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   OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07   

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https://dejure.org/2008,12752
OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07 (https://dejure.org/2008,12752)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2008 - 12 U 194/07 (https://dejure.org/2008,12752)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2008 - 12 U 194/07 (https://dejure.org/2008,12752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deckungsschutz aus einem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag hinsichtlich eines Unfallereignisses; Stehen des Geltendmachens eines Fristablaufs zur gerichtlichen Schadensgeltendmachung zur Disposition des Versicherers und gerichtliche Beachtung des Ablaufs nur bei ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § ... 12; ; VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3 S. 2; ; VVG § 39; ; VVG § 39 Abs. 1; ; VVG § 39 Abs. 2; ; VVG § 39 Abs. 3; ; ZPO § 156; ; ZPO § 167; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; AKB § 8 Abs. 1; ; AKB § 8 Nr. 1; ; AKB § 10 Abs. 1; ; GKG § 14 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG - Zustellung "demnächst" bei langer Bearbeitungsdauer und unterbliebener förmlicher Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98

    Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07
    Voraussetzung einer solchen Mahnung ist, dass der Versicherungsnehmer umfassend über die ihm drohenden Säumnisfolgen sowie die ihm offen stehenden Möglichkeiten belehrt wird, wobei eine Verweisung auf den auf der Rückseite befindlichen Gesetzeswortlaut nicht reicht, wenn dieser im Widerspruch zu der auf der Vorderseite befindlichen unvollständigen Belehrung steht oder wenn auf der Rückseite eine Vielzahl von Belehrungen, die den konkreten Vertrag nicht betreffen, aufgeführt ist (BGH VersR 1999, S. 1525; Knappmann in Prölls/Martin, a. a. O., § 39 VVG, Rn. 20).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07
    Dabei ist der Partei das Unterlassen einer Handlung nur vorzuwerfen, wenn feststeht, dass diese zu einer Verkürzung des Verfahrens geführt hätte (BGH VersR 2007, S. 221).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07
    Grundsätzlich reicht die Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs zur Wahrung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG aus, wenn das Gesuch vor Fristablauf in ordnungsgemäßer Form bei Gericht eingeht und der Antragsteller auch in der Folge alles ihm Zumutbare unternimmt, um eine Zustellung "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO herbeizuführen (BGH a. a. O.; NJW 1978, S. 938; NJW 1987, S. 255; NJW-RR 1989, S. 675; Prölls a. a. O., § 12 VVG, Rn. 64).
  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07
    Grundsätzlich reicht die Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs zur Wahrung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG aus, wenn das Gesuch vor Fristablauf in ordnungsgemäßer Form bei Gericht eingeht und der Antragsteller auch in der Folge alles ihm Zumutbare unternimmt, um eine Zustellung "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO herbeizuführen (BGH a. a. O.; NJW 1978, S. 938; NJW 1987, S. 255; NJW-RR 1989, S. 675; Prölls a. a. O., § 12 VVG, Rn. 64).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07
    Ob eine Zustellung noch "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO erfolgt ist, kann nicht aus einer rein zeitlichen Betrachtungsweise bestimmt werden, die Vorschrift will die Parteien vor Nachteilen durch eine verzögerte Zustellung von Amts wegen bewahren, die innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebes liegen und von den Parteien nicht beeinflusst werden können, sodass einer Partei nur solche Verzögerungen zurechenbar sind, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können (BGH NJW 2005, S. 1194; NJW 1991, S. 1745; Häublein in MüKo, 3. Aufl., § 167 ZPO, Rn. 12).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07
    Grundsätzlich reicht die Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs zur Wahrung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG aus, wenn das Gesuch vor Fristablauf in ordnungsgemäßer Form bei Gericht eingeht und der Antragsteller auch in der Folge alles ihm Zumutbare unternimmt, um eine Zustellung "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO herbeizuführen (BGH a. a. O.; NJW 1978, S. 938; NJW 1987, S. 255; NJW-RR 1989, S. 675; Prölls a. a. O., § 12 VVG, Rn. 64).
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07
    Grundsätzlich ist es dem Antragsteller in diesem Zusammenhang auch zuzumuten, nach dem Sachstand des Verfahrens nachzufragen, insbesondere auch im Hinblick auf die schutzwürdigen Belange der Gegenpartei, die möglichst frühzeitig von der im Klagewege geltend gemachten Forderung Kenntnis erlangen muss, um sich entsprechend einrichten zu können (vgl. BGH NJW 1978, S. 215; ; Roth in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 167, Rn. 12 f).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07
    Ob eine Zustellung noch "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO erfolgt ist, kann nicht aus einer rein zeitlichen Betrachtungsweise bestimmt werden, die Vorschrift will die Parteien vor Nachteilen durch eine verzögerte Zustellung von Amts wegen bewahren, die innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebes liegen und von den Parteien nicht beeinflusst werden können, sodass einer Partei nur solche Verzögerungen zurechenbar sind, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können (BGH NJW 2005, S. 1194; NJW 1991, S. 1745; Häublein in MüKo, 3. Aufl., § 167 ZPO, Rn. 12).
  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05

    Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07
    Grundsätzlich steht das Geltendmachen des Fristablaufs zur Disposition des Versicherers, ist vom Gericht mithin nur auf den ausdrücklichen Einwand des Versicherers zu beachten (BGH NJW 2006, S. 298; a. A. Prölls in Prölls/Martin, VVG, Kommentar, 27. Aufl., § 12 VVG, Rn. 45).
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