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   OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03   

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OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03 (https://dejure.org/2004,20052)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2004 - 7 U 86/03 (https://dejure.org/2004,20052)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 7 U 86/03 (https://dejure.org/2004,20052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Unglücksfall auf einem Binnenmotorschiff; Unterlassene vollständige Anbringung von Sicherungsseilen bei der Aufrichtung eines Sonnendachs; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Anrechnung eines Fehlverhaltens der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
    Arbeitsleistungen im Haushalt, die in Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten für Familienangehörige geleistet werden, stellen Erwerbstätigkeiten dar und unterfallen als solche der Regelung des § 843 Abs. 1 1. Fall BGB (BGH NJW 1997, 256; NJW-RR 1990, 34; Palandt/Thomas, a.a.O., 62. Aufl., § 843, Rn. 2, 8).

    Soweit die Haushaltstätigkeit der eigenen Bedarfsdeckung dient, liegt, wenn sie verletzungsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann, ein Fall vermehrter Bedürfnisse gemäß § 843 Abs. 1 2. Fall BGB vor (BGH NJW 1997, 256 f.; NJW-RR 1990, 34; Palandt/Thomas, a.a.O., § 843, Rn. 8).

    Mithin kommt es hier nicht darauf an, in welchem Umfang die Klägerin Haushaltstätigkeiten für sich selbst einerseits und für Familienangehörige andererseits verrichtet hat, da beides zu berücksichtigen ist und zu denselben Rechtsfolgen führt; etwaige Erstattungsleistungen Dritter, für deren Anrechenbarkeit zu differenzieren sein könnte (vgl. BGH NJW 1997, 256, 257), sind nicht dargetan.

    (2) Die Höhe der Schadensrente bemisst sich in beiden Fallalternativen des § 843 Abs. 1 BGB an der Entlohnung, die für die Durchführung der nicht mehr ausführbaren Hausarbeit an eine Hilfskraft bezahlt wird oder werden müsste, wobei bei tatsächlicher Anstellung einer Hilfskraft der Brutto- und ansonsten der Nettolohn zugrunde zu legen ist (BGH NJW 1997, 256, 257; NJW-RR 1990, 34; Palandt/Thomas, a.a.O., § 843, Rn. 8).

  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88

    Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
    Arbeitsleistungen im Haushalt, die in Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten für Familienangehörige geleistet werden, stellen Erwerbstätigkeiten dar und unterfallen als solche der Regelung des § 843 Abs. 1 1. Fall BGB (BGH NJW 1997, 256; NJW-RR 1990, 34; Palandt/Thomas, a.a.O., 62. Aufl., § 843, Rn. 2, 8).

    Soweit die Haushaltstätigkeit der eigenen Bedarfsdeckung dient, liegt, wenn sie verletzungsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann, ein Fall vermehrter Bedürfnisse gemäß § 843 Abs. 1 2. Fall BGB vor (BGH NJW 1997, 256 f.; NJW-RR 1990, 34; Palandt/Thomas, a.a.O., § 843, Rn. 8).

    (2) Die Höhe der Schadensrente bemisst sich in beiden Fallalternativen des § 843 Abs. 1 BGB an der Entlohnung, die für die Durchführung der nicht mehr ausführbaren Hausarbeit an eine Hilfskraft bezahlt wird oder werden müsste, wobei bei tatsächlicher Anstellung einer Hilfskraft der Brutto- und ansonsten der Nettolohn zugrunde zu legen ist (BGH NJW 1997, 256, 257; NJW-RR 1990, 34; Palandt/Thomas, a.a.O., § 843, Rn. 8).

  • OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 7 U 228/01

    Schadensersatz für gesundheitliche Schäden, die ein Passagier einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
    Vielmehr ist eingedenk der stets zu besorgenden Möglichkeit eines - wodurch auch immer verursachten - Versagens der einfachen Überkreuzsicherung sowie der angesichts der Schwere des Sonnendachs ersichtlichen Gefahr für Leib und Leben der Passagiere die beiderseitige Sicherung, wie sie vorgesehen war, geboten gewesen (vgl. Senat, VersR 2002, 1308, 1309).

    Demzufolge ist für die Beförderungen auf Binnengewässern die Geltung des Athener Übereinkommens zu verneinen, da hier § 664 HGB erst auf Grund der in § 77 Abs. 1 BinSchG enthaltenen Verweisung und damit auf Grund einer Bestimmung, die nach dem Einigungsvertrag ohne Vorbehalt im Gebiet der früheren DDR gilt, anwendbar ist (Senat VersR 2002, 1308, 1310).

    Dies folgt für die Beklagten zu 1. und zu 2. aus §§ 77 Abs. 1 BinSchG, 664 HGB i. V. m. Art. 2 der zugehörigen Anlage, die auch die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes erfassen (BGH TransportR 1997, 154, 155 f.; Senat VersR 2002, 1308; Rabe, Seehandelsrecht, 4. Auf., Art. 2 zu § 664 HGB, Rn. 10).

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 70/82

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
    Denn die Klage ist nur dann hinreichend bestimmt, wenn auch die Höhe des begehrten Geldbetrages angegeben ist (Zöller/Greger, a.a.O., § 253, Rn. 14); im Falle eines unbezifferten Klageantrags hat die klagende Partei wenigstens die Größenordnung ihrer Vorstellungen, etwa in Form eines Mindestbetrags, anzugeben (BGH NJW 2002, 3769; 212, 213; 1984, 1807, 1809; 1982, 340; Zöller/Greger, a.a.O.; a.A.: Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 253, Rn. 12).

    Dies gilt insbesondere für die Angaben der Klägerin zum Streitwert, die hier ebenfalls Beachtung finden können (vgl. BGH NJW 1984, 1807, 1809; Zöller/Greger, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95

    Umfang der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
    Der Ansatz der Kosten für die Einrichtung des Therapiebereichs ist nicht zu beanstanden, da auch jener ein behinderungsbedingter Mehrbedarf zugrunde liegt (vgl. OLG Stuttgart VersR 1998, 366, 367).
  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
    Der - als solcher hier unstreitig erforderliche - behindertengerechte Ausbau von Wohnraum stellt einen erstattungsfähigen Mehrbedarfsschaden dar; dieser ist nicht durch eine Geldrente oder Kapitalabfindung nach § 843 Abs. 1, 3 BGB, sondern gemäß §§ 249, 251 BGB durch eine einmalige Zahlung auszugleichen, da er als einmalige Maßnahme geeignet ist, die vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten für die Zukunft dauerhaft zu befriedigen (BGH NJW 1982, 757; OLG München VersR 2003, 518, 519; OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194; vgl. auch: Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., § 4, Rn. 39, 45).
  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
    Der Ersatzanspruch ist nicht nach der vom Verletzten geschuldeten, sondern nach dem Wert der ohne die Verletzung tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung zu bemessen (BGH NJW 1974, 1651, 1652; Palandt/Thomas, a.a.O.) und der Schätzung gemäß § 287 ZPO zugänglich (Staudinger/Vieweg, BGB, 13. Bearb. 2002, § 843, Rn. 181; MünchKomm./ Wagner, a.a.O., §§ 842 f., Rn. 89); dabei ergeben sich taugliche Berechnungsgrundlagen aus den von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) entwickelten Tabellenwerken (BGH NJW 1988, 1783, 1784; OLG Oldenburg, VersR 1993, 1491 f.).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
    Der - als solcher hier unstreitig erforderliche - behindertengerechte Ausbau von Wohnraum stellt einen erstattungsfähigen Mehrbedarfsschaden dar; dieser ist nicht durch eine Geldrente oder Kapitalabfindung nach § 843 Abs. 1, 3 BGB, sondern gemäß §§ 249, 251 BGB durch eine einmalige Zahlung auszugleichen, da er als einmalige Maßnahme geeignet ist, die vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten für die Zukunft dauerhaft zu befriedigen (BGH NJW 1982, 757; OLG München VersR 2003, 518, 519; OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194; vgl. auch: Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., § 4, Rn. 39, 45).
  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
    Diese Kosten stellen - ebenso wie die Kosten des behindertengerechten Ausbaus des Wohnhauses - einen ersatzfähigen Schaden dar (vgl. BGH NJW-RR 1992, 792, 793; Geigel/Pardey, a.a.O., § 4, Rn. 46).
  • OLG München, 30.01.2003 - 19 U 4246/02

    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadenersatz;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
    Der - als solcher hier unstreitig erforderliche - behindertengerechte Ausbau von Wohnraum stellt einen erstattungsfähigen Mehrbedarfsschaden dar; dieser ist nicht durch eine Geldrente oder Kapitalabfindung nach § 843 Abs. 1, 3 BGB, sondern gemäß §§ 249, 251 BGB durch eine einmalige Zahlung auszugleichen, da er als einmalige Maßnahme geeignet ist, die vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten für die Zukunft dauerhaft zu befriedigen (BGH NJW 1982, 757; OLG München VersR 2003, 518, 519; OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194; vgl. auch: Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., § 4, Rn. 39, 45).
  • OLG Nürnberg, 25.04.1997 - 6 U 4215/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

  • OLG Oldenburg, 28.07.1992 - 5 U 32/92

    Schadenberechnung; Behinderung ; Haushaltsspezifizierte Tätigkeiten;

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1989 - 14 U 168/88

    Ersatz von Anwaltskosten

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

  • BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01

    Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

  • BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92

    Allgemeines Vertragsrecht - Zusammenwirken der Vertragsparteien bei Softwareentw

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

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