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OLG Brandenburg, 24.07.2018 - 13 U 1/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rabüro.de
Zur Darlegungs- und Beweislast im Anwaltsregress wegen fehlerhaft geführter Unterhaltsabänderungs- und Scheidungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- famrz.de (Kurzinformation)
Anwaltsregress in Unterhalts- und Scheidungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 24.11.2015 - 3a O 221/14
- OLG Brandenburg, 24.07.2018 - 13 U 1/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05
Krankenversicherungsunterhalt: Fortführung der privaten Krankenvollversicherung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2018 - 13 U 1/15
Zum einen ist die Existenz eines Basistarifs im Jahre 2008 bestritten, zum anderen war der unterhaltsberechtigte Ehegatte, dessen Beihilfeberechtigung mit der Scheidung entfiel, auch nach der Ehescheidung grundsätzlich zur Fortführung der privaten Krankenvollversicherung im Umfange des während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft gewährten Versicherungsschutzes berechtigt (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 789). - BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97
Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65. …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2018 - 13 U 1/15
Allein der Rentenbezug aufgrund des Erreichens einer flexiblen Altersgrenze lässt die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen nicht entfallen (vgl. BGH FamRZ 1999, 708).
- OLG Brandenburg, 27.07.2020 - 13 U 11/18
Anwaltsregress: pflichtgemäßes prozessuales Vorgehen bei fehlender …
Ein Schadensersatzgläubiger hat im Falle eines Anwaltsregresses seinen Schaden anhand eines Gesamtvermögensvergleichs darzulegen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 13 U 1/15 -, Rn. 27, juris = FamRZ 2019, 78).Der regressrechtlich hierzu erforderliche Vortrag zu einem Gesamtvermögensvergleich (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 13 U 1/15 -, Rn. 27, juris = FamRZ 2019, 78) fehlt gänzlich.