Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4238
OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10 (https://dejure.org/2011,4238)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2011 - 7 U 195/10 (https://dejure.org/2011,4238)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2011 - 7 U 195/10 (https://dejure.org/2011,4238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,4238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 95 Abs. 1
    Eigentumsverhältnisse an einem Fahrsilo auf einem Landpachtgrundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    4.000 qm große Fahrsiloanlage: Grundstücks- oder Scheinbestandteil?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10
    Auch dann will er sich im Regelfall vorbehalten, über die von ihm getätigte Investition während oder nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Rechnung zu disponieren (vgl. BGH vom 15.05.1998, V ZR 83/97, Juris Rn. 14; BGHZ 8, 1, 5 f.).
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 133/76

    Revision gegen die Verurteilung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10
    Der Senat schließt sich der Meinung an, wonach auch in diesem Fall in entsprechender Anwendung des § 864 Abs. 2 BGB der auf das petitorische Recht gestützten Widerklage der Vorrang vor der Besitzschutzlage zu geben ist (vgl. BGH vom 21.02.1979, VIII ZR 124/78, Juris Rn. 12 f., und vom 23.02.1979, V ZR 133/76, Juris Rn. 8 f.; zum Überblick über dem Meinungsstand vgl. Fritzsche in Beckscher Online-Kommentar, § 864 BGB, Rn. 11 f., MüKom.-Joost, BGB, 5. Aufl., § 863, Rn. 9 ff.).
  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78

    weggenommene Stute - Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10
    Der Senat schließt sich der Meinung an, wonach auch in diesem Fall in entsprechender Anwendung des § 864 Abs. 2 BGB der auf das petitorische Recht gestützten Widerklage der Vorrang vor der Besitzschutzlage zu geben ist (vgl. BGH vom 21.02.1979, VIII ZR 124/78, Juris Rn. 12 f., und vom 23.02.1979, V ZR 133/76, Juris Rn. 8 f.; zum Überblick über dem Meinungsstand vgl. Fritzsche in Beckscher Online-Kommentar, § 864 BGB, Rn. 11 f., MüKom.-Joost, BGB, 5. Aufl., § 863, Rn. 9 ff.).
  • BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03

    Bewirkung der Schenkung eines Holzeinschlagsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10
    Unabhängig davon, ob man der Übertragungstheorie mit einem antizipierter Eigentumserwerb an den Früchten nach §§ 929 ff. BGB oder der Erwerbs- bzw. Aneignungstheorie, nach der das dingliche Fruchtziehungsrecht übertragen wird, (Übersicht bei MüKo-Oechsler, BGB, 5. Aufl., § 956 Rn. 2 ff.; Staudinger/Gursky, 2004, § 956 BGB, Rn. 7 ff.; offen lassen BGH NJW-RR 2005, 1718, 1719) folgt, handelt es sich bei dem Fruchterwerb nach § 956 BGB jedenfalls um ein dingliches Verfügungsgeschäft, das nach dem Abstraktionsprinzip grundsätzlich losgelöst von der Wirksamkeit des Grundgeschäftes zu betrachten ist (vgl. MüKo-Oechsler, BGB, 5. Aufl., § 956 Rn. 4; Staudinger/Gursky, 2004, § 956 BGB, Rn. 14).
  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 83/97

    Errichtung eines Gebäudes auf einem gepachteten Grundstück zu Zeiten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10
    Auch dann will er sich im Regelfall vorbehalten, über die von ihm getätigte Investition während oder nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Rechnung zu disponieren (vgl. BGH vom 15.05.1998, V ZR 83/97, Juris Rn. 14; BGHZ 8, 1, 5 f.).
  • OLG Celle, 07.10.2008 - 2 U 99/08

    Voraussetzungen einer außerordentlichen unbefristeten Kündigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10
    Ein Leihvertrag kann auch stillschweigend dadurch zustande kommen, dass - wie hier - die Nutzung eines Grundstücks über längere Zeit hinweg widerspruchslos geduldet wird (vgl. OLG Naumburg vom 21.12.2006, 2 U 99/08, Juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht