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   OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07   

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https://dejure.org/2008,12865
OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07 (https://dejure.org/2008,12865)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2008 - 6 U 104/07 (https://dejure.org/2008,12865)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 6 U 104/07 (https://dejure.org/2008,12865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft auf Vergütung und Auszahlung von Tantiemen aus seinem Anstellungsvertrag; Voraussetzungen des Erlöschens eines Anspruchs auf Vergütung und Tantiemen durch Anrechnung des erlangten anderweitigen Verdienstes nach § ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AktG § 87 Abs. 2; ; AktG § ... 88; ; AktG § 93 Abs. 1; ; AktG § 93 Abs. 4 S. 2; ; AktG § 116; ; AktG § 264 Abs. 3; ; AktG § 265 Abs. 1; ; AktG § 265 Abs. 2; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 295; ; BGB § 615; ; BGB § 615 S. 2; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 88; BGB § 295; BGB § 615 S. 2
    Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger Verwendung der Arbeitskraft nach § 615 Satz 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
    Der Senat schließt sich insoweit der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung an (BAG v. 24.8.1999, NZA 2000, 818, 820 sowie v. 22.11.2005, NZA 2006, 736 ).

    Auch wären bei einer zeitabschnittsweisen Betrachtung den Manipulationsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet (BAG v. 22.11.2005 a.a.O.).

  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
    In einem solchen Fall wäre das Verlangen eines wörtlichen Angebots bloße Förmelei (BGH v. 9.10.2000, NJW 2001, 287 ff.).

    Nimmt ein Dienstverpflichteter während des Annahmeverzuges eine solche Vollbeschäftigung auf, spricht bereits dies dafür, dass dies nur möglich wurde durch das Freiwerden seiner Arbeitskraft (so offenbar auch BGH v. 9.10.2000, NJW 2001, 287).

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
    Anrechnungspflichtig nach dieser Vorschrift ist nur derjenige Verdienst, den der Dienstpflichtige durch anderweitige Verwendung desjenigen Teils seiner Arbeitskraft erwirbt, welche er dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen verpflichtet war (Kausalitätserfordernis; so schon RGZ 58, 402, 404; bestätigt von BAG v. 6.9.1990, NZA 1991, 221, 223; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 2.A., § 78 Rn. 58; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 95 Rn. 88; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 615 BGB Rn.. 94; Soergel-Kraft, BGB 12.A., § 615 BGB Rn. 53; Staudinger-Richardi, BGB 2005, § 615 Rn. 146).

    Dies belegen auch die Entscheidungen, die sich mit der Kausalitätsfrage bei § 615 BGB auseinandergesetzt haben: Dort ging es jeweils nur um die Frage, ob der Verdienst aus der im Annahmeverzug aufgenommenen geringfügigen Nebenbeschäftigung kausal mit dem Freiwerden der Arbeitskraft zusammenhing oder nicht (so beispielsweise BAG v. 6.9.1990, NZA 1991, 221; LAG Köln v. 10.12.2007, Az. 14 Ss 1148/07, zitiert nach juris; Hessisches LAG v. 13.1.2006, Az. 3 Sa 1019/05, zitiert nach juris; LAG Bremen v. 17.9.2001, NZA-RR 2002, 186).

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
    Zwar sind bei der Auslegung der zivilrechtlichen Generalklauseln die Wertentscheidungen der Verfassung zu berücksichtigen (BGH v. 14.7.1997, NJW 1997, 3089; BVerfG v. 7.2.1990, NJW 1990, 1469; Maunz-Dürig-Scholz, 2006, Art. 12 GG Rn. 81), hier also insbesondere Art. 12 GG.

    Mangels unmittelbarer Drittwirkung der Grundrechte führt diese Beeinträchtigung jedoch nur dann zu einer Beschränkung oder Unwirksamkeit der Vertragsklausel, wenn sie insgesamt sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB ist, wobei dem Schutzauftrag der Verfassung vor allem in Fällen gestörter Vertragsparität mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen ist (BVerfG v. 7.2.1990 a.a.O.).

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
    Die bloße (regelmäßig einseitige) Arbeitsfreistellung führt nicht zum Erlöschen der vertraglichen Arbeitspflicht; hierfür wäre vielmehr der Abschluss eines Erlass- oder eines Änderungsvertrags erforderlich (vgl. BAG v. 9.11.1999, 9 AZR 922/98, zitiert nach juris; BAG v. 19.3.2002, NZA 2002, 1055; BAG v. 6.9.2006, NZA 2007, 36).

    Dies entspricht auch der beiderseitigen Interessenlage, insbesondere auch derjenigen des Dienstberechtigten, der zum Ausdruck bringt, dass ihn Wettbewerbshandlungen des Dienstverpflichteten wegen der Möglichkeit der Verdienstanrechnung nicht stören (BAG v. 5.9.2006, NZA 2007, 36 ff.).

  • LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01

    Abwicklungsvertrag; Kündigung: Zugangsvereitelung; Annahmeverzug: Anrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
    Dies belegen auch die Entscheidungen, die sich mit der Kausalitätsfrage bei § 615 BGB auseinandergesetzt haben: Dort ging es jeweils nur um die Frage, ob der Verdienst aus der im Annahmeverzug aufgenommenen geringfügigen Nebenbeschäftigung kausal mit dem Freiwerden der Arbeitskraft zusammenhing oder nicht (so beispielsweise BAG v. 6.9.1990, NZA 1991, 221; LAG Köln v. 10.12.2007, Az. 14 Ss 1148/07, zitiert nach juris; Hessisches LAG v. 13.1.2006, Az. 3 Sa 1019/05, zitiert nach juris; LAG Bremen v. 17.9.2001, NZA-RR 2002, 186).
  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99

    Nebenerwerbsgeschäfte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
    Zum anderen soll durch das umfassende Nebentätigkeitsverbot der - auch von § 88 AktG bewirkte - Zweck verfolgt werden, dass das Vorstandsmitglied seine ganze Arbeitskraft der Gesellschaft widmet (vgl. zu diesem Zweck Kölner Komm. a.a.O. § 88 AktG Rn. 2; Großkomm. zum AktG a.a.O, § 88 Rn. 1; BGH v. 2.4.2001, NJW 2001, 2476).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
    Hierbei handelt es sich um eine automatisch eintretende Kürzung und nicht um eine Aufrechnung (BAG v. 29.7.1993, NZA 1994, 116).
  • LAG Hessen, 13.01.2006 - 3 Sa 1019/05

    Anzeige- und Nachweispflichten im Falle einer unwirksamen Kündigung - Anrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
    Dies belegen auch die Entscheidungen, die sich mit der Kausalitätsfrage bei § 615 BGB auseinandergesetzt haben: Dort ging es jeweils nur um die Frage, ob der Verdienst aus der im Annahmeverzug aufgenommenen geringfügigen Nebenbeschäftigung kausal mit dem Freiwerden der Arbeitskraft zusammenhing oder nicht (so beispielsweise BAG v. 6.9.1990, NZA 1991, 221; LAG Köln v. 10.12.2007, Az. 14 Ss 1148/07, zitiert nach juris; Hessisches LAG v. 13.1.2006, Az. 3 Sa 1019/05, zitiert nach juris; LAG Bremen v. 17.9.2001, NZA-RR 2002, 186).
  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
    Der Senat schließt sich insoweit der vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung an (BAG v. 24.8.1999, NZA 2000, 818, 820 sowie v. 22.11.2005, NZA 2006, 736 ).
  • OLG Oldenburg, 17.02.2000 - 1 U 155/99

    Verwirkung einer Vertragsstrafe; Vereinbarung eines nachvertraglichen

  • LAG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 Sa 212/05

    Annahmeverzug, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Höherwertige anderweitige

  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

  • RG, 12.07.1904 - III 146/04

    Zu § 615 BGB

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

  • OLG Frankfurt, 05.11.1999 - 10 U 257/98

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandsmitglieds; Verstoß

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • LG Bielefeld, 23.11.2010 - 15 O 86/10

    Anspruch eines Geschäftsführers einer Gesellschaft auf Zahlung seines Gehaltes

    Dadurch hat sich die Beklagte selbst in Annahmeverzug gesetzt, ohne dass es noch eines Angebots des Klägers, die Dienste doch noch erbringen zu wollen, bedurft hätte (vgl. BGH NJW 2001, 287 ff.; BGH DStR 2001, 1312 ff. mit Anmerkung von Goette; s. weiter OLG Oldenburg NZG 2000, 1038 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 24.06.2008, 6 U 104/07, Tz 125 f., zitiert nach JURIS).
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