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   OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17   

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https://dejure.org/2017,64383
OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17 (https://dejure.org/2017,64383)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2017 - 1 W 10/17 (https://dejure.org/2017,64383)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2017 - 1 W 10/17 (https://dejure.org/2017,64383)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17
    Dafür ist das Vorliegen eines Sachverhalts erforderlich, aber auch ausreichend, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfG, NJW 2003, 3404, 3405; BGH, NJW 2012, 1890 Rdnr. 10; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 42 Rdnr. 9).
  • OLG Hamburg, 18.11.2002 - 13 U 15/02

    Zivilprozessrecht: Voraussetzungen für die Annahme der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17
    10 Anerkanntermaßen begründet die persönliche Bekanntschaft zwischen einem Richter und einem Prozessbevollmächtigten für sich genommen keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BGH, MDR 2007, 669, 670; OLG Hamburg, MDR 2003, 287; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 42 Rdnr. 13), sofern diese Beziehung nicht in dem Verfahren selbst in Erscheinung getreten ist und eine Partei den Eindruck haben muss, dass der Richter sein persönliches Verhältnis zu dem Prozessbevollmächtigten nicht genügend von dem Prozessgeschehen trennt (vgl. OLG Hamburg, a. a. O.).
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17
    Erforderlich ist stets, dass das Verhalten des Richters geeignet ist, den Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache zu erwecken (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 738).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17
    Dafür ist das Vorliegen eines Sachverhalts erforderlich, aber auch ausreichend, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfG, NJW 2003, 3404, 3405; BGH, NJW 2012, 1890 Rdnr. 10; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 42 Rdnr. 9).
  • KG, 30.10.2013 - 23 U 121/13

    Besorgnis der Befangenheit: Vertretung des Richters in privaten Angelegenheiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17
    Der gegenteiligen Auffassung, die dem Richter von vornherein unterstellt, einem in einer eigenen Angelegenheit mandatierten Rechtsanwalt nicht objektiv-kritisch, sondern mit einem die Besorgnis der Befangenheit begründenden Vertrauensvorschuss zu begegnen (KG, NJW-RR 2014, 572), schließt sich der Senat nicht an.
  • LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14

    Selbstablehnung eines Richters auf Grund eines Mandatsverhältnis in eigener Sache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17
    Zudem kann eine vernünftige Partei nicht davon ausgehen, dass der Richter ihren Anwalt allein aufgrund des fachlichen Vertrauens in den Anwalt der Gegenseite für inkompetent hält (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 4. September 2015, Az.: 10 O 1771/14, juris Rdnr. 11, 13).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17
    10 Anerkanntermaßen begründet die persönliche Bekanntschaft zwischen einem Richter und einem Prozessbevollmächtigten für sich genommen keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BGH, MDR 2007, 669, 670; OLG Hamburg, MDR 2003, 287; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 42 Rdnr. 13), sofern diese Beziehung nicht in dem Verfahren selbst in Erscheinung getreten ist und eine Partei den Eindruck haben muss, dass der Richter sein persönliches Verhältnis zu dem Prozessbevollmächtigten nicht genügend von dem Prozessgeschehen trennt (vgl. OLG Hamburg, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 1 W 10/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, mit der er der Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt (vgl. BGH, NJW 1968, 796), entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zu Grunde liegenden Rechtsstreits (vgl. nur Senat, NJW-RR 1999, 1291, 1292).
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