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OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 12 U 132/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versäumnis eines früheren Prozessbevollmächtigten ist Partei nicht zuzurechnen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 28.05.2018 - 4 O 143/16
- OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 12 U 132/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84
Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 12 U 132/18
Er war auch nicht verpflichtet, selbst tätig zu werden oder einen anderen Anwalt einzuschalten, damit dieser hätte klären können, ob bereits eine Zustellung an Rechtsanwalt ... erfolgt war (vgl. BGH NJW 1980, 999; BGH VersR 1985, 1185, juris Rn. 8). - BGH, 14.12.1979 - V ZR 146/78
Prozeßbevollmächtigter - Mandatskündigung - Versäumnisurteil - Fristversäumung - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 12 U 132/18
Er war auch nicht verpflichtet, selbst tätig zu werden oder einen anderen Anwalt einzuschalten, damit dieser hätte klären können, ob bereits eine Zustellung an Rechtsanwalt ... erfolgt war (vgl. BGH NJW 1980, 999;… BGH VersR 1985, 1185, juris Rn. 8).
- OLG Brandenburg, 09.11.2022 - 11 U 82/18
Anforderungen an die Begründung einer Klage bei alternativer Klagehäufung
Der Beklagte zu 2) schied auf der Grundlage eines vor dem Kammergericht (12 U 132/18) abgeschlossenen Vergleichs vom 27.06.2019 aus der GbR aus.