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   OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09   

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OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09 (https://dejure.org/2010,5581)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2010 - 12 U 60/09 (https://dejure.org/2010,5581)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 12 U 60/09 (https://dejure.org/2010,5581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verantwortlichkeit eines Assistenzarztes; Höhe des Schmerzensgeldes bei einem groben Befunderhebungsfehler bei der Geburt mit der Folge einer Hirnschädigung; Bemessung des für die Pflege in Ansatz zu bringenden Zeitaufwandes

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Geburtsschaden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 822; BGB § 831; BGB § 847; BGB § 843; BGB § 249
    Verantwortung des Assistenzarztes trotz vertikaler Arbeitsteilung. Mit Anmerkung: Lothar Jaeger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verantwortlichkeit eines Assistenzarztes; Höhe des Schmerzensgeldes bei einem groben Befunderhebungsfehler in der Geburt mit Hirnschädigung; Bemessung des für die Pflege in Ansatz zu bringenden Zeitaufwandes

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Verantwortlichkeit eines Assistenzarztes; Höhe des Schmerzensgeldes bei einem groben Befunderhebungsfehler bei der Geburt mit der Folge einer Hirnschädigung; Bemessung des für die Pflege in Ansatz zu bringenden Zeitaufwandes

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1601
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Zweibrücken, 20.10.1998 - 5 U 50/97

    Verantwortlichkeit für Fehler bei der Patientenbehandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
    Darlegungs- und beweisbelastet für eine Haftung der Beklagten ist die Klägerin (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR 1999, 151, zitiert nach juris Rn. 32 f.).

    21 Ein Assistenzarzt darf auf die vom Facharzt angeordneten Maßnahmen vertrauen, sofern nicht für ihn erkennbare Umstände hervortreten, die ein solches Vertrauen nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.04.2006, Az. 8 U 107/05; OLG Köln VersR 1993, 1157; OLG Zweibrücken VersR 2000, 728; für den Arzt in Weiterbildung: OLG München, OLGR 1994, 13).

    Der nachgeordnete Arzt haftet daher nur bei einem allein von ihm zu verantwortenden Verhalten, etwa, weil ihm eine Behandlung zur selbständigen Ausführung überlassen wird, wenn er durch voreiliges Handeln einer ihm erteilten Anweisung der ärztlichen Leitung zuwider handelt, er pflichtwidrig eine gebotene Remonstration unterlässt oder ihm ein Übernahmeverschulden vorgehalten werden kann (OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 315; OLGR 1999, 151; OLG Düsseldorf, VersR 2005, 230; OLG Celle, VersR 2002, 1558; für den Assistenz- oder Stationsarzt in Weiterbildung (Anfängerarzt): Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Kap. A Rn. 59).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03

    Arzthaftung für eine geburtsmechanische Schädigung: Zeitpunkt für eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
    Auch hinsichtlich der täglichen häuslichen Übungen, die ergänzend zur Physio- und Sprachtherapie auf therapeutischen Rat erfolgen, ist dies anzunehmen (so auch OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 273, zitiert nach juris Rn. 33; vgl. auch BGH a.a.O., Rn. 19).

    Mit den Beklagten ist daher - mangels entgegenstehenden Vortrags der Klägerin - die Vergütung für eine Pflegehelferin nach BAT-O/Kr III bzw. TVÖD E 6 zu bemessen (s. auch OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 273, zitiert nach juris Rn. 33).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
    Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychische Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der stationären und der ambulanten Heilbehandlungen, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Höhe des Dauerschadens bestimmt werden (BGH VersR 1955, 615; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff.).

    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; VersR 1982, 1410).

  • BGH, 11.11.1969 - VI ZR 91/68

    Ersatzfähigkeit von Heilungskosten nach einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
    Der Schädiger hat dem Geschädigten alle Aufwendungen zu ersetzen, die vom Standpunkt eines verständigen Menschen aus, gemessen an objektiven Maßstäben, bei der gegebenen Sachlage zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH VersR 1969, 1040, 1041 f.; VersR 1970, 129, 130; RGZ 99, 183).

    Bei der Prüfung, welche Aufwendungen für die Heilbehandlung angemessen sind, sind neben der Art der Verletzungen auch die gesamten sonstigen Umstände des Falles zu berücksichtigen (BGH VersR 1970, 129, 130).

  • BGH, 23.09.1969 - VI ZR 69/68

    Ersatzfähigkeit von Heilungskosten einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
    Der Schädiger hat dem Geschädigten alle Aufwendungen zu ersetzen, die vom Standpunkt eines verständigen Menschen aus, gemessen an objektiven Maßstäben, bei der gegebenen Sachlage zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH VersR 1969, 1040, 1041 f.; VersR 1970, 129, 130; RGZ 99, 183).

    Mehraufwendungen, die durch eine auswärtige, womöglich laufende Behandlung entstehen, obwohl tüchtige und erfahrene Ärzte zur Behandlung des Leidens vor Ort sind, sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig (BGH VersR 1969, 1040, 1042).

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97

    Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
    (8) Hinsichtlich der Vergütung ist der Nettolohn einer vergleichbaren entgeltlich eingesetzten Hilfskraft in Ansatz zu bringen (BGH VersR 1999, 252, zitiert nach juris Rn. 13; OLG Karlsruhe, OLGR 205, 273, zitiert nach juris Rn. 33; Schleswig-Holsteinisches OLG, OLGR 2007, 162, zitiert nach juris Rn. 22).
  • OLG München, 20.06.1996 - 1 U 4529/95

    Haftung des Krankenhausträgers für Fehler des Pflegepersonals

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
    Das OLG München hat in einer weiteren Entscheidung vom 20.06.1996, Az. 1 U 4529/95 (Slizyk, S. 195 Rn. 2392) ein Schmerzensgeld von 148.274,65 EUR nebst einer monatlichen Rente von 255, 65 EUR für eine schwerste Gehirnschädigung mit Lähmung aller Extremitäten (Tetraparese) mit mangelhafter Bewegungskoordination, sehr eingeschränkter Feinmotorik, Einschränkungen der Sprache (Sprachstörungen), des Sprachverständnisses und der kognitiven Fähigkeiten für angemessen gehalten.
  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 197/07

    Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs durch Zahlung eines Pflegegeldbetrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
    Denn die zeitlich und sachlich mit den Schadensersatzansprüchen des Geschädigten kongruenten Ansprüche der Sozialversicherungsträger sind bereits mit dem schädigenden Ereignis entstanden bzw. übergegangen (vgl. BGH VersR 2008, 1350).
  • LG Paderborn, 28.07.2005 - 3 O 33/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
    Als Vergleichsüberlegung ist auch das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 28.07.2005, Az. 3 O 33/04, (zitiert nach juris) heranzuziehen, in dem ein Schmerzensgeld von 200.000,- EUR für angemessen gehalten wurde.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2002 - 8 U 197/01

    Entschädigung der Eltern für den Mehrbedarf an Pflege bei schwerster

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09
    Werden einem geschädigten Kind die notwendigen Pflegeleistungen unentgeltlich durch seine Angehörigen erbracht, ist auch deren Tätigkeit grundsätzlich zu vergüten, soweit sie ihrer Art nach in vergleichbarer Weise auch von einer fremden Hilfskraft übernommen werden könnten (BGH VersR 1999, 1156, zitiert nach juris Rn. 7 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 90, zitiert nach juris Rn. 21).
  • OLG Zweibrücken, 13.11.2007 - 5 U 62/06

    Schadensersatz bei Geburtsschaden durch ärztlichen Behandlungsfehler: Bemessung

  • OLG Schleswig, 28.09.2007 - 4 U 34/06

    Krankenhaushaftung: Bewertung des nächtlichen Pflegemehrbedarfs eines durch die

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

  • OLG Hamm, 25.09.2002 - 13 U 62/02

    Zu den Vorausetzungen einer Rente wegen vermehrter Bedürfnisse gem. § 843 BGB

  • OLG Nürnberg, 21.06.1991 - 6 U 3695/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG München, 17.06.1993 - 1 U 6626/92

    Schuldhaftes Handeln; Arzt in Weiterbildung; Schwierige Handverletzung;

  • OLG Celle, 07.05.2001 - 1 U 15/00

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Mandeloperation;

  • OLG Frankfurt, 18.04.2006 - 8 U 107/05

    Schmerzensgeld für während der Geburt verursachte Hirnschädigung

  • OLG Köln, 14.07.1993 - 27 U 13/93

    Arzt; Niedergelassen; Krankenhaus; Überweisung; Ergebnisse; Zugrundelegung;

  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

  • OLG Hamburg, 07.08.1987 - 14 U 136/86

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Kindes; Umfang der zu ersetzenden

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2003 - 8 U 41/02

    Weisungsrecht des Facharztes ggü. Assistenzarzt

  • OLG Nürnberg, 25.04.1997 - 6 U 4215/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG München, 26.09.1996 - 24 U 69/94
  • OLG Frankfurt, 14.08.2014 - 12 U 15/09

    Unfallbedingter Pflegebedarf nach Verkehrsunfall

    Kommen mehrere Arten der Betreuung in Betracht, bestimmt sich die Höhe des Anspruchs dabei weder nach der kostengünstigsten noch nach der aufwendigsten Möglichkeit, sondern allein danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt und den Entscheidungen, die ein verständiger Geschädigter in der gegebenen Lage treffen würde (BGH, VI ZR 244/98; VI ZR 117/75; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2008, 620; OLG Brandenburg, 12 U 60/09; Juris Rn.40; Christian Hoffmann, Die Höhe der häuslichen Pflegekosten..., ZfSch 2007, 428; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., 265 ff).
  • OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10

    Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der

    Ob alternativ zu der von der Sachverständigen angestellten Berechnung auch die Feststellungen der Pflegekasse gemäß § 18 Abs. 1 SGB XI eine verlässliche Grundlage für die Feststellung des zu ersetzenden Mehrbedarfs darstellen (so OLG Brandenburg, Urteil vom 25.2.2010, 12 U 60/09 - juris), bedarf hier keiner Entscheidung, weil derartige Feststellungen von den Parteien nicht vorgetragen worden sind.
  • OLG Naumburg, 10.12.2010 - 1 W 57/10

    Schmerzensgeldbemessung: Immaterieller Schaden bei einem mit schwerster

    a) Dass eine ungebührliche Hinauszögerung der Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft im Rahmen der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes Berücksichtigung finden kann, ist zwar allgemein anerkannt (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2002, 672 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2008, 693; OLG Köln VersR 2007, 259 zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2010, 12 U 60/09 zitiert nach juris; Heinrichs in Palandt, BGB, 69. Aufl., § 253 BGB Rdn. 18 m.w.N.).

    Soweit das Landgericht in seiner Nichtabhilfeentscheidung vom 27. Oktober 2010 auf das Urteil des OLG Brandenburg vom 25. Februar 2010 (12 U 60/09 zitiert nach juris) Bezug genommen hat, in dem dem geschädigten Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 275.000,- Euro zugesprochen wurde, ist allerdings zu berücksichtigen gewesen, dass die dortige Klägerin in ihren motorischen und geistigen Fähigkeiten - im Vergleich zur Antragstellerin - weiter entwickelt zu sein scheint.

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 U 146/11

    Arzthaftungsprozess: Rechtskraftwirkung des Schmerzensgeldurteils;

    Deshalb reicht es nicht aus, bei der Bemessung des Schmerzensgeldes lediglich auf grobe Fehlbehandlung, groben Kunstfehler o. ä. abzuheben, ohne jeweils die subjektive Seite dieses Fehlverhaltens zu prüfen (vgl. BGH, NJW 1992, 754 ff., juris Tz. 20; Müller, VersR 1993, 909 ff., unter IV.3, m.w.N.; a. A. ohne Begründung: OLG Brandenburg, VersR 2010, 1601 ff, juris Tz. 25; zu Recht kritisch deshalb auch die nachfolgende Anmerkung von Jäger, a.a.O., unter 2.).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2011 - 12 U 133/10

    Arzthaftung in der ehemaligen DDR: Ansprüche der Eltern bei Schädigung eines

    Die Schäden der Eltern, vor allem Verdienst-, Renten- und Sozialversicherungsausfall, aber auch der Haushaltsführungsschaden, sind im konkret vorliegenden Fall aber nicht auf die Höhe des Betrages, der für eine externe Pflegekraft oder Betreuung anfiele, begrenzt (vgl. Senat, Urteil vom 25.02.2010 zu Az.: 12 U 60/09).
  • OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 2 W 5/10

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Berechnung einer Geldrente und einer

    Gem. § 249 BGB sind bei der Berechnung der Mehrbedarfsrente jedoch nur jene Kosten zu ersetzen, die für die konkrete Pflege anfallen, wie sie der Verletzte im Rahmen des Erforderlichen und zumutbaren gewählt hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil v. 25. Februar 2010, 12 U 60/09; zitiert nach juris, Tz. 40).
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