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   OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19   

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https://dejure.org/2022,13278
OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19 (https://dejure.org/2022,13278)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2022 - 5 U 96/19 (https://dejure.org/2022,13278)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2022 - 5 U 96/19 (https://dejure.org/2022,13278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 985 ; BGB § 891 Abs. 1 ; GBO § 2 Abs. 2
    Anspruch auf Herausgabe von Flächen; Vermutung der Rechtsinhaberschaft nach einer Grundbucheintragung; Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs (vorliegend verneint); Katastermäßige Bezeichnung eines Grundstücks im Grundbuch

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Herausgabe von Flächen; Vermutung der Rechtsinhaberschaft nach einer Grundbucheintragung; Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs (vorliegend verneint); Katastermäßige Bezeichnung eines Grundstücks im Grundbuch

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16

    Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19
    Die Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs erstreckt sich auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf (BGH FGPrax 2017, 195 Rn. 19).

    Stimmen aber (ausnahmsweise) Vermessungszahlenwerk und Liegenschaftskarte nicht überein, bezieht sich die Richtigkeitsvermutung auf den Grenzverlauf, wie er aus dem Vermessungszahlenwerk hervorgeht, und nicht auf die daraus (graphisch fehlerhaft) abgeleitete Liegenschaftskarte (in diesem Sinn BGH FGPrax 2017, 195 Rn. 19).

    Die Richtigkeitsvermutung des § 891 BGB erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf (so schon BGH NJW-RR 2006, 662 Rn. 8; BGH FGPrax 2017, 195 Rn. 19; ebenso Münchener Kommentar/Kohler, BGB, § 891 Rn. 6; BeckOGK/Hertel, BGB, § 891 Rn. 7).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20. Juli 2017 - Az. V ZB 47/16 - (FGPRax 2017, 195) lediglich seine Auffassung dahingehend geäußert, dass vieles dafür spreche unter "dem Liegenschaftskataster" in diesem Sinne nicht allein die Flurkarte, sondern das gesamte Vermessungszahlenwerk zu verstehen, die Rechtsfrage aber nicht abschließend entschieden.

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19
    Der Grenzverlauf kann danach in aller Regel über die in Spalte 3 b des Bestandsverzeichnisses des Grundbuches eingetragene Parzellennummern in Verbindung mit der Katasterkarte erschlossen werden (BGH MDR 2006, 923 f. Rn. 8, juris).

    Unter dem Liegenschaftskataster in diesem Sinne ist nicht allein die Flurkarte (so allerdings noch BGH VersR 1973, 617; in diese Richtung auch BGHZ 199, 31 Rn. 12; zustimmend Kummer/Möllering in: Praxis der Kommunalverwaltung, Vermessungs- und Geoinformationsrecht Sachsen-Anhalt, Nr. 6.2.3), sondern das Liegenschaftskataster als Ganzes zu verstehen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 662 Rn. 8 m. w. N).

    Der Grenzverlauf kann zwar in aller Regel über die in Spalte 3 b des Bestandsverzeichnisses des Grundbuchs eingetragene Parzellennummern i. V. m. der Katasterkarte erschlossen werden (vgl. BGH NJW-RR 2006, 662 Rn. 8).

    Die Richtigkeitsvermutung des § 891 BGB erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf (so schon BGH NJW-RR 2006, 662 Rn. 8; BGH FGPrax 2017, 195 Rn. 19; ebenso Münchener Kommentar/Kohler, BGB, § 891 Rn. 6; BeckOGK/Hertel, BGB, § 891 Rn. 7).

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19
    Für die Verneinung des Herausgabeanspruchs des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung folgt daraus, dass eine Verwirkung nur angenommen werden kann, wenn sich die Verpflichtung zur Herausgabe für den Besitzer als schlechthin unerträglich darstellt (BGH, Urteil vom 16. März 2007 - V ZR 190/06 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 20 W 113/84

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19
    Weil im Rechtsverkehr Klarheit darüber bestehen muss, auf welchen konkreten Teil der Erdoberfläche sich ein eingetragenes Recht bezieht, besteht Einigkeit darüber, dass sich die Richtigkeitsvermutung des Grundbuches auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf erstreckt (RGZ 73, 125, 129; BayObLGZ 1987, 410, 412 f.; OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 156, 157 f.; OLG Nürnberg, …
  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19
    Unter dem Liegenschaftskataster in diesem Sinne ist nicht allein die Flurkarte (so allerdings noch BGH VersR 1973, 617; in diese Richtung auch BGHZ 199, 31 Rn. 12; zustimmend Kummer/Möllering in: Praxis der Kommunalverwaltung, Vermessungs- und Geoinformationsrecht Sachsen-Anhalt, Nr. 6.2.3), sondern das Liegenschaftskataster als Ganzes zu verstehen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 662 Rn. 8 m. w. N).
  • BGH, 01.03.1973 - III ZR 69/70

    Amtspflicht - Katasteramt - Flurkarte - Abzeichnung einer Flurkarte -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19
    Unter dem Liegenschaftskataster in diesem Sinne ist nicht allein die Flurkarte (so allerdings noch BGH VersR 1973, 617; in diese Richtung auch BGHZ 199, 31 Rn. 12; zustimmend Kummer/Möllering in: Praxis der Kommunalverwaltung, Vermessungs- und Geoinformationsrecht Sachsen-Anhalt, Nr. 6.2.3), sondern das Liegenschaftskataster als Ganzes zu verstehen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 662 Rn. 8 m. w. N).
  • BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86

    Darstellung einer Grenzveränderung infolge Überflutung nach Art. 7 Abs. 1 BayWG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19
    Weil im Rechtsverkehr Klarheit darüber bestehen muss, auf welchen konkreten Teil der Erdoberfläche sich ein eingetragenes Recht bezieht, besteht Einigkeit darüber, dass sich die Richtigkeitsvermutung des Grundbuches auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf erstreckt (RGZ 73, 125, 129; BayObLGZ 1987, 410, 412 f.; OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 156, 157 f.; OLG Nürnberg, …
  • RG, 12.02.1910 - V 72/09

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19
    Weil im Rechtsverkehr Klarheit darüber bestehen muss, auf welchen konkreten Teil der Erdoberfläche sich ein eingetragenes Recht bezieht, besteht Einigkeit darüber, dass sich die Richtigkeitsvermutung des Grundbuches auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf erstreckt (RGZ 73, 125, 129; BayObLGZ 1987, 410, 412 f.; OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 156, 157 f.; OLG Nürnberg, …
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2023 - 70 A 1.18

    Änderung eines Flurbereinigungsplans

    Das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17. März 2022 - 5 U 96/19 - hat die strittige Frage zum Grenzverlauf der betroffenen Grundstücke der Klägerin und der Beigeladenen rechtskräftig und damit endgültig geklärt.
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