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   OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03   

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https://dejure.org/2004,8500
OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03 (https://dejure.org/2004,8500)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.08.2004 - 4 U 185/03 (https://dejure.org/2004,8500)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. August 2004 - 4 U 185/03 (https://dejure.org/2004,8500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistung; Rechtsmitteleinlegung durch Streithelfer; Statthaftigkeit einer Anschlussberufung; Darlegung eines verbleibenden Schadens nach Zufluss einer Vergleichssumme ; Prüfung des Baugrundes durch den Architekten als ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HOAI § 15; ; BGB § ... 195 a.F.; ; BGB § 222 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 252 Satz 2; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 278; ; BGB § 423; ; BGB § 649; ; BGB § 635 a. F.; ; BGB § 638 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; ZPO § 287 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Hauptleistungspflichten eines Architekten im Hinblick auf die Prüfung des Baugrundes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhafte Überprüfung eines Bodengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugrundprüfung ist Hauptleistungspflicht des Architekten! (IBR 2005, 102)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.2003 - VII ZR 329/02

    Anforderungen an die Fachkenntnisse eines Architekten; Verhältnis der Haftung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
    Diese Feststellung lässt sich selbst unter den weiteren, für die Beklagte günstigen Annahmen nicht treffen, dass der Kläger um beide Bodengutachten für beide Mehrfamilienhäuser wusste,sich die Beklagte die fehlerhaften Bodengutachten der B... Ingenieurgesellschaft m. b. H. nicht gemäß den §§ 254 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, 278 BGB als mitwirkendes Verschulden bei der Schadensverursachung zurechnen lassen musste (vgl. BGH, ZIP 2003, 1990 ff.) und der zwischen der Beklagten,dem Sonderfachmann und den Streithelfern zu 2) und 3) geschlossene "Gesamtvergleich" über insgesamt 300.000,00 DM keine (beschränkte) Gesamtwirkung nach § 423 BGB entfaltet (vgl. BGH, RuS 1993, 188 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1990 - 22 U 203/89

    Grundwasserverhältnisse - Haftung des Architekten?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
    Im übrigen wird die Prüfung des Baugrundes bereits dann zu den Hauptleistungspflichten des Architekten gerechnet, wenn er mit der Grundlagenermittlung nach Leistungsphase 1 des § 15 HOAI beauftragt war, mit der weiteren Folge, dass er im Verletzungsfalle dem Auftraggeber aus § 635 BGB auf Schadensersatz haftet (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1310 ff.; ferner OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 156 f.; OLG Hamm, BauR 1997, 876 ff.).
  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
    Die Haftung für Mängel eines Gutachtens richtet sich darüber hinaus jedenfalls dann nach den werkvertraglichen Gewährleistungsregeln, wenn die vom Sonderfachmann zu begutachtende Frage nach den Bodenverhältnissen zum aufgrund des Architektenvertrags geschuldeten Werkerfolg gehört, was gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (BGH, NJW 1997, 2173 f.).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
    Liegt ein nicht mehr nachbesserungsfähiger Mangel des Architektenwerks vor, richtet sich die Verjährung des Schadensersatzsanspruchs aus § 635 BGB vor Abnahme zwar nach § 195 BGB a. F. (BGH, NJW 2000, 133 f.).
  • OLG Hamm, 21.05.1997 - 12 U 150/96

    Wie wird Vollauftrag abgerechnet, wenn Bau wegen Bodenkontamination nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
    Im übrigen wird die Prüfung des Baugrundes bereits dann zu den Hauptleistungspflichten des Architekten gerechnet, wenn er mit der Grundlagenermittlung nach Leistungsphase 1 des § 15 HOAI beauftragt war, mit der weiteren Folge, dass er im Verletzungsfalle dem Auftraggeber aus § 635 BGB auf Schadensersatz haftet (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1310 ff.; ferner OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 156 f.; OLG Hamm, BauR 1997, 876 ff.).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
    Das Urteil vom 19.12.2002 (NJW 2003, 1450 ff.) verhält sich weder zu der Frage, unter welchen Umständen in einer Kündigung eines Werkvertrags eine ernsthafte und endgültige Abnahmeverweigerung liegt, noch dazu, ob durch eine solche Erklärung die Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 32/92

    Anspruchssituation bei Doppelversicherung nach Abschluss eines Vergleiches mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
    Diese Feststellung lässt sich selbst unter den weiteren, für die Beklagte günstigen Annahmen nicht treffen, dass der Kläger um beide Bodengutachten für beide Mehrfamilienhäuser wusste,sich die Beklagte die fehlerhaften Bodengutachten der B... Ingenieurgesellschaft m. b. H. nicht gemäß den §§ 254 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, 278 BGB als mitwirkendes Verschulden bei der Schadensverursachung zurechnen lassen musste (vgl. BGH, ZIP 2003, 1990 ff.) und der zwischen der Beklagten,dem Sonderfachmann und den Streithelfern zu 2) und 3) geschlossene "Gesamtvergleich" über insgesamt 300.000,00 DM keine (beschränkte) Gesamtwirkung nach § 423 BGB entfaltet (vgl. BGH, RuS 1993, 188 ff.).
  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
    Eine Anschließung ist weder an das eigene Rechtsmittel noch an die Anschlussberufung des Gegners möglich (KG, VersR 1975, 452 f.; BGHZ 88, 360 ff.).
  • OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96

    Feuchtigkeit im Neubau

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
    Im übrigen wird die Prüfung des Baugrundes bereits dann zu den Hauptleistungspflichten des Architekten gerechnet, wenn er mit der Grundlagenermittlung nach Leistungsphase 1 des § 15 HOAI beauftragt war, mit der weiteren Folge, dass er im Verletzungsfalle dem Auftraggeber aus § 635 BGB auf Schadensersatz haftet (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1310 ff.; ferner OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 156 f.; OLG Hamm, BauR 1997, 876 ff.).
  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 233/61
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 185/03
    Eine solche Abnahmeverweigerung hat der BGH zudem, wie er ausdrücklich hervorhebt, namentlich in Fällen der Kündigung eines Architektenvertrages angenommen (ebd. unter Verweis auf VII ZR 233/61).
  • KG, 28.03.1974 - 22 U 2623/73

    Vorfahrt; Zeichen 306 und 206; Fahrbahnrand; Ausschauhalten; Hauptpartei;

  • OLG Köln, 30.04.2008 - 17 U 51/07

    Architektenhonorar bei Planänderung aufgrund eines nachträglich eingeholten

    Dieses Postulat findet im Zusammenhang der vom Architekten zu erbringenden Grundleistungen zu Leistungsphase 1) nachdrückliche Bekräftigung, denn auch zum "Klären der Aufgabenstellung" und beim "Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter" ist das Augenmerk auf die Einschaltung von Sonderfachleuten zu richten, einschließlich der Frage, wie deren Beitrag fachlich zu koordinieren, mit den eigenen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten ist (vgl. Brandenburgisches OLG BauR 2005, 155; Locher/Koeble/Frik § 15 Rdn. 16).
  • LG Landau/Pfalz, 30.12.2020 - 2 O 105/19

    Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!

    Die Bodenprüfung fällt in den Hauptleistungsbereich bei Übernahme der Leistungen bis zur Genehmigungsplanung (OLG Brandenburg, IBR 2005, 102).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 13 U 18/04

    Baumangel: Bitumendickbeschichtung als Abdichtung gegen drückendes Wasser

    B... A... - in dem u. a. zwischen ihr und dem beauftragten Architekten R... S... beim Brandenburgischen Oberlandesgericht zum Aktenzeichen 4 U 185/03 geführten Berufungsverfahren, Az. des Landgerichts Potsdam 12 O 206/99 als Streithelfer zu 2) und 3) bezeichnet -, den dort auf Seite 4 des Berufungsurteils vom 25.08.2004 erwähnten "Gesamtvergleich" über die Zahlung von 300.000,00 DM wegen der mangelhaften Bauwerkserrichtung abgeschlossen, wovon auch die Folgeschäden wegen einer mangelhaften Abdichtung mit umfasst sind, einschließlich des entgangenen Gewinns und die hier geltend gemachten Positionen.
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