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   OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18   

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https://dejure.org/2021,8038
OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18 (https://dejure.org/2021,8038)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2021 - 11 U 152/18 (https://dejure.org/2021,8038)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2021 - 11 U 152/18 (https://dejure.org/2021,8038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verweisung eines Müllwerkers/Kraftfahrers auf die Tätigkeit eines Lagerverwalters in der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18

    Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18
    Eine Fortschreibung jenes Einkommens auf den Zeitpunkt der Verweisung hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.06.2019 (Az. IV ZR 19/18, NJW 2019, 2774, 2776, zitiert nach beck-online), dem sich der Senat anschließt, als unzulässig angesehen.
  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18
    cc) Etwas anderes kann auch der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.04.1999 (IV ZR 123/98, zit. n. juris), die den Kapitaleinsatz eines versicherten Betriebsinhabers bei der Umstrukturierung seines Betriebes betraf, nicht entnommen werden.
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18
    a) Eine Vergleichstätigkeit liegt - worauf der Senat bereits im Hinweisbeschluss vom 06.05.2020 abgestellt hat - vor, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urt. v. 11.12.1996, Az. IV ZR 238/95, juris Rn. 29).
  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit auf anderen Beruf bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18
    Insoweit stellt auch die Erhöhung des durch die Vergleichstätigkeit bezogenen Einkommens eine Änderung im Sinne der vom Kläger angeführten Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.2011 - IV ZR 269/08, zit. n. juris) dar.
  • OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06

    Möglichkeit der Berufung auf den Wegfall einer Leistungspflicht zur Zahlung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18
    Nur weil der Kläger die fragliche Tätigkeit auch schon im Zeitpunkt des Anerkenntnisses ausgeübt hat, ist allein deswegen eine spätere Verweisung grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 07.05.2006, Az. 20 U 31/06, zfs 2007, 582 f. - zitiert nach juris), wenn zu diesem Zeitpunkt eine Verweisungsmöglichkeit nur infolge eines zu geringen Verdienstes des Versicherten verneint worden war (vgl. Dörne, in Langheid/Wandt, MüKo/VVG, a.a.O., § 174 Rn. 13).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18
    bb) Eine Verweisung der Beklagten im Rahmen ihrer Nachprüfung wäre daher nur dann ausgeschlossen, wenn sie im Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses bestehende Möglichkeiten einer Verweisung auf Vergleichstätigkeiten nicht wahrgenommen hätte (BGH, Urt. v. 17.02.1993, Az. IV ZR 206/91, juris Rn. 37).
  • OLG Hamm, 23.11.2022 - 20 U 238/22

    Einstellung der Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen neuer

    Der Versicherer kann dabei sogar auf einen Beruf verweisen, der vom Versicherten bei Abgabe des Anerkenntnisses bereits tatsächlich ausgeübt wurde (vgl. Dörner, in: Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2017, § 174 Rn. 13; Mangen, in: BeckOK VVG, Stand: 01.08.2022, § 174, Rn. 17; OLG Brandenburg Urt. v. 24.03.2021 - 11 U 152/18, Juris Rn. 31 m.w.N; Senat, Beschl. v. 17.05.2006 - 20 U 31/06).

    Eine Verweisung im Rahmen einer Nachprüfungsentscheidung ist indes ausgeschlossen, wenn der Versicherer im Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses bestehende Möglichkeiten einer Verweisung auf Vergleichstätigkeiten nicht wahrgenommen hat (BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91, Juris Rn. 37; BGH Urt. v. 03.11.1999 - IV ZR 155/98; OLG Brandenburg Urt. v. 24.03.2021 - 11 U 152/18, Juris Rn. 31; Senat, Beschl. v. 17.05.2006 - 20 U 31/06, Juris Rn. 34).

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