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   OLG Brandenburg, 24.02.2021 - 7 U 162/20   

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OLG Brandenburg, 24.02.2021 - 7 U 162/20 (https://dejure.org/2021,38991)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2021 - 7 U 162/20 (https://dejure.org/2021,38991)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 7 U 162/20 (https://dejure.org/2021,38991)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Cottbus, 20.08.2020 - 6 O 16/18
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2021 - 7 U 162/20
    Die Berufung des Klägers gegen das am 20.08.2020 verkündete Teilanerkenntnis- und Endurteil des Landgerichts Cottbus, Az. 6 O 16/18, wird auf dessen Kosten als unzulässig verworfen.

    Mit Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 20.08.2020 (Az. 6 O 16/18), auf welches wegen der weiteren tatsächlichen Feststellungen entsprechend § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen wird, ist die Beklagte anerkenntnisgemäß zur Herausgabe des Fahrzeugs verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen worden.

    die Beklagte unter teilweiser Abänderung des am 20.08.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Cottbus zum Az. 6 O 16/18 zu verurteilen, an den Kläger und dessen Schwester K... H... in Erbengemeinschaft 1.000,00 EUR sowie 5.331,00 EUR jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 25.06.2019 - XI ZB 30/18

    Bezeichnung der Umstände für eine Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2021 - 7 U 162/20
    Denn da die Berufungsbegründung zur Zusammenfassung und Beschleunigung des Rechtsstreits aus sich heraus verständlich sein muss, reicht die Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz zur Begründung der Berufung nicht aus (BGH, Beschluss vom 25.06.2019 - XI ZB 30/18 - BeckRS 2019, 15895 m.w.N.).

    Denn eine unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Ablauf der Begründungsfrist nicht mehr geheilt werden (s. etwa BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - VI ZB 40/14 - NJW-RR 2015, 511; Beschluss vom 25.06.2019 - XI ZB 30/18 - a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2021 - 7 U 162/20
    Denn eine unzulängliche Berufungsbegründung kann nach Ablauf der Begründungsfrist nicht mehr geheilt werden (s. etwa BGH, Beschluss vom 27.01.2015 - VI ZB 40/14 - NJW-RR 2015, 511; Beschluss vom 25.06.2019 - XI ZB 30/18 - a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20

    Anforderungen an Berufungsbegründung bei Reduzierung des Gesamtumfangs der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2021 - 7 U 162/20
    Nichts anderes ergibt sich auch aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 05.08.2020 - VIII ZB 18/20 - NJW-RR 2020, 1132).
  • BGH, 19.08.2021 - III ZB 23/21

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Nachlassgegenstände durch Erben

    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - 7. Zivilsenat - vom 24. Februar 2021 - 7 U 162/20 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
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