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   OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12   

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https://dejure.org/2013,68516
OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12 (https://dejure.org/2013,68516)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2013 - 13 U 1/12 (https://dejure.org/2013,68516)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 13 U 1/12 (https://dejure.org/2013,68516)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.06.1989 - 3 UF 274/88

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Verweisung auf die Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
    Die zuerkannte Freistellung des Klägers von den im Einzelnen aufgeführten Zahlungspflichten ist gegenüber dem gestellten Zahlungsantrag kein Aliud, sondern als Weniger in dem geltend gemachten Zahlungsanspruch enthalten, vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 90, 49; Zöller-Vollkommer, § 308 Rn 4; Musielak-Musielak, ZPO, 9 Aufl., § 308 Rn).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07

    Tilgungsbestimmung bei Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
    Auch wenn an ihn strenge Anforderungen zu stellen sind und ein unmissverständlicher rechtsgeschäftlicher Wille vorausgesetzt wird (BGH NJW 08, 2842), erfüllt das gesamte Verhalten des Klägers die inhaltlichen Voraussetzungen an ein von der Beklagten angenommenes Angebot zum Erlass der Forderung.
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
    Darüber hinaus wird dieses Verständnis von Ziffern 3 und 5 durch das der Vereinbarung vom 17./26.1.2001 nachfolgende Verhalten der Parteien bestätigt, dem im Rahmen der Auslegung ebenfalls Gewicht zukommt (vgl. BGH NJW-RR 98, 259).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11

    Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht: Verpflichtung des Berechtigten zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
    Kosten der Erhaltung im Sinne des § 748 BGB beschränken sich auf die im Sinne des § 744 Abs. 2 BGB zur Erhaltung des Gegenstandes notwendige Verwendung (Bamberg/Roth-Gehrlein, Beck"scher Online Kommentar, BGB, § 748 Rn 2), die eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung gemeinschaftlicher Anlagen und Einrichtungen umfassen können, vgl BGH, NJW 2012, 522 Tz 11. Zur Beteiligung an den ohne Einbeziehung der Beklagten verursachten und aufgewendeten Kosten ist die Beklagte ausgehend von der Regelung des § 744 BGB aufgrund des Gemeinschaftsverhältnisses mithin nur dann verpflichtet, wenn die Reparaturmaßnahme eine notwendige Maßregel im Sinne des § 744 Abs. 2 BGB darstellt.
  • LG Frankfurt/Oder, 08.02.2012 - 14 O 106/09

    Abrechnung nach Auflösung und Abwicklung der Ehegatteninnengesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
    die Beklagte unter Abänderung des Tenors zu Ziffer 1 des am 15.02.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder), 14 O 106/09, zur Zahlung von weiteren 92.596,17 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.06.2009 zu verurteilen.
  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 372/98

    Haftung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
    Der Teilhaber, der mehr geleistet hat als seinem Bruchteil entspricht, hat intern einen Ausgleichanspruch gegen die übrigen Teilhaber (BGH NJW 2000, 1944).
  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 2/90

    Rechtsfolgen der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
    Wegen dieser Aufwendungen steht dem Teilhaber gegen den anderen Teilhaber ein anteiliger Erstattungsanspruch wie im Fall des § 748 BGB zu (BGH NJW 1992, 114).
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