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   OLG Brandenburg, 24.01.2018 - 13 WF 303/17   

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https://dejure.org/2018,7757
OLG Brandenburg, 24.01.2018 - 13 WF 303/17 (https://dejure.org/2018,7757)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2018 - 13 WF 303/17 (https://dejure.org/2018,7757)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 13 WF 303/17 (https://dejure.org/2018,7757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1686a ; FamFG § 167a
    Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters mit dem Kind

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Leiblicher Vater kann trotz entgegenstehenden Willens der Eltern des Kindes Umgang mit Kind haben - Umgang mit leiblichem Vater muss Kindeswohl dienen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 583
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 14.02.2017 - 13 WF 14/17

    Duldung der Entnahme einer Blutprobe als Erfordernis zur Klärung der leiblichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2018 - 13 WF 303/17
    In Fällen, in denen - wie hier - bereits Zweifel an der biologischen Vaterschaft des Umgang begehrenden Mannes bestehen, liegt es - aus Gründen der Prozessökonomie und um eine für das Kind und die weiteren Beteiligten möglicherweise belastende Kindeswohlprüfung zu vermeiden - nahe, zunächst festzustellen, ob der Antragsteller überhaupt der biologische Vater ist, insbesondere wenn die Prüfung der Kindeswohldienlichkeit der Umgänge aufwändiger sein kann (vgl. die Begründung des Entwurfs zu § 1686a Abs. 1 BGB , BT-Drucks. 17/12163, S. 13, vgl. auch OLG Oldenburg, FamRZ 2017, 895 ).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 2843/14

    Zeitpunkt der Einholung eines Abstammungsgutachtens unterliegt dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2018 - 13 WF 303/17
    Wenn sich die Frage der Kindeswohldienlich- oder -verträglichkeit ohne großen Aufwand klären lässt, wird das Gericht danach in der Regel vorab keine Abstammungsuntersuchung anordnen (BVerfG FamRZ 2015, 119 ), oder Verfahrenskostenhilfe bewilligen dürfen.
  • OLG Frankfurt, 02.01.2019 - 6 WF 115/18

    Mitwirkungspflicht bei Abstammungsgutachten

    Dies gilt bereits deshalb, weil die Anspruchsnorm des § 1686a BGB dann entgegen der Intention des Gesetzgebers und den konventionsrechtlichen Vorgaben leerliefe (vgl. BGH a.a.O.; MüKoBGB/Hennemann, § 1686a BGB Rn. 21; OLG Brandenburg NZFam 2018, 367).
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