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   OLG Brandenburg, 25.02.2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 708/19 (405/19)   

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OLG Brandenburg, 25.02.2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 708/19 (405/19) (https://dejure.org/2020,4787)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 708/19 (405/19) (https://dejure.org/2020,4787)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 708/19 (405/19) (https://dejure.org/2020,4787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nach langer Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1
    Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots wegen langer Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bamberg, 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14

    Urteilsanforderungen bei Abkürzung der Regelfahrverbotsdauer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19
    Hierzu zählt jedoch nicht nur die Frage, ob gegen einen Betroffenen ein Fahrverbot zu verhängen ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV), sondern auch - wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 BKatV ergibt - die "in der Regel" festzusetzende Dauer des verwirkten Fahrverbots (vgl. OLG Bamberg, DAR 2014, 332 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16

    Kriterien für ein Abweichen vom Regelfall des bußgeldrechtlichen Fahrverbotes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19
    Seine Entscheidung kann vom Rechtsbeschwerdegericht deshalb nur daraufhin überprüft werden, ob er sein Ermessen deshalb fehlerhaft ausgeübt hat, weil er die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt, die Grenzen des Ermessens durch unzulässige Erwägungen überschritten und sich nicht nach den Grundsätzen und Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet hat (st.Rspr. des Senats, vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 3 Ss OWi 804/16 -).
  • KG, 28.03.2001 - 3 Ws (B) 88/01

    Verhängung eines Fahrverbots wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19
    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient nicht zuletzt der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284; OLG Zweibrücken DAR 2003, 531; KG NZV 2002, 47).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19
    Aufgrund der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme bedarf (BGHSt 38, 125; 231; BayObLG VRS 104, 437/438; ständige Rspr. des Senats).
  • OLG Koblenz, 02.10.2009 - 2 SsBs 100/09

    Möglichkeit der Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19
    Es besteht kein Automatismus dergestalt, dass nach einem bestimmten Zeitablauf stets von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 2 SsBs 100/09 -).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19
    Wurde - wie hier - ein mehrmonatiges Fahrverbot verwirkt, ist einer langen Verfahrensdauer im Regelfall nicht durch einen gänzlichen Wegfall des Fahrverbots, sondern nur durch eine angemessene Herabsetzung seiner Dauer Rechnung zu tragen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 19. Februar 2004 - 1 ObOwi 40/04 - Deutscher in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl., Rn. 1400, m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19
    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient nicht zuletzt der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284; OLG Zweibrücken DAR 2003, 531; KG NZV 2002, 47).
  • OLG Bamberg, 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18

    Voraussetzungen für Abkürzung nach BKAtV - verwirkte Fahrverbotsdauer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19
    Dieses ist - wenn auch in abgekürzter Form - nach wie vor erforderlich, um auf den Betroffenen einzuwirken (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 88/18 - OLG Bamberg, Beschluss vom 02. Juli 2018 - 3 Ss OWi 754/18 -).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2020 - 53 Ss OWi 708/19
    Aufgrund der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme bedarf (BGHSt 38, 125; 231; BayObLG VRS 104, 437/438; ständige Rspr. des Senats).
  • AG Wittlich, 25.06.2021 - 36b OWi 8046 Js 27430/19

    Entfall des Fahrverbots bei langer Verfahrensdauer nicht zwingend

    Eine lange Verfahrensdauer gebietet nicht automatisch das Absehen vom Fahrverbot (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020, (1 B) 53 Ss-OWi 708/19 (405/19); OLG Koblenz, Beschluss vom 02.10.2009, 2 SsBs 100/09).

    Grundsätzlich kann eine Verkürzung des Fahrverbots kann eine angemessene Reaktion auf eine lange Verfahrensdauer sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020, (1 B) 53 Ss-OWi 708/19 (405/19)).

  • BayObLG, 10.07.2023 - 201 ObOWi 621/23

    Grundsätzliche Bindung der Tatgerichte an die von der BKatV vorgesehene

    Hier wie dort können dabei sowohl außergewöhnliche Härten als auch eine Vielzahl minderer Erschwernisse bzw. entlastender Umstände genügen, um eine Ausnahme zu rechtfertigen (st. Rspr. vgl. nur OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020 - [1B] 53 Ss-OWi 708/19; OLG Bamberg, Beschluss vom 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17 und 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14 - 3 Ss OWi 274/14, jew. bei juris).
  • OLG Brandenburg, 30.12.2020 - 1 OLG 53 Ss OWi 630/20

    Ermäßigung eines zweimonatigen Regelfahrverbots bei einem Zeitablauf von über

    Hierzu zählt jedoch nicht nur die Frage, ob gegen einen Betroffenen ein Fahrverbot zu verhängen ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV ), sondern auch - wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 BKatV ergibt - die "in der Regel" festzusetzende Dauer des verwirkten Fahrverbots (vgl. OLG Bamberg, DAR 2014, 332 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2020 - (1 B) 53 Ss- OWi 708/19 (405/19) -).
  • AG Aschersleben, 20.02.2023 - 62 OWi 29/22

    Verkehrsordnungswidrigkeit "Geschwindigkeitsüberschreitung": Absehen vom

    Einer langen Verfahrensdauer ist dabei in der Regel durch Herabsetzung des Fahrverbots Rechnung zu tragen (OLG Brandenburg (1. Strafsenat, Beschluss vom 25.02.2020, Az. 1 B 53 Ss-Owi 708/19 (405/19).
  • OLG Brandenburg, 30.12.2020 - 1 Ss OWi 630/20
    Hierzu zählt jedoch nicht nur die Frage, ob gegen einen Betroffenen ein Fahrverbot zu verhängen ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV), sondern auch - wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 BKatV ergibt - die "in der Regel" festzusetzende Dauer des verwirkten Fahrverbots (vgl. OLG Bamberg, DAR 2014, 332 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2020 - (1 B) 53 Ss-OWi 708/19 (405/19) -).
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