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OLG Brandenburg, 24.05.2005 - 11 SchH 1/05 |
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Volltextveröffentlichung
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1031 Abs. 3 ZPO, § 1032 Abs. 2 ZPO, § 1034 Abs. 2 ZPO, § 1035 ZPO, § 1027 Abs. 1 ZPO a.F., § 1027 Abs. 2 ZPO a.F., Art. 4 § 1 SchiedsVfG §§ 4 ff. LwAnpG, § 39 Abs. 1 LwAnpG § 3 HGB a.F.
Schiedsvereinbarung: - Zustandekommen/Formwirksamkeit, gesonderte Urk
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 24.05.2005 - 11 SchH 1/05
- BGH, 30.03.2006 - III ZB 74/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BezG Frankfurt/Oder, 01.08.1991 - 2 AR 77/91
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2005 - 11 SchH 1/05
Dies rechtfertigte es, die LPG unabhängig von dem im Jahre 1991 gegebenenfalls zögerlichen Gang des Eintragungsverfahrens als Kaufleute zu behandeln, soweit die Frage des Zugangs zu den Gerichten zu beurteilen ist (Bezirksgericht Frankfurt (Oder), Beschluss vom 01.08.1991, 2 AR 77/91, DTZ 1992, 58); dies jedenfalls dann, wenn, wie bei den Parteien des Verfahrens, die Umwandlung später erfolgt oder, wie bei der LPG (P), der Formwechsel unterbleibt, weil die LPG von einer anderen Möglichkeit des Umwandlungsgesetzes, der Auflösung ohne Abwicklung, Gebrauch gemacht hat.