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   OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19   

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OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19 (https://dejure.org/2019,50971)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.12.2019 - 11 U 62/19 (https://dejure.org/2019,50971)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2019 - 11 U 62/19 (https://dejure.org/2019,50971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Darlehensrückzahlungspflicht: Gerichtliche Beweiswürdigung und mögliche Neufeststellung ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückzahlung eines Darlehens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19
    Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, kann die vom mitbeschenkten Partner des eigenen Kindes geteilte oder zumindest erkannte Vorstellung des Schenkers, eine zugewendete oder mithilfe zugewendeter Geldbeträge erworbene und hergerichtete Immobilie werde von dem Paar dauerhaft als gemeinschaftliche Wohnung oder Familienwohnung genutzt, die Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages bilden, die in der Regel dann weggefallen ist, wenn die gemeinsame Nutzung des Grundstücks nur kurze Zeit angedauert hat (so BGH, Urt. v. 18.06.2019 - X ZR 107/16, LS 1 und 2, m.w.N., juris = BeckRS 2019, 16224).
  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19
    Für schlüssigen Sachvortrag zur Begründung eines Anspruches, den die Berufung hier zu Unrecht vermisst, genügt es nach ganz herrschender Meinung, die der Senat teilt, wenn die betreffende Partei Tatsachen darlegt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz - den sie nicht zu benennen braucht - geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; in diesem Zusammenhange bedarf es weder der Angabe näherer Einzelheiten, die für den Eintritt der begehrten Rechtsfolge ohne Bedeutung sind, noch spielt eine Rolle, für wie wahrscheinlich die jeweilige Sachdarstellung zu erachten ist (so BGH, Urt. v. 07.03.2001 - X ZR 160/99, Rdn. 10, juris = BeckRS 2001, 3318; Beschl. v. 26.03.2019 - VI ZR 163/17, Rdn. 11, juris = BeckRS 2019, 7939; vgl. ferner BeckOK-ZPO/Bacher, 34. Ed., § 253 Rdn. 22).
  • BGH, 04.07.2019 - III ZR 202/18

    Hauptvorbringen als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19
    Zudem kann jede Prozesspartei, ohne gegen die aus § 138 Abs. 1 ZPO resultierende Wahrheitspflicht zu verstoßen, ihre Rechtsverfolgung auf Hilfsvorbringen stützen, das ihrem nicht beweisbaren Hauptvorbringen widerspricht (vgl. BGH, Urt. v. 04.07.2019 - III ZR 202/18, Rdn. 26 f. m.w.N., juris = BeckRS 2019, 15717), oder sich dem eigenen Sachvortrag widersprechende Behauptungen des Gegners hilfsweise zu eigen macht, solange sie nicht von deren Unwahrheit überzeugt sind (so Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 138 Rdn. 4, m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.01.2016 - 11 U 153/15

    Rechtliche Einordnung einer Zuwendung der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19
    Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehören speziell die Valutierung des Darlehens und die vertragliche Einigung des Darlehensnehmers mit dem Darlehensgeber über die Rückzahlungsverpflichtung, wofür im Falle des Bestreitens dieser die Darlegungs- und Beweislast trägt (so BGH, Urt. v. 28.10.1982 - III ZR 128/81, LS und Rdn. 8, juris = BeckRS 9998, 102596; vgl. OLG Köln, Beschl. v. 20.01.2016 -11 U 153/15, Rdn. 3, juris = BeckRS 2016, 5130; ferner BeckOGK-BGB/Binder, Stand 01.11.2019, § 488 Rdn. 186; LBS/Steffek, BankR-Kommentar, Kap. 13, BGB § 488 Rdn. 72 und 75; MünchKommBGB/Berger, 8. Aufl., § 488 Rdn. 149; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1982 - III ZR 128/81

    Beweispflicht für einen auf Darlehensrückzahlung Klagenden über die Auszahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19
    Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehören speziell die Valutierung des Darlehens und die vertragliche Einigung des Darlehensnehmers mit dem Darlehensgeber über die Rückzahlungsverpflichtung, wofür im Falle des Bestreitens dieser die Darlegungs- und Beweislast trägt (so BGH, Urt. v. 28.10.1982 - III ZR 128/81, LS und Rdn. 8, juris = BeckRS 9998, 102596; vgl. OLG Köln, Beschl. v. 20.01.2016 -11 U 153/15, Rdn. 3, juris = BeckRS 2016, 5130; ferner BeckOGK-BGB/Binder, Stand 01.11.2019, § 488 Rdn. 186; LBS/Steffek, BankR-Kommentar, Kap. 13, BGB § 488 Rdn. 72 und 75; MünchKommBGB/Berger, 8. Aufl., § 488 Rdn. 149; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 163/17

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen des Vorliegens von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19
    Für schlüssigen Sachvortrag zur Begründung eines Anspruches, den die Berufung hier zu Unrecht vermisst, genügt es nach ganz herrschender Meinung, die der Senat teilt, wenn die betreffende Partei Tatsachen darlegt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz - den sie nicht zu benennen braucht - geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; in diesem Zusammenhange bedarf es weder der Angabe näherer Einzelheiten, die für den Eintritt der begehrten Rechtsfolge ohne Bedeutung sind, noch spielt eine Rolle, für wie wahrscheinlich die jeweilige Sachdarstellung zu erachten ist (so BGH, Urt. v. 07.03.2001 - X ZR 160/99, Rdn. 10, juris = BeckRS 2001, 3318; Beschl. v. 26.03.2019 - VI ZR 163/17, Rdn. 11, juris = BeckRS 2019, 7939; vgl. ferner BeckOK-ZPO/Bacher, 34. Ed., § 253 Rdn. 22).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19
    Im Rahmen der freien Beweiswürdigung, die nach § 286 Abs. 1 ZPO zu erfolgen hat, darf sich das erkennende Gericht zwar nicht mit bloßer Wahrscheinlichkeit zufriedengeben, aber auch keine absolute oder unumstößliche - über jeden nur denkbaren Zweifel erhabene - Gewissheit etwa im Sinne des wissenschaftlichen Nachweisesverlangen, die sich in der Praxis äußerst selten gewinnen lässt; vielmehr muss es sich mit einem Maß an persönlicher Überzeugung begnügen, das Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (so BGH, Urt. v. 17.02.1970 - III ZR 139/67, Rdn. 72, juris = BGHZ 53, 245, 255 f.; Urt. v. 16.04.2013 - VI ZR 44/12, Rdn. 8, juris = BeckRS 2013, 7851; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 286 Rdn. 18 f.).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19
    Im Rahmen der freien Beweiswürdigung, die nach § 286 Abs. 1 ZPO zu erfolgen hat, darf sich das erkennende Gericht zwar nicht mit bloßer Wahrscheinlichkeit zufriedengeben, aber auch keine absolute oder unumstößliche - über jeden nur denkbaren Zweifel erhabene - Gewissheit etwa im Sinne des wissenschaftlichen Nachweisesverlangen, die sich in der Praxis äußerst selten gewinnen lässt; vielmehr muss es sich mit einem Maß an persönlicher Überzeugung begnügen, das Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (so BGH, Urt. v. 17.02.1970 - III ZR 139/67, Rdn. 72, juris = BGHZ 53, 245, 255 f.; Urt. v. 16.04.2013 - VI ZR 44/12, Rdn. 8, juris = BeckRS 2013, 7851; vgl. Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 286 Rdn. 18 f.).
  • OLG München, 26.05.2023 - 27 U 373/23

    Verjährung eventueller Ansprüche gegen Audi wegen des dort entwickelten,

    Das Landgericht hat seiner Überzeugungsbildung ersichtlich zu Grunde gelegt, dass es dafür keiner absoluten oder unumstößlichen Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit bedarf, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, NJW 2021, 3250 Rn. 19; BGH, NJW 2020, 1072 Rn. 9; BGH, NJW 2014, 71 Rn. 8; OLG Brandenburg, Hinweisbeschluss vom 23.12.2019 - 11 U 62/19, BeckRS 2019, 38188 Rn. 5).
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