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   OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7332
OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99 (https://dejure.org/2000,7332)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2000 - 12 U 159/99 (https://dejure.org/2000,7332)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 12 U 159/99 (https://dejure.org/2000,7332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Anspruchs auf Vergütung von Architektenleistungen; Verjährung eines Anspruchs auf Vergütung von Werkleistungen; Anwendbarkeit deutschen oder österreichischen Rechts bei der Frage der Verjährung einer Werkleistung; Auf einen Vertrag anwendbares ...

  • unalex.eu

    Art. 4 EVÜ
    Dienstleistungsverträge - Werkverträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 21; EuGVÜ Art. 2, Art. 52
    Architektenvertragsrecht bei ausländischem Architekturbüro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Österreichischer Architekt plant in Deutschland: Welches Recht ist anwendbar?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausländischer Architekt plant deutsches Bauwerk: Welches Recht ist anwendbar? (IBR 2002, 23)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 408/97

    Maßgebliches Recht bei einem Bauvertrag mit einem im Ausland ansässigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99
    Im Zweifel kommt demnach das am Sitz des Architekten oder Bauunternehmers geltende Schuldrecht zur Anwendung (BGH, NJW 1999, 2442, 2443; Palandt/Heldrich, Art. 28 EGBGE Rdn. 13/14; Thode/Wenner, Internationales Architekten- und Bauvertragsrecht, Rdn. 280 m.w.N.; LG Kaiserslautern, NJW 1988, 652 für den Fall, dass der Architekt lediglich mit der Fertigung der Baupläne beauftragt war).
  • LG Kaiserslautern, 05.05.1987 - 2 S 123/84

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gemäß Artikel 5 Nr. 1 des Übereinkommens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99
    Im Zweifel kommt demnach das am Sitz des Architekten oder Bauunternehmers geltende Schuldrecht zur Anwendung (BGH, NJW 1999, 2442, 2443; Palandt/Heldrich, Art. 28 EGBGE Rdn. 13/14; Thode/Wenner, Internationales Architekten- und Bauvertragsrecht, Rdn. 280 m.w.N.; LG Kaiserslautern, NJW 1988, 652 für den Fall, dass der Architekt lediglich mit der Fertigung der Baupläne beauftragt war).
  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 95/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von allgemeiner Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99
    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist gegeben; sie ergibt sich nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung aus den Regeln der ZPO über die örtliche Zuständigkeit, so dass die örtliche Zuständigkeit die internationale Zuständigkeit indiziert (BGH, NJW 1992, 3106 ; Thode/Wenner, Internationales Architekten- und Bauvertragsrecht, Rdn. 485; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Rdn. 943).
  • BGH, 21.09.1995 - VII ZR 248/94

    Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts in Fällen mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99
    Da ein Offenlassen der kollisionsrechtlichen Frage grundsätzlich unzulässig ist und das Gericht das ausländische Recht nach § 293 ZP0 zu ermitteln hat, falls nach den maßgeblichen Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts eine ausländische Rechtsordnung berufen ist (BGH, NJW 1996, 54, 55), ist das Unterlassen der gebotenen kollisionsrechtlichen Entscheidung seitens des Landgerichts nicht nur materiell-rechtlichen Ursprungs, sondern kann wegen § 293 ZPO auch als verfahrensfehlerhaft bewertet werden, denn die Regeln des deutschen internationalen Privatrechts muss der deutsche Richter von Amts wegen beachten, also unabhängig davon, ob sich eine der Parteien des Rechtsstreits ausdrücklich auf die Anwendung ausländischen Rechts beruft oder nicht.
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