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   OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 5 U 88/11   

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https://dejure.org/2012,12255
OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 5 U 88/11 (https://dejure.org/2012,12255)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2012 - 5 U 88/11 (https://dejure.org/2012,12255)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 5 U 88/11 (https://dejure.org/2012,12255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zum Vorliegen eines Nichtverhandelns zur Hauptsache i.S.v.§ 345 ZPO; Voraussetzungen für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 345
    Voraussetzungen eines zweiten Versäumnisurteils; Begriff des Verhandelns zur Hauptsache i.S. von § 345 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 5 U 88/11
    Dabei muss der Sachverhalt, der die Zulässigkeit der Berufung rechtfertigen soll, schlüssig und vollständig in der Berufungsinstanz vorgetragen werden; die Beweislast für die behauptete unverschuldete Säumnis trägt die Partei, die sich darauf beruft (BGH MDR 2011, 252; Beschluss v. 02.12.2009, Az. IV ZB 13/09; MDR 2009, 355; NJW 2007, 2047; Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 514 Rn 12; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 514 Rn 6; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 514 Rn 6).

    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung, ob bei Vorliegen erheblicher Gründe eine Verhandlung vertagt wird (§ 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO), nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Beschleunigung des Verfahrens als auch den Anspruch beider Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen (BGH MDR 2009, 355).

  • BGH, 27.05.1986 - IX ZR 152/85

    Mangel der Vollmacht im Berufungsverfahren; Begriff des Verhandelns

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 5 U 88/11
    Nichtverhandeln im Sinne des § 333 ZPO ist die völlige Verweigerung der Einlassung zur Sache (BGH MDR 1986, 1021).

    Die Partei könnte damit ihr Recht zur Ablehnung eines Richters für verfahrensfremde Zwecke, auch für eine bewusste Verzögerung oder Verschleppung, missbrauchen (BGH MDR 1986, 1021).

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 5 U 88/11
    Dabei muss der Sachverhalt, der die Zulässigkeit der Berufung rechtfertigen soll, schlüssig und vollständig in der Berufungsinstanz vorgetragen werden; die Beweislast für die behauptete unverschuldete Säumnis trägt die Partei, die sich darauf beruft (BGH MDR 2011, 252; Beschluss v. 02.12.2009, Az. IV ZB 13/09; MDR 2009, 355; NJW 2007, 2047; Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 514 Rn 12; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 514 Rn 6; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 514 Rn 6).
  • BGH, 02.12.2009 - IV ZB 13/09

    Annahme eines unverschuldeten Säumnisses aufgrund von Problemen bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 5 U 88/11
    Dabei muss der Sachverhalt, der die Zulässigkeit der Berufung rechtfertigen soll, schlüssig und vollständig in der Berufungsinstanz vorgetragen werden; die Beweislast für die behauptete unverschuldete Säumnis trägt die Partei, die sich darauf beruft (BGH MDR 2011, 252; Beschluss v. 02.12.2009, Az. IV ZB 13/09; MDR 2009, 355; NJW 2007, 2047; Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 514 Rn 12; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 514 Rn 6; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 514 Rn 6).
  • BGH, 20.12.2010 - VII ZB 72/09

    Versäumnisverfahren: Terminsbestimmung zur mündlichen Verhandlung vor

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.05.2012 - 5 U 88/11
    Dabei muss der Sachverhalt, der die Zulässigkeit der Berufung rechtfertigen soll, schlüssig und vollständig in der Berufungsinstanz vorgetragen werden; die Beweislast für die behauptete unverschuldete Säumnis trägt die Partei, die sich darauf beruft (BGH MDR 2011, 252; Beschluss v. 02.12.2009, Az. IV ZB 13/09; MDR 2009, 355; NJW 2007, 2047; Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 514 Rn 12; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 514 Rn 6; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 514 Rn 6).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 13 UF 7/21

    Beschwerde gegen einen zum Unterhalt verpflichtenden zweiten Versäumnisbeschluss

    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung, ob bei Vorliegen erheblicher Gründe eine Verhandlung vertagt wird (§ 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO), nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Beschleunigung des Verfahrens als auch den Anspruch beider Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen (BGH MDR 2009, 355; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Mai 2012 - 5 U 88/11 -, Rn. 17 - 18, juris).
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