Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 117/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 550 BGB
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Form des Vermieterwechsels in einem befristeten Gewerberaummietverhältnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel durch stillschweigende Übernahmevereinbarung; Schriftform; Feststellungsklage; Laufzeitverlängerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 566
Anforderungen an die Form des Vermieterwechsels in einem befristeten Gewerberaummietverhältnis - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaum: Anforderungen an die Form des Vermieterwechsels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-klumpe.de
, S. 10 (Kurzinformation)
Langfristiger Gewerberaummietvertrag: Formerfordernis bei Vertragsübertragung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewerberaummiete: Vereinbarung eines Vermieterwechsels ist formbedürftig! (IMR 2010, 229)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin - 2 O 68/06 10.7.2009
- LG Neuruppin - 2 O 68/06.7.2009
- LG Neuruppin, 10.07.2009 - 2 O 68/06
- OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 117/09
- OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 05.01.2011 - 3 U 55/10
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume, Wirksamkeit der …
bb) Geht man von einem aufschiebend bedingten Mietvertrag zwischen der Firma ... und dem Sohn der Beklagten als Eigentümer der Liegenschaft aus, so ist die Klägerin gem. § 566 BGB, § 57 ZVG mit dem Zuschlag auf Vermieterseite in diesen Vertrag eingetreten: Ist ein Mietvertrag unter einer zur Zeit des Eigentumserwerbs noch nicht eingetretenen aufschiebenden Bedingung geschlossen worden, tritt der Erwerber in das unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossene Rechtsgeschäft ein (…so zu § 571 BGB BGH, WM 1995, S. 2115; vgl. zu einer anderen Fallkonstellation auch OLG Brandenburg, Urt. v. 24.3.2010, 3 U 117/09).