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   OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14   

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https://dejure.org/2014,47441
OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,47441)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.12.2014 - 2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,47441)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - 2 U 30/14 (https://dejure.org/2014,47441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche wegen des Eingehens im Wege der Ersatzvornahme entfernter Scheinzypressen; Inhalt und Umfang eines öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Die öffentlich-rechtliche Körperschaft trägt nämlich die Beweislast dafür, wie es zum Verlust oder zur Beschädigung der in Obhut genommenen Sache gekommen ist und weshalb dies auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (BGHZ 4, 192, 195; BGH, NJW 1990, 1230, 1231).

    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass der Verwahrer in aller Regel am besten in der Lage ist, die Umstände darzulegen und zu beweisen, die ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gemacht haben (BGHZ 4, 192, 195; Baumgärtel-Laumen, Beweislast, § 688 BGB, Rdnr. 2,3).

  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Da es sich bei der Beklagten unstreitig um einen Träger öffentlicher Verwaltung handelt und die Entfernung der Scheinzypressen im Wege der Ersatzvornahme aufgrund einer von der Beklagten erlassenen Beseitigungsanordnung nach § 54 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG eine hoheitliche Maßnahme darstellt, ist diese als solche ein Verwaltungsakt i. S. d. § 1 Abs. 1 BbgVwVfG i. V. m. § 35 VwVfG mit privatrechtlichen Wirkungen, der äußerlich durch den Realakt der Wegnahme erfolgt (vgl. BGH, NJW 1968, 493; NJW 1991, 2147, 2150).
  • BGH, 21.11.1974 - III ZR 128/72

    Zollverwaltung - Zollgut - Öffentlich-rechtliche Verwahrung - Abgestellter Waggon

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Voraussetzung ist, dass der Betroffene bezüglich einer beweglichen Sache aus seiner Obhutsstellung verdrängt, indem die Behörde sie kraft öffentlichen Rechts in Besitz nimmt, und eine Lage geschaffen wird, die ihn von der Sorge für die Sache ausschließt und ihn gerade dadurch hindert, eigene Obhuts-, Fürsorge oder Sicherungsmaßnahmen zu treffen (BGH, WM 1973, 1416; VersR 1975, 281; MüKo-Henssler, § 688 BGB, Rdnr. 60; Staudinger-Reuter, Vorbem zu §§ 688 ff BGB, Rdnr. 48).
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 162/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Grundsätzlich trifft in dieser Hinsicht die Beweislast den Zurückfordernden (BGH, Beschluss vom 21.04.1988, Az.: III ZR 162/87) und damit den Kläger.
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 126/88

    Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Rückgabe einer in öffentliche Verwahrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Die öffentlich-rechtliche Körperschaft trägt nämlich die Beweislast dafür, wie es zum Verlust oder zur Beschädigung der in Obhut genommenen Sache gekommen ist und weshalb dies auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (BGHZ 4, 192, 195; BGH, NJW 1990, 1230, 1231).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
    Da es sich bei der Beklagten unstreitig um einen Träger öffentlicher Verwaltung handelt und die Entfernung der Scheinzypressen im Wege der Ersatzvornahme aufgrund einer von der Beklagten erlassenen Beseitigungsanordnung nach § 54 Abs. 1 Satz 2 BbgNatSchG eine hoheitliche Maßnahme darstellt, ist diese als solche ein Verwaltungsakt i. S. d. § 1 Abs. 1 BbgVwVfG i. V. m. § 35 VwVfG mit privatrechtlichen Wirkungen, der äußerlich durch den Realakt der Wegnahme erfolgt (vgl. BGH, NJW 1968, 493; NJW 1991, 2147, 2150).
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