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   OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08   

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https://dejure.org/2008,28937
OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08 (https://dejure.org/2008,28937)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.12.2008 - 1 Ss 85/08 (https://dejure.org/2008,28937)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 1 Ss 85/08 (https://dejure.org/2008,28937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08
    Mit der Aufnahme des Rechtsbegriffs "Verteidigung der Rechtsordnung" wollte der Gesetzgeber eine Richtlinie dafür geben, unter welchen besonderen Umständen eine kriminalpolitisch unerwünschte kurze Freiheitsstrafe dennoch anstelle einer Freiheitsstrafe verhängt - § 47 I StGB - oder eine erwünschte Aussetzung einer mittleren Freiheitsstrafe trotz günstiger Sozialprognose abgelehnt werden soll - § 56 III StGB - (vgl. BGHSt 24, 40ff., 41).

    Ausgehend von der gesetzgeberischen Intention, in der Regel auf die Verhängung kurzer und die Vollstreckung mittlerer Freiheitsstrafen zu verzichten, dient der Begriff der "Verteidigung der Rechtsordnung" insoweit der Abgrenzung der Ausnahmefälle, in denen ein solcher Verzicht nicht möglich ist; die Auslegung des Begriffs der "Verteidigung der Rechtsordnung" in § 47 I StGB und § 56 III StGB knüpft daher an die kriminalpolitischen Erwägungen an, auf denen diese in § 47 I StGB und § 56 III StGB getroffenen Regelungen beruhen (vgl. BGHSt 24, 40ff., 42).

    Ausgehend davon, dass der Rechtsgüterschutz im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität im Regelfall eine Strafvollstreckung einer Freiheitsstrafe nicht erfordert (BGHSt 24, 40ff., 45), ist in diesem Bereich in den Fällen, wo Gründe der Spezialprävention einer Versagung der Strafaussetzung nicht entgegenstehen und daher eine Vollstreckung nur unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung in Betracht kommt, maßgeblich, ob bei einem Absehen von der Vollstreckung eine ernstliche Gefährdung der Rechtstreue der Bevölkerung als Folge schwindenden Vertrauens in die Funktion der Rechtspflege zu erwarten wäre.

    Eine solche Gefährdung ist nach der genannten Grundsatzentscheidung BGHSt 24, 40ff., 45 dann anzunehmen, wenn der bloße Strafausspruch ohne Vollstreckung angesichts der außergewöhnlichen Fallgestaltung als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit verstanden werden könnte.

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2003 - 1 Ss 82/02

    Fahrlässige Tötung: Versagung der Strafaussetzung bei Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08
    Insbesondere kann sich insoweit auch in Anbetracht der im Grundsatz veranlassten restriktiven Auslegung des Begriffs der "Verteidigung der Rechtsordnung" eine Versagung der Strafaussetzung dann als notwendig erweisen, wenn die Tat Ausdruck einer verbreiteten Einstellung ist, die eine durch einen erheblichen Unwertgehalt gekennzeichnete Norm nicht ernst nimmt und von vornherein auf die Aussetzung einer Freiheitsstrafe vertraut (vgl. OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.02.2003 - 1 Ss 82/02, in juris).

    Im Hinblick auf eine auf § 56 III StGB gestützte Versagung der Strafaussetzung kommen daher nur besonders grobe und rücksichtslose Verstöße in Betracht, wie diese z.B. in der Bestimmung des § 315 c StGB umschrieben sind, wobei auch Fälle "verantwortungsloser Raserei" hierzu zählen können (vgl. OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.02.2003 - 1 Ss 82/02, in juris).

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2008 - 1 Ss 127/07

    Strafaussetzung zur Bewährung - Merkmal der Verteidigung der Rechtsordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08
    Wenngleich das verkehrswidrige Verhalten des Angeklagten mit schwersten Folgen für andere Verkehrsteilnehmer verbunden war und insbesondere zum Tod von 6 Menschen führte, kann bei der gebotenen Gesamtabwägung tat- und täterbezogener Umstände nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Angeklagte aufgrund der Feststellungen nicht bewusst, sondern einfach fahrlässig handelte und nach den Feststellungen insoweit die Tat nicht als Ausdruck einer Einstellung zu werten ist, die die Geltung des Rechts nicht mehr ernst nimmt, sondern das seinerzeitige verkehrswidrige Verhalten des Angeklagten insoweit nach den Feststellungen zwar als auf Gedankenlosigkeit beruhendes mit schweren Folgen verbundenes Fehlversagen zu werten ist, jedoch nicht auf eine dauerhaft verkehrsfeindlich und eigensüchtig geprägte Motivation des Angeklagten zurückgeführt werden kann, die sich ohne Bedenken über Verkehrsregeln und die Sicherheitsinteressen anderer Verkehrsteilnehmer hinwegsetzt (vgl. in diesem Zusammenhang auch OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.03.2008 - 1 Ss 127/07, in juris).
  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08
    Das erstinstanzlich tätige Amtsgericht Oranienburg wird, soweit es dies für erforderlich halten sollte, im Beschlusswege eventuelle Bewährungsauflagen festzusetzen (vgl. BGH VRS 77, 349; NJW 1990, 193) und die Bewährungsbelehrung zu erteilen haben.
  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08
    "Soweit, ebenso wie die Strafzumessung die Strafaussetzung zur Bewährung im Grundsatz eine dem Ermessen des Tatrichters überantwortete Entscheidung ist, die revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob Rechtsbegriffe verkannt oder Ermessensfehler vorgekommen sind, wobei in Zweifelsfällen die Wertung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 410), gilt dies ebenso, wenn trotz günstiger Sozialprognose die Strafaussetzung zur Bewährung im Hinblick auf § 56 III StGB versagt wird.
  • KG, 06.03.1997 - 3 Ws (B) 55/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08
    Liegt ein Rechtsfehler nicht vor, so muss das Revisionsgericht die tatrichterliche Beurteilung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen und ist daran gehindert, seine eigene Würdigung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht - Urteil vom 15.05.1997 - 2 Ss 17/97; LK-Hubrach, Anm. 61 zu § 56 StGB, 12. Auflage, 2008).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Abgesehen davon, dass die Annahme besonderer Umstände nach § 56 Abs. 2 StGB im Regelfall ohnehin einer Versagung der Aussetzung nach § 56 Abs. 3 StGB entgegensteht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ss 85/08, NStZ-RR 2009, 168), erschiene hier die Strafaussetzung für das allgemeine Rechtsempfinden auch nicht schlechthin unverständlich, so dass dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08, NJW 2009, 3379, 3282 Rn. 51 = BGHSt 53, 311, 320).
  • OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19

    Keine strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung

    c) Soweit das Landgericht schließlich unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Potsdam (Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ss 85/08, juris) die Auffassung vertritt, dass bei Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB eine Versagung der Strafaussetzung nach § 56 Abs. 3 StGB "in der Regel" ausscheidet, kann ihm nicht gefolgt werden.
  • OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09

    Strafverfahren: Nachholung erstinstanzlich unterbliebener Gesamtstrafenbildung im

    Liegt ein Rechtsfehler nicht vor, so muss das Revisionsgericht die tatrichterliche Beurteilung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen und ist daran gehindert, seine eigene Würdigung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ss 85/08 - m.w.N.; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 449).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 1 Ss 63/09

    Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht bei offensichtlichen Fehlern;

    Zwar unterliegt die Legalprognose des Tatgerichts nur der eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht, welches die tatrichterliche Entscheidung bis an die Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat (vgl. Fischer, StGB, 56. Aufl., § 56, Rn. 11 m.w.N.; ständige Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ss 85/08 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.09.2019 - 4 RVs 75/19

    Doppelverwertungsverbot; Vertrauen; Untreue

    Bei Vorliegen besonderer Umstände i.S.v. § 56 Abs. 2 StGB scheidet eine Versagung der Aussetzung nach Absatz 3 i.d.R. aus (OLG Brandenburg NStZ-RR 2009, 168).
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