Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsweg für einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Besitzeinweisungsbeschluss der Enteignungsbehörde auf der Grundlage eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 13; VwGO § 40 Abs. 1 S. 1; FStrG § 18f
Rechtsweg für einstweiligen Rechtsschutz gegen einen Besitzeinweisungsbeschluss der Enteignungsbehörde auf der Grundlage eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Eilverfahren gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 25.08.2010 - 8 O 4/10
- OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10
Papierfundstellen
- NVwZ 2011, 639
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07
Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10
Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschlüsse vom 10. April 1986- GmS-OGB 1/85 - BGHZ 97, 312, 313 f.; BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10.07 -" BVerwGE 129, 9 f., Rn. 4; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - XII ZB 166/08 - NVwZ 2009, 1054, 1055).Dabei kommt es regelmäßig darauf an, ob die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient (GmS-OGB…, Beschluss vom 10. April 1986 a.a.O. S. 314; BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007, a.a.O.).
- GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10
Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschlüsse vom 10. April 1986- GmS-OGB 1/85 - BGHZ 97, 312, 313 f.; BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10.07 -" BVerwGE 129, 9 f., Rn. 4; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - XII ZB 166/08 - NVwZ 2009, 1054, 1055).Dabei kommt es regelmäßig darauf an, ob die Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient (GmS-OGB, Beschluss vom 10. April 1986 a.a.O. S. 314; BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 2007, a.a.O.).
- BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96
Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10
Der Senat geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 30. Januar 1997 - III ZB 110/96, NJW 1997, 1637) davon aus, dass der Beschwerdewert bei Rechtswegverweisungen einem Viertel des Hauptsachewertes entspricht.
- BGH, 20.05.2009 - XII ZB 166/08
Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei öffentlichrechtlichem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10
Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschlüsse vom 10. April 1986- GmS-OGB 1/85 - BGHZ 97, 312, 313 f.; BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10.07 -" BVerwGE 129, 9 f., Rn. 4; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - XII ZB 166/08 - NVwZ 2009, 1054, 1055). - BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99
Besitzeinweisungsverfahren, vorzeitige Besitzeinweisung, Zuständigkeit, …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10
Da es sich bei dem gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 18 f FStrG mithin um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit i.S. des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO handelt, bleibt es beim Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, soweit die Streitigkeit nicht gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 1999-4 B 26-99 -" NVwZ-RR 1999, 485 f.). - BGH, 30.01.1997 - III ZB 110/96
Rechtsweg für Ansprüche eines Krankenhausträgers gegen eine gesetzliche …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10
Der Senat geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 30. Januar 1997 - III ZB 110/96, NJW 1997, 1637) davon aus, dass der Beschwerdewert bei Rechtswegverweisungen einem Viertel des Hauptsachewertes entspricht.
- BVerwG, 08.05.2014 - 9 B 3.14
Anwaltskosten; Enteignung; Rechtsweg; vorläufige Besitzeinweisung; …
Nach der Systematik des entsprechend anwendbaren § 121 Abs. 2 BauGB steht der Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten nicht im Zusammenhang mit der Besitzeinweisungsentschädigung; eine besondere Sachnähe besteht vielmehr zu dem Rechtsbehelf gegen die vorzeitige Besitzeinweisung als solche, für den § 18f Abs. 6a FStrG die Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung und mithin die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte voraussetzt (s. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2010 - 11 Bauland W 1/10 - NVwZ 2011, 639). - OLG Bremen, 16.03.2022 - 1 W 3/22
Vorzeitige Besitzeinweisung durch eine Enteignungsbehörde auf …
Mangels Eingreifen dieser abdrängenden Sonderzuweisung verbleibt es daher bei der grundsätzlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (…vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 11; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 08.05.2014 - 9 B 3/14, juris Rn. 8, NVwZ-RR 2014, 622;… Beschluss vom 08.05.2014 - 9 B 4/14, juris Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10, juris Rn. 6, NVwZ 2011, 639; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2014 - 1 S 282.13, juris Rn.5; VG Berlin…, Beschluss vom 10.12.2013 - 1 L 309.13, juris Rn. 23; VG Kassel…, Beschluss vom 17.02.2021 - 4 L 193/21.KS, juris Rn. 31).Eine abdrängende Sonderzuweisung ergibt sich auch nicht aus einer direkten Anwendung der landesrechtlichen Regelung des § 8 S. 2 Enteignungsgesetz Bremen i.V.m. der Verweisung auf die Normen des Bundesbaugesetzes a.F. In § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO wird eine Sonderzuweisung durch Bundesgesetz vorausgesetzt (so zur parallelen Regelung des § 50 Abs. 1 S. 2 Enteignungsgesetz Brandenburg OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10, juris Rn. 6, NVwZ 2011, 639).
- BVerwG, 08.05.2014 - 9 B 4.14
Erstattung von Rechtsanwaltskosten eines Beteiligten i.R.e. …
Nach der Systematik des entsprechend anwendbaren § 121 Abs. 2 BauGB steht der Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten nicht im Zusammenhang mit der Besitzeinweisungsentschädigung; eine besondere Sachnähe besteht vielmehr zu dem Rechtsbehelf gegen die vorzeitige Besitzeinweisung als solche, für den § 18f Abs. 6a FStrG die Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung und mithin die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte voraussetzt (s. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. November 2010 - 11 Bauland W 1/10 - NVwZ 2011, 639). - VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 314.13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung
Diese Rechtsprechung ist jedoch mittlerweile überholt, denn die Geltungsdauer des VerkPBG ist nach dessen § 1 Abs. 1 Satz 1 zum 16. Dezember 2006 abgelaufen (vgl. hierzu auch Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 25. November 2010 - 11 Bauland W 1/10 -, NVwZ 2011, 639 f.). - VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung
Diese Rechtsprechung ist jedoch mittlerweile überholt, denn die Geltungsdauer des VerkPBG ist nach dessen § 1 Abs. 1 Satz 1 zum 16. Dezember 2006 abgelaufen (vgl. hierzu auch Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 25. November 2010 - 11 Bauland W 1/10 -, NVwZ 2011, 639 f.).