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OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche einer Lehrerin gegen ein Bundesland als Träger einer Schule wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mobbing
- datenbank.flsp.de
Haftung, Schadensersatz - Mobbing
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34
Ansprüche einer Lehrerin gegen ein Bundesland als Träger einer Schule wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mobbing - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Mobbing" ist keine selbständige Anspruchsgrundlage
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
"Mobbing" ist keine selbständige Anspruchsgrundlage
Verfahrensgang
- LG Cottbus - 3 O 14/12
- OLG Brandenburg, 24.02.2015 - 2 U 73/13
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 08.09.2021 - 1 U 19/21 Dabei stellt Mobbing keinen Rechtsbegriff und keine einer Rechtsnorm vergleichbare selbstständige Anspruchsgrundlage dar (BAG, Urteil vom 28.10.2010, 8 AZR 546/09, zitiert nach juris; 2. Zivilsenat, Urteil vom 24.2.2015, 2 U 73/13, zitiert nach juris).