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   OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10   

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https://dejure.org/2010,17680
OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,17680)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.06.2010 - 11 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,17680)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 11 Wx 33/10 (https://dejure.org/2010,17680)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10
    Auch muss als Voraussetzung eines schweren Grundrechtseingriffs gewährleistet bleiben, dass Annahmen und Schlussfolgerungen einen konkret umrissenen Ausgangspunkt im Tatsächlichen besitzen (BVerfGE 113, 348).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10
    Diesbezüglich liegt der Regelfall des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG vor; denn in einer Wohnungsdurchsuchung liegt ein schwerwiegender Grundrechtseingriff (ständige Rechtsprechung des BVerfG schon vor dem Inkrafttreten des FamFG; vgl. etwa Beschluss vom 30. April 1997; 2 BvR 817/90).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit führt dazu, dass der Gesetzgeber intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts - und Gefahrenstufen an vorsehen darf (BVerfGE 100, 313; BVerfGE 109, 279; Senat a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2010 - 11 Wx 91/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10
    Dem Hinweis des Gesetzentwurfs, dem Begriff der gegenwärtigen Gefahr komme eine ähnliche Bedeutung zu wie der Formulierung "bestimmte Tatsachen" in der StPO, lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber gerade nicht ohne weiteres von einer höchsten Gefahrenstufe ausgegangen ist (siehe auch den Beschluss des Senats vom 21.01.2010 in 11 Wx 91/09).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit führt dazu, dass der Gesetzgeber intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts - und Gefahrenstufen an vorsehen darf (BVerfGE 100, 313; BVerfGE 109, 279; Senat a.a.O.).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 11 Wx 33/10
    Insbesondere lässt die Verfassung grundrechtseingreifende Ermittlungen "ins Blaue hinein" nicht zu (BVerfGE 112, 284).
  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

    bb) Dasselbe gilt hier jedoch auch für die jeweilige Anordnung der Durchsuchung, selbst wenn in diesen Fällen sonst grundsätzlich ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 62 FamFG bejaht werden kann (siehe OLG Brandenburg BeckRS 2010, 16633).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 3 Wx 96/12

    Gerichtliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung

    Dazu gehören auch Waffen, deren Besitz im Einzelfall nach den §§ 52 ff. WaffG strafbar ist (vgl. OLG Brandenburg 24.06.2010 11 Wx 33/10 zum inhaltsgleichen Brandenburgischen PolG).
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