Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6543
OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18 (https://dejure.org/2020,6543)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2020 - 11 VA 8/18 (https://dejure.org/2020,6543)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 11 VA 8/18 (https://dejure.org/2020,6543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EGGVG §§ 23 ff.; InsO § 56 Abs. 1
    Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Delisting eines Verwalters von Vorauswahlliste des Insolvenzgerichts wegen leicht fahrlässig erfolgter Falschangabe zu Kanzleisitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1139
  • NZI 2020, 488
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 1/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Aufnahme in die bzw. Streichung aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18
    Bei der Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter handelt es sich nicht um einen Rechtsprechungsakt, sondern um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG (BVerfG, Beschl. v. 03.08.2004 - 1 BvR 135/00 -, Rn. 23, juris; BGH, Beschl. v. 17.03.2016 - IX AR (VZ) 1/15 -, Rn. 10 m.w.N., juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 26, juris).

    Ein weitergehendes Auswahlermessen besteht nicht (BGH, Beschluss vom 17. März 2016 - IX AR (VZ) 1/15, Rn. 24, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 34, juris).

    Eine Streichung von der Vorauswahlliste ("Delisting") kommt nur in Betracht, wenn das Insolvenzgericht feststellt, dass die Voraussetzungen, die Grundlage der Aufnahme in die Vorauswahlliste waren, tatsächlich nicht vorlagen oder aber nach erfolgter Aufnahme weggefallen sind (vgl. BGH, NZI 2016, 508 S. 511; Uhlenbruck/Zipperer Rn. 36; BeckOK InsO/Göcke, 17. Ed. 15.1.2020, InsO, § 56 Rn. 29).

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18
    Bei der Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter handelt es sich nicht um einen Rechtsprechungsakt, sondern um einen Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG (BVerfG, Beschl. v. 03.08.2004 - 1 BvR 135/00 -, Rn. 23, juris; BGH, Beschl. v. 17.03.2016 - IX AR (VZ) 1/15 -, Rn. 10 m.w.N., juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 26, juris).

    Die Vorauswahl hat jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Berufsausübung der Bewerber; sie muss frei von Willkür und unter Wahrung der Chancengleichheit erfolgen (BVerfG, Beschl. v. 03.08.2004 - 1 BvR 135/00 -, zitiert nach juris; BGH, a.a.O. Rn. 10, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 26, juris).

  • OLG Frankfurt, 04.02.2008 - 20 VA 5/06

    Vorauswahlverfahren im Hinblick auf zu bestellende Insolvenzverwalter:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18
    Da jeder Bewerber um das Insolvenzverwalteramt eine faire Chance erhalten muss, entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden und ihm dieses Recht durch die Streichung der bei der Antragsgegnerin geführten Liste der bei ihr tätigen Insolvenzrichter streitig gemacht wird, verfügt er über ein subjektives Recht, für das Rechtsschutz zu gewährleisten ist (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.02.2008 - 20 VA 5/06, Rn. 14, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 27, juris).

    § 56 Abs. 1 InsO räumt dem zuständigen Insolvenzrichter bei der konkreten Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern um das Amt des Insolvenzverwalters ein Auswahlermessen ein (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.02.2008 - 20 VA 5/06 -, Rn. 19, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 33, juris).

  • BVerfG, 03.08.2009 - 1 BvR 369/08

    Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes (Art 3 Abs 1 GG) oder der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18
    Ein Richter ist nämlich nicht befugt, die Listenführung einem anderen Richter oder Stellen der Gerichtsverwaltung zu überlassen, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Liste entsprechend der von ihm selbst festgelegten Kriterien geführt wird (BVerfG Bes. v. 3.8.2009 - 1 BvR 369/08, NZI 2009, 641, 642 Rn. 12; Uhlenbruck/Zipperer, 15. Aufl. 2019, InsO, § 56 Rn. 8).

    bb) Gemessen daran und unter Berücksichtigung der Grundrechtsrelevanz mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Bes. v. 03.08.2009 - 1 BvR 369/08, NZI 2009, 641, 642 Rn. 10), die die Demission des Antragstellers von der Vorauswahlliste der Antragsgegnerin hat, ist im Streitfall nicht vom Vorliegen einer zumindest grobfahrlässigen Falschangabe des Antragstellers in seinem Bewerbungsbogen auszugehen, der zudem ursprünglich gar nicht an die Antragsgegnerin gerichtet war sondern an das Amtsgericht Dessau-Roßlau.

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18
    Sind an einem Amtsgericht mehrere Insolvenzrichter tätig, so hat jeder von ihnen seine eigene Vorauswahlliste zu führen, jedenfalls handelt es sich bei dem Vorauswahlverfahren um die Einschätzung des jeweiligen Insolvenzrichters (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04, NZI 2006, 453, 455 Rn. 44).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 20 VA 14/08

    Antrag auf Aufnahme in Vorauswahlliste potentieller Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18
    Der Beurteilungsspielraum, der dem Entscheidungsträger zuzubilligen ist, wenn er einen Bewerber um Aufnahme in die Vorauswahlliste an den allgemeinen Kriterien für die fachliche und persönliche Eignung misst, ist gerichtlich voll überprüfbar (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 20 VA 14/08. Rn. 17, juris).
  • BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16

    Justizverwaltung: Beteiligung des zuständigen Insolvenzrichters am

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18
    Der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Insolvenzgerichts zuständige Insolvenzrichter kann in einem gerichtlichen Verfahren, mit dem ein Bewerber die Aufnahme in die von dem Insolvenzrichter geführte Vorauswahlliste begehrt, nicht als Beteiligter gem. § 7 Abs. 2 und 3 FamFG hinzugezogen werden (BGH, Beschl. v. 02.02.2017, Az. IX AR (VZ) 1/16, Rn. 5 juris Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 29, juris).
  • OLG Hamburg, 22.06.2018 - 2 VA 12/14

    Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2020 - 11 VA 8/18
    Rechtsprechungsakte der Gerichte stellen keine Justizverwaltungsakte dar, sodass für diese der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG nicht eröffnet ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 22. Juni 2018 - 2 VA 12/14 -, Rn. 26, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht