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   OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 113/20   

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https://dejure.org/2021,8788
OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 113/20 (https://dejure.org/2021,8788)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2021 - 11 U 113/20 (https://dejure.org/2021,8788)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2021 - 11 U 113/20 (https://dejure.org/2021,8788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 826 ; BGB § 31 ; BGB § 249 Abs. 1
    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Abgasskandal, da ein schlüssiger Vortrag, dass das von dem Kläger erworbene Fahrzeug Mercedes-Benz E 350 CDI T 4-Matic mit dem Motor OM 642 über eine unzulässige Abschalteinrichtung i.S. von Art. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 113/20
    Der Senat befindet sich mit der im Hinweisbeschluss geäußerten Rechtsauffassung im Einklang mit der vom Kläger im Schriftsatz vom 15.03.2021 angesprochenen Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19.01.2021 (VI ZR 433/19).

    Aber auch nach der BGH-Entscheidung vom 19.01.2021 (VI ZR 433/19) kann hieraus gerade nicht ohne Weiteres der Schluss auf eine arglistige Täuschung der Beklagten zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geschlossen werden, zumal der Kläger die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 19).

  • BGH, 22.09.2015 - II ZR 310/14

    Auslegung des Gesellschaftsvertrags bei einer zweigliedrigen stillen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 113/20
    Grundsätzlich klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen (BGH, Beschl. vom 22.09.2015 - II ZR 310/14, ZIP 2016, 266 Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 113/20
    Soweit der Kläger ab S. 18 des Schriftsatzes v. 15.03.2021 auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) Bezug nimmt, führt auch dies für den hier zu entscheidenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 113/20
    Abgesehen davon, dass die Zulassungsgründe für neuen Vortrag gem. § 520 Abs. 4 ZPO in der Berufungsbegründung vorzubringen sind (vgl. OLG München, Beschl. v. 29.08.2019 - 8 U 1449/19, WM 2019, 1937, 1938) ist auch nicht erkennbar, dass die Geltendmachung im Berufungsverfahren nicht auf Nachlässigkeit i.S.v. § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO beruht, für die bereits einfache Fahrlässigkeit genügt.
  • OLG Köln, 11.06.2021 - 19 U 111/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Seat Leon mit einem Motor der Baureihe

    Auch andere Obergerichte folgen diesem Ansatz nach wie vor ganz überwiegend (vgl. etwa zuletzt Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24.03.2021 - 11 U 113/20, Tz. 6 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.03.2021 - 17 U 102/18, Tz. 79 ff. - juris; OLG München, Beschluss vom 10.02.2020 - 3 U 7524/19, Tz. 10 ff. - juris).
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