegen Mängeln: 215 Euro Nutzungsentschädigung pro Tag!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nutzungsentschädigung für durch Baumängel unbenutzbare Immobilie
- radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Wegen Mängeln der gekauften Eigentumswohnung - 215 Euro Entschädigung pro Tag
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Es regnete in der Eigentumswohnung - Ist eine Immobilie objektiv nicht benutzbar, kann der Käufer Entschädigung verlangen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auszug aus dem eigenen Haus wegen Baumängeln! Was tun?
Besprechungen u.ä. (2)
- radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Wegen Mängeln der gekauften Eigentumswohnung - 215 Euro Entschädigung pro Tag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auszug wegen Mängeln: 215 Euro Nutzungsentschädigung pro Tag! (IBR 2012, 205)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 14.05.2010 - 1 O 389/06
- OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 545
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (22)
- BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Denn für diesen Zeitraum, in dem die Wohnung - unstreitig - allenfalls teilweise und bis zu einem von ihm selbst angegebenen Einschränkungsgrad von 30 % und bestimmte Räume stundenweise nicht nutzbar waren und in dem auch kein Umzug in ein Hotel erfolgte, besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung im geltend gemachten Umfang von 18.845,95 EUR für einen Zeitraum von 87, 57 Tagen (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1979, V ZR 214/77, Rn. 26/33; BGH, Urteil vom 5.3.1993, V ZR 87/91;… Rz. 15).Bei einer selbstgenutzten Wohnung ist anerkannt, dass kurzfristige und durch zumutbare Umdispositionen auffangbare Beeinträchtigungen des Gebrauchs - im Unterschied zur vollständigen Unbewohnbarkeit - nicht entschädigungspflichtig sind, wenn der Eigentümer, sei es auch unter fühlbaren Erschwernissen, sein Haus weiter nutzen kann (BGH, Urteil vom 30.11.1979, V ZR 214/77; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 7 U 169/91).
- BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84
Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Entgegen der Ansicht der Beklagten kann eine Nutzungsentschädigung nicht nur verlangt werden, wenn der Haftungsgrund deliktischen Ursprungs ist, sondern auch und gerade wenn die Haftung - wie hier - auf vertraglicher Grundlage beruht (BGH, Urteil vom 10.10.1985; VII ZR 292/84;… Rn. 18; BGH…, Urteil vom 16.09.1987, IVb ZR 27/86, Rn. 13).Eine andere rechtliche Bewertung folgt schließlich auch nicht aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des 7. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1985 (VII ZR 292/84, Rz 19/20).
- BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Auf eine etwaige Wahrscheinlichkeit etwaiger Schäden komme es nicht an (unter Berufung auf BGH, Urteil vom 09.01.2007, VI ZR 133/06).Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinen Urteilen vom 16. Januar und 20. März 2001 (VI ZR 381/99 und VI ZR 325/99) ausdrücklich dahinstehen gelassen (in diese Richtung aber der elfte Zivilsenat des BGH, Urteil vom 24.1.2006, XI ZR 384/03; für die bloße Möglichkeit BGH, Beschluss vom 7.1.2007, VI ZR 133/06).
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Nach den von dem Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes für die Anerkennung des Verlustes der Nutzung einer Sache als Vermögensschaden aufgestellten Grundsätzen ist die Bewertung eines Nutzungsausfalls als Vermögensschaden auf solche Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung beschränkt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist (BGH, Großer Senat, Beschluss vom 9.07.1986, GSZ 1/86, Rn. 44-46).Der Große Senat für Zivilsachen beim Bundesgerichtshof hat mit seiner bereits benannten grundlegenden Entscheidung vom 9. Juli 1986 (GSZ 1/86, Rz. 44-46) festgestellt, dass sich die Höhe des Nutzungsausfallschadens in erster Linie aus den anteiligen Vorhaltekosten für den entzogenen Gebrauch bemisst.
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinen Urteilen vom 16. Januar und 20. März 2001 (VI ZR 381/99 und VI ZR 325/99) ausdrücklich dahinstehen gelassen (in diese Richtung aber der elfte Zivilsenat des BGH, Urteil vom 24.1.2006, XI ZR 384/03; für die bloße Möglichkeit BGH, Beschluss vom 7.1.2007, VI ZR 133/06). - BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01
Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Der Kläger war in Anbetracht zuvor vergeblich ausgeführter Mangelbeseitigungsmaßnahmen und der dem Gutachten nachfolgenden Wassereinbrüche berechtigt, sich durch ein Parteigutachten über die Schadensursachen und deren Behebung sachverständig beraten zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2001, VII ZR 392/00;… Rn. 14; BGH, Urteil vom 27.02.2003, VII ZR 338/01;… Rn. 28). - OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Dazu mögen Fälle gehören, in denen eine Partei wider besseres Wissen eine Behauptung aufgestellt oder bestritten hat oder wenn das Vorbringen der Prozessverschleppung diente (…Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3.Aufl. 2011, § 96 Rn. 34; OLG Dresden, Beschluss v. 31.01.2000, 8 W 1377/99, Rn. 21). - BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinen Urteilen vom 16. Januar und 20. März 2001 (VI ZR 381/99 und VI ZR 325/99) ausdrücklich dahinstehen gelassen (in diese Richtung aber der elfte Zivilsenat des BGH, Urteil vom 24.1.2006, XI ZR 384/03; für die bloße Möglichkeit BGH, Beschluss vom 7.1.2007, VI ZR 133/06). - BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Denn für diesen Zeitraum, in dem die Wohnung - unstreitig - allenfalls teilweise und bis zu einem von ihm selbst angegebenen Einschränkungsgrad von 30 % und bestimmte Räume stundenweise nicht nutzbar waren und in dem auch kein Umzug in ein Hotel erfolgte, besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung im geltend gemachten Umfang von 18.845,95 EUR für einen Zeitraum von 87, 57 Tagen (vgl. BGH…, Urteil vom 30.11.1979, V ZR 214/77, Rn. 26/33; BGH, Urteil vom 5.3.1993, V ZR 87/91;… Rz. 15). - BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10
Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist, hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinen Urteilen vom 16. Januar und 20. März 2001 (VI ZR 381/99 und VI ZR 325/99) ausdrücklich dahinstehen gelassen (in diese Richtung aber der elfte Zivilsenat des BGH, Urteil vom 24.1.2006, XI ZR 384/03; für die bloße Möglichkeit BGH, Beschluss vom 7.1.2007, VI ZR 133/06). - BGH, 21.07.2005 - VII ZR 304/03
Rechtsstellung der Erwerber von Wohnungseigentum; Ersatz von Aufwendungen zur …
- OLG Köln, 18.06.2010 - 19 U 98/09
Umfang des Schadensersatzes wegen pflichtwidriger Nichterteilung des Zuschlags in …
- OLG Karlsruhe, 15.02.1989 - 1 U 289/88
Schadensregulierung; Kraftfahrzeug; Ersatzfähig; Kaskoversicherer; Vollkasko; …
- BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00
Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten
- OLG Jena, 14.05.2009 - 1 U 761/08
Es besteht kein abstrakter Anspruch auf Nutzungsausfall bei kostenloser Nutzung …
- BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94
Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung
- OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09
Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und …
- OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
Nutzungsentschädigung wegen mängelbedingter Lärmbelästigung
- OLG Köln, 23.01.1992 - 7 U 169/91
Kein Vermögensschaden bei vorübergehender Gebrauchsbeeinträchtigung eines Hauses
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei …
- BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94
Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten
- BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86
Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit
- OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte; …
Die kurzfristige Nichtnutzbarkeit wegen des Ortstermins im selbständigen Beweisverfahren ist nicht relevant (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011 - 4 U 91/10, BeckRS 2011, 27537). - LG Hamburg, 11.04.2019 - 305a O 9/16
Bauträger-Kaufvertrag: Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb einer …
Zu fordern ist eine Vorenthaltung der Nutzung mit signifikanter Auswirkung auf die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Erwerbers, mithin eine vollkommene Unbenutzbarkeit des Vertragsgenstandes (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1985 - VII ZR 292/84; BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 172/13; BGH, Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 199/13; BGH, Beschluss vom 09.07.1986 - GSZ 1/86; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011 - 4 U 91/10). - AG Zossen, 14.03.2013 - 5 C 257/11
Schadenersatzanspruch wegen Hundesbisses
Die Klägerin kann unabhängig davon, ob sie mit der Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Vorlage getreten ist Zahlung statt Freistellung begehren, da ihre Inanspruchnahme durch ihren Prozessbevollmächtigten feststeht und der Beklagte die Leistung endgültig verweigert hat (§ 250 Abs. 2 BGB analog, so auch OLG Brandenburg Urteil vom 23.11.2011- 4 U 91/10 zitiert nach juris dort Rn 98).